29-10-2014 18:54
Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München jetzt – der Mann muss der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer bestellte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und beschwerte sich nach Erhalt in der Online-Bewertung über Mängel. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.
29-10-2014 18:56
Diese Geschichte hab ich bereits gelesen, wurde in den Foren schon gepostet... 🙂
29-10-2014 18:57 - bearbeitet 29-10-2014 18:58
Schätzken, wir haben einen Thread im
http://community.ebay.de/t5/Bewertungen/Bewertungssystem-am-Ende/m-p/2475037#U2475037
Bewertungsforum und noch einen...
29-10-2014 18:58
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
29-10-2014 18:59
29-10-2014 19:03
das hätte der Vk sich vermutlich auch "schenken" können......
sollte diese BW ausschlaggebend gewesen sein, das der Vk sanktioniert wurde, so wäre es nu wohl zu spät ....
Rabattverlust, wird rückwirkend nicht verrechnet
weniger Verkäufe, lassen sich nicht aufarbeiten
Einstellbegrenzungen, minimieren den Umsatz
sollte sogar eine Sperre eingetreten sein, so würde auch diese nicht revidiert.....
was also hatte der Vk nun davon ?
die Durchsetzung, des Prinzips
29-10-2014 19:22
Naja... was soll ich dazu meinen...
Ob man auch wegen unfairer Mängeleinträge klagen kann??
Überlege gerade, ob ich den Betreiber wegen eines K verklagen sollte,
der nur eine normale Briefsendung zahlen wollte
und nach wenigen Tagen einen Fall wegen Nichterhalt aufgemacht hat,
ohne Kontakt aufzunehmen.
Hab alles freiwillig rücküberwiesen, damit er Ruhe gibt
und erst danach erfahren, dass ich trotzdem einen Mangel an der Backe habe.
Bei uns scheinen die Gerichte für sowas ja aufgeschlossen zu sein ;-))
29-10-2014 20:34
@rudolf-teddy schrieb:. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.
Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .
Für diese Erkenntnis könnten wir ja eigentlich ein paar Kudos ans Gericht schicken...
31-10-2014 23:49
Naja .... Deine Probleme dürften sich sowieso bald erledigt haben.
Artikel wie beschrieben | 64 | ||
Kommunikation | 63 | ||
Versandzeit | 63 | ||
Versand- und Verpackungskosten | 65 |
01-11-2014 00:08
@torwartfehler_mja schrieb:Schadenfreude ist immer noch die schönste.................
Ja, ist das so für Dich, Mja?
Das finde ich sehr traurig.
27-12-2014 00:29
"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."
27-12-2014 00:43
Na, sieh mal einer an!
Wieder mal einer, der sich über Käufer beschwert, aber selbst als Käufer untragbar ist!
29-10-2014 18:56
Diese Geschichte hab ich bereits gelesen, wurde in den Foren schon gepostet... 🙂
29-10-2014 18:57 - bearbeitet 29-10-2014 18:58
Schätzken, wir haben einen Thread im
http://community.ebay.de/t5/Bewertungen/Bewertungssystem-am-Ende/m-p/2475037#U2475037
Bewertungsforum und noch einen...
29-10-2014 18:58
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
29-10-2014 18:59
29-10-2014 19:03
das hätte der Vk sich vermutlich auch "schenken" können......
sollte diese BW ausschlaggebend gewesen sein, das der Vk sanktioniert wurde, so wäre es nu wohl zu spät ....
Rabattverlust, wird rückwirkend nicht verrechnet
weniger Verkäufe, lassen sich nicht aufarbeiten
Einstellbegrenzungen, minimieren den Umsatz
sollte sogar eine Sperre eingetreten sein, so würde auch diese nicht revidiert.....
was also hatte der Vk nun davon ?
die Durchsetzung, des Prinzips
29-10-2014 19:09
. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.
Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .
29-10-2014 19:22
Naja... was soll ich dazu meinen...
Ob man auch wegen unfairer Mängeleinträge klagen kann??
Überlege gerade, ob ich den Betreiber wegen eines K verklagen sollte,
der nur eine normale Briefsendung zahlen wollte
und nach wenigen Tagen einen Fall wegen Nichterhalt aufgemacht hat,
ohne Kontakt aufzunehmen.
Hab alles freiwillig rücküberwiesen, damit er Ruhe gibt
und erst danach erfahren, dass ich trotzdem einen Mangel an der Backe habe.
Bei uns scheinen die Gerichte für sowas ja aufgeschlossen zu sein ;-))
29-10-2014 20:34
@rudolf-teddy schrieb:. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.
Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .
Für diese Erkenntnis könnten wir ja eigentlich ein paar Kudos ans Gericht schicken...
31-10-2014 23:00
Kenn ich :
Es treten immer mehr Leute auf, die Waren ersteigern, dann kein gutes Haar daran lassen oder behaupten, sie nicht bekommen zu haben und keinen Kontakt aufnehmen und dann miese Bewertungen abgeben..mir passiert mit einer frau, die Pflanzen bei mir ersteigerte, unter anderem 2 der gleichen Sorte.
Ich habe daraufhin einen Grossen Ableger statt 2 kleinere abgestochen und es waren noch 3 Triebe mehr dran, weil sie viel bestellt hat...es wurde sofort ein Fall eröffnet : es würde eine fehlen !
Daraufhin habe ich ihr persönlich geschrieben, warum sie mir denn nicht selber schreibt und ihr erklärt, das sie sogar mehr bekommen hat wie nur 2 Ableger...
plötzlich wurden alle Pflanzen reklamiert...angeblich hat sie gar keine Ware bekommen...
Ich habe bis heute keine Antwort darauf, warum erst Eine fehlt...und dann ein paar Tage später alle ???
Das Ende vom Lied: sie hat alles Geld zurückbekommen, mich beschimpft, Behauptet, ich hätte mit Anwalt gedroht, dabei hat sie mir mit der Gewerbeaufsicht gedroht ???...ich bin Privatverkäufer...und hab ihr lediglich mitgeteilt, das ich mich erkundigt habe, ob Sie mit den Vorwürfen recht hat...und ich habe echt ätzende Bewertungen drin, ohne das sie mit mir selber geredet hat...aber behauptet, ich sei unfreundlich....man ist der Willkür solcher Leute ungeschützt ausgesetzt....toller Schachzug..sie hat die Ware, behauptet, sie hat sie nicht ...und bekommt noch das Geld dafür zurück...obwohl ich ebay den Fall geschildert habe.
Einziger fataler Fehler von mir : Durch Umzug und Heirat hatte ich die Sendungsnummer nicht mehr parat...
also, Leute, passt auf und seid auf der Hut....
Die Bewertung wurde bis heute nicht entfernt....
31-10-2014 23:33
Du bietest immer noch PP an , ob wohl Du Deine Ware und das Geld verloren hast ?
Auch PP ist spricht kein Recht , das Geld hättest Du einfordern können .
31-10-2014 23:49
Naja .... Deine Probleme dürften sich sowieso bald erledigt haben.
Artikel wie beschrieben | 64 | ||
Kommunikation | 63 | ||
Versandzeit | 63 | ||
Versand- und Verpackungskosten | 65 |
01-11-2014 00:05
Schadenfreude ist immer noch die schönste.................
01-11-2014 00:08
@torwartfehler_mja schrieb:Schadenfreude ist immer noch die schönste.................
Ja, ist das so für Dich, Mja?
Das finde ich sehr traurig.
am 26-12-2014 16:17 - zuletzt bearbeitet am 26-12-2014 16:23 von kh-marina
Der größte angebotene **bleep** bei eBay.
26-12-2014 16:55
Wie meinen?
26-12-2014 17:53
Weist du doch nicht!!
26-12-2014 18:00 - bearbeitet 26-12-2014 18:03
holly886 schrieb:
Weist du doch nicht!!
! Du bekommst die besten BW in den höchsten Tönen. und nach diesen Verkäufen(10-12 als Bsp) haste noch 4,6 - 4,7. von 5. Und ich versende 100% Artikelgerecht und umgehend. Auch antworte ich SPÄTESTENS am darauffolgenden Tag. Beschreibung des Artikel mache ich so gut ich kann und unterstütze diese mit großen Bildern.
26-12-2014 18:10
Aha!
Ich verstehe immer noch nicht, worauf Du hinaus willst.
26-12-2014 18:22
@**nff** schrieb:Aha!
Ich verstehe immer noch nicht, worauf Du hinaus willst.
Habe hier ein Problem mit dem kopieren von einer Sternchentabelle, die du eingefügt hast. Diese Art der BW ist unter aller S....
Man bekommt die tollsten sichtbaren BW. Aber hinten rum Abzug!! UND: Wenn du als VK genau weist, das es eine bessere Verpackung nicht gibt(Beispiel) ärgert dich es bestimmt auch. Käufer lesen zum Beispiel: Bearbeitungszeit 3Tage... Nach erfolgtem Zuschlag habe ich am anderen Tag schon erlebt, das K sich melden und fragen wann und mit welchem Unternehmen der Artikel unterwegs ist. BEI solchen VK kann man auch keine objektive BW erwartewn. ((Zumal der Versandunternehmer angegeben ist. Finde hier verderben die vielen Köche" den Brei erheblich....