22-10-2016 15:26
Neulich habe ich im Fernsehen einen Bericht gesehen, indem Mitarbeiter des Versandunternehmens Pakete geöffnet haben und unauffällig wieder verpackt haben, sodass erst beim Öffnen des Pakets vom Empfänger aufgefallen ist dass der Inhalt verschwunden ist.
Natürlich würde dann jeder Käufer zuerst beim Verkäufer sein Geld fordern, der kann dafür ja aber nichts und hat das Paket ja verschickt.
Wie kann man sich als Verkäufer vor genau so einem Fall schützen ? Nützt es etwas wenn man ein eigenes Siegel anbringt und bei Beschädigung dieses Siegels die Erstattung verweigert ?
Vielen Dank schonmal im vorraus.