25-01-2015 01:12
Hallo Community,
ich habe vor einer Woche ein Handy verkauft bei dem das GPS nicht funktionierte. Des Weiteren war es gerootet (Stand natürlich alles gut lesbar in der Artikelbeschreibung).
Nach 5 Tagen meldete sich der Käufer und teilte mir mit das seine Frau das Gerät gekauft hätte und diese nicht wüsste was GPS ist. Er wolle das Gerät deshalb nicht haben.
Ich habe in meiner Artikelbeschreibung die Klausel:
Der Zahlungseingang muss innerhalb von 10 Werktagen erfolgen. Sollte dies nicht der zutreffen, wird der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer storniert. Der Käufer zahlt dann eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Kaufpreises.
Darauf habe ich verwiesen. Das passte ihm natürlich nicht. Er wollte wissen ob das Gerät schon einmal eingeschickt wurde was ich bestätigte. Dann kam er mit dem Einwand, dass ich nicht deutlich genug darauf verwiesen hätte, das keine Garantie mehr besteht. In der Artikelbeschreibung steht aber ebenfalls:
Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des §3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten.
Als ich ihm das schrieb meinte er ich könne als Privatperson eine solche Gebühr nicht geltend machen, da ich dafür eine Rechnung inkl. Steuern schreiben müsste.
Meine Frage: Hat er Recht?
Ich habe keinerlei Probleme ihm einen Mahnbescheid nach Ablauf der Fristen zu zustellen.
Nur meine zweite Frage: Soll ich da die 20% Gebühr geltend machen oder auf Bezahlung des Artikels pochen ?
Grüße
Tobias
P.S. Ein nochmaliges einstellen des Artikels kommt für mich nicht in Frage.