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PaypalZahlung zurückgebucht _ Käufer besteht auf Überweisung

Hallo, 

ich habe einen Fernseher ersteigert. Im Angebot war als Zahlung nur Überweisung angegeben. Nach dem Ende der Auktion bekam ich eine Mitteilung mit dem Inhalt, ob ich per Überweisung oder Paypal bezahlen möchte. Erleichtert wählte ich Paypal, bekam einen Paypal-Namen gesendet und habe darüber bezahlt. Am nächsten Tag kam das Geld zurück und eine Nachricht, das irgendwas mit dem Guthaben nicht funktioniert und ich solle unbedingt per Überweisung bezahlen.

 

Name des Paypal-Empfängers stimmt nicht überein mit dem bei ebay hinterlegten Namen bei den Bankdaten.

 

Habe aufgrund eines Sterbefalls in der Familie nach einem möglichen Abbruch des Kaufes gefragt, worauf ich eine Rechtsbelehrung bekam, einhergehend mit der Drohung des sofortigen Einsatzes eines Anwalts. Man bot mir noch einen Nachlass von ca. 25 €, wenn ich sofort bezahle. Auf meinen Vorschlag, die Ware gegen Barzahlung persönlich abzuholen wurde nicht weiter eingegangen, sondern es kam die nächste Androhung einen Anwalt einzuschalten.

 

Da ich ein etwas sehr mulmiges Gefühl habe, würde ich diesen Kauf gerne irgendwie rückgängig machen. Kann mir hier jemand diesbezüglich helfen?

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Hallo @ajkiersch

 

Oh, tut mir leid für Dich/Euch... Smiley (traurig)

 

Ja, leider ist die Käuferschutzrichtlinie und auch die Post-AGb so, wie Du es darstellst. Und durchaus sind die Regelungen ja auch nachvollziehbar, da PP nicht Verlustversicherung für offensichtlich unterversicherte Post AG-Leistungen übernehmen kann. ebay hebt halt die Ausnahmen auch nach meinem Empfinden viel zuwenig hervor. Als "versichert" wurde die versandleistung ja nicht angeboten, lediglich mit "Käuferschutz abgesichert, siehe weitere Infos".

 

Paypal orientiert sich da ja auch übrigens an die zivilrechtliche Regelung. Sofern der Privat-VK die Einlieferung nachweisen kann, ist er mehr oder weniger aus aus der Haftung.

 

 

Mit Verbesserungsvorschlägen an ebay richten ist so ne sache. die entsprechende Seite routet Dich an den Kundenservice:
http://pages.ebay.de/help/account/suggestions.html Da musst Du dich halt durchhangeln bzw. auf die ersten Standardantworten nochmals Dein Anliegen konkretiesieren, damit das weitergereicht wird.

 

Ich denke aber, dass hier die Mühen umsonst sein werden, da ebay/PP ja seine Werbeaussage damit einschränken müsste...

 

 

Ich würde mich mal mehr damit beschäftigen, ob der VK nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Denn er ist ja der Auftraggeber. und meines Erachtens muss er sich um die Modalitäten seines Angebotes und ausreichende Haftungsregelung entsprechend kümmern. ich würde meinen, dass er hier eine klare Verantwortung zu tragen hat. Vlt. weiß das hier jemand in der Community konkreter?

 

Ich würde mal zumindest ein deutliches Entgegegnkommen vom Vk erwarten.

 

Viele Grüße!

 

P.S: Guter Beitrag von Dir!

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