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Bewertung nach erfolgreichem Einspruch gegen Vermerk wg. unbez. Artikel möglich?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo zusammen,

 

weiß jemand, ob ich nach erfolgreichem Einspruch gegen einen Vermerk wegen eines nichtbezahlten Artikels auch die Bewertungsmöglichkeit wieder freigeschaltet bekommen, wenn die 60-Tage-Frist für Bewertungen noch nicht abgelaufen ist?

 

Bei der Gelegenheit: Wenn mann bei dem geschlossenen Fall auf "Einspruch" klickt, kommt die die oder eine Seite "Welche Probleme haben Sie". Sehr interessant. Der Mitarbeiter vom Kundenservice hat mir übrigens sehr lange zugehört und war total überrascht, als er hörte, dass ich die Ware bereits habe, aber sagen konnto er mir nicht, wie (also über welche Seite) ich Einspruch einlegen kann. Dann meines Studiums des Forums wußte ich das aber. Er konnto mir auch nicht beantworten, welche Belege ich vorlegen muß, denn die Angaben in der Hilfeseite zum Einspruch sind sehr kurios. Ich kann das nicht wörtlich wiedergeben, aber dort wird eine Bestätigung von PP oder einem Online-Zahlungssystem verlangt. Ich sehe meine Bank aber nicht als Online-Zahlungssystem. Paßt alles irgendwie zusammen, den die Einwendungen und Belege, die ein Kunde für den Beweis oder Glaubhaftmachung der Zahlung vorbringt werden total ignoriert. Ebay rangiert inzwischen auf meiner persönlichen Rangliste als viertklassiges Unternehmen. Da kenne ich andere Marktplätze, die mich noch als Kunden zu schätzen wissen und die bei solchen Problemen eine ehrliche Maklerrolle zwischen Käufern und Verkäufern einnehmen.

 

Ich lasse mich aber nicht verdrießen, ich habe die richtigen Schlußfolgerungen getroffen und werde die entspechenden Konsequenzen ziehen.

 

Glück auf euch allen.

 

Ich würde die anderen Käufer zu gerne

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