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Verkäufer lehnt kategorisch den Artikel per Barzahlung bei Abholung ab

Moin,

 

ich habe einen Artikel sehr günstig erstanden. Weil aber der Verkäufer so sehr wenige Bewertungen hat und davon auch noch eine negative und neutrale Bewertung ausweist, habe ich ihm Barzahlung bei Abholung angeboten. Und so habe ich ganz nett geschrieben und bat um eine Abholadresse. Zufälligerweise ist auch noch, wenn man dem Artikelstandort glauben schenken kann, nur ca. 30km von meinem zweiten Lebensmittelpunkt entfernt. Es macht also zumindest für mich so oder so Sinn den Artikel abzuholen.

 

Alle meine Anfragen zur Abholung gingen ins Leere.

 

Von einmal kam dann doch eine genervte Antwortmail. Es wurde behauptet, dass er oder sie mich mehrmals schon angeschrieben hätte, weil er oder sie derzeit sinngemäß nicht zuhause sei. Tja... es waren aber keine Maileingänge festzustellen. Ich hatte eher das Gefühl, dass da jemand ist, der sich drückt.

 

Na dann... habe ich einfach geschrieben, dass wir ja nun einen Abholtermin vereinbaren können, denn irgendwann wird auch er oder sie aus dem Nirvana zurückkommen.

 

Die Antwort kam, dass er oder sie gemäß seinem/ihres damaligen Inserat(s) nur den Artikel per DHL versendet, aber vorher muss ich eben überweisen. Bei all dieser Korrespondenz gab es weder eine Anrede noch eine Abschiedsformel, worauf man zumindest einen Ansprechpartner/in schließen könnte. Alles sehr merkwürdig ! Ich schrieb weiter an einem Unbekannten !

 

In der Tat ist es so, dass diese/r Verkäufer/in sowas "Versendung per Überweisung" im Inserat nur angeboten hatte, aber ich nun trotzdem auf die Erfüllung des Kaufvertrages per Zuschlag poche. Dieser Artikel ist im übrigens so handlich, dass dieser am besten auch gleich auf die Hand gegeben werden kann. Da spart der Verkäufer Verpackung & Zeit. Komisch.

 

Meine Frage... kann diese/r Verkäufer/in vom Kauf zurücktreten, weil ich eben nicht erst das Geld überweise ?

Ich muss bei seinen Bewertungen davon ausgehen, dass der Artikel nie bei mir ankommt oder nur arg beschädigt.

Da ist was eben in der Luft, da stimmt was nicht !

 

Wie ist es rechtlich ?

 

Mit Zuschlag bin ich Eigentümer des Artikels geworden.

So kann ich doch den Verkäufer in Verzug setzen, um mir den Artikel eben gegen Barzahlung auszuhändigen.

Macht er oder sie es nicht, kann ich doch Klage beim Amtsgericht auf Herausgabe des Artikels klagen, oder, falls der/die Verkäufer/in diesen Artikel weiterverkauft haben sollte, auf Schadenersatz verklagen. Weil sein/ihr Artikel ist es, aus meiner Rechtsaufassung, seit eben Zuschlag (für mich - Höchstbietender) nicht mehr.

 

Wie kann man EBAY über solch Probleme in Kenntnis setzen ?

Es kann doch nicht sein, dass solche Fälle einfach im Sand verlaufen ?!?

 

Also... ich stelle jetzt mit einer Postzustellungsurkunde mit einem Gerichtsvollzieher meine Forderung "Herausgabe des Artikels" mit einem gesetzen Datum zu. Wenn bis zu dieser Frist der Artikel nicht gegen Barzahlung übergeben wurde, beantrage ich einen Mahnbescheid beim Amtsgericht.

 

Würdet Ihr es auch so machen ?

 

Wo bekomme ich eigentlich die "richtige" Zustelladresse und Ansprechpartner her ?

Ich bekomme doch bestenfalls nur Kontoverbindungsdaten angezeigt und dann ist das ein betrügerisches Konto ?

Wer sagt denn, wer hinter diesem Konto sich verbirgt ?

 

Gruß

Christian

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