abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Artikel mit NUR ABHOLUNG angeboten; nicht blitzschnell reagiert - jetzt zum Versand verpflichtet??

http://www.ebay.de/itm/Fahrradanhaenger-Nur-Abholung-in-Plauen-im-Vogtland-/331420856309

 

Artikel war als Nur Abholung kategorisiert, zusätzlich im Titel: Nur Abholung in Plauen im Vogtland.

 

Käufer spiegelt mir vor, die Rechtslage sei so dass ich zum Versand verpflichtet sei, weil ich nicht blitzschnell während der Laufzeit der Auktion ihm geantwortet habe, dass Versand ausgechlossen ist. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.

 

Zitat Käufer:


hallo komme aus 49808 lingen ems , da lohnt sich das verbei kommen nicht , da sie meiner E mail (versand) nicht wiedersprochen oder geantwortet haben , ist dem Versand zugestimmt worden , bitte geben sie mir die Masse das ich das Porto bestimmen kann , den Betrag dann anweisen kann . klaus thesing Ps das gefährt auseinander schrauben ( räder und zugrohr ) dürfte doch kein problen sein .

 

ich:


wie kommen Sie darauf, ich würde - durch einfachs Nicht-Antworten auf Mail - einem Versand zustimmen??

Das Angebot ist strikt mit Nur Abholung in Plauen im Vogtland. Sie müssen daher, falls Ihnen der Weg zu weit ist, vom Kauf zurücktreten.

 

Käufer:


da Sie meine E mail nicht wiederspochen haben , haben sie einen Versand zugestimmt , so ist leider die rechtslage

 

Wie ist die Lage? Nach ebay-Regeln? Und nach dem deutschen Gesetz?

 

Gesamtes Thema betrachten

"Das ist nicht zutreffend! Hier wurde bereits eine vertragliche Rückabwicklung vereinbart. Somit ist das Sachmangelrecht längst obsolet."

 

Rechtlich eventuell

Der Verkäufer wird trotzdem prüfen wollen, ob die Reklamation berechtigt ist.

 

Ausserden hat der Verkäufer den Vorteil, dass er das hat, was der Käufer möchte - das Geld.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder