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Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München jetzt – der Mann muss der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer bestellte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und beschwerte sich nach Erhalt in der Online-Bewertung über Mängel. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

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Diese Geschichte hab ich bereits gelesen, wurde in den Foren schon gepostet... 🙂

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Bewertungssystem am Ende


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

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@vigo505 schrieb:

Diese Geschichte hab ich bereits gelesen, wurde in den Foren schon gepostet... 🙂


Und?

Was meinst du so allgemein dazu?

Nachricht 5 von 23
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das hätte der Vk sich vermutlich auch "schenken" können......

sollte diese BW ausschlaggebend gewesen sein, das der Vk sanktioniert wurde, so wäre es nu wohl zu spät ....

Rabattverlust, wird rückwirkend nicht verrechnet

weniger Verkäufe, lassen sich nicht aufarbeiten

Einstellbegrenzungen, minimieren den Umsatz

sollte sogar eine Sperre eingetreten sein, so würde auch diese nicht revidiert.....

 

was also hatte der Vk nun davon ?

die Durchsetzung, des Prinzips smilie_denk_45.gif

smiley Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten (Th.Heuss)
Nachricht 6 von 23
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Naja... was soll ich dazu meinen...

Ob man auch wegen unfairer Mängeleinträge klagen kann??

 

Überlege gerade, ob ich den Betreiber wegen eines K verklagen sollte,

der nur eine normale Briefsendung zahlen wollte

und nach wenigen Tagen einen Fall wegen Nichterhalt aufgemacht hat,

ohne Kontakt aufzunehmen.

 

Hab alles freiwillig rücküberwiesen, damit er Ruhe gibt

und erst danach erfahren, dass ich trotzdem einen Mangel an der Backe habe.

 

Bei uns scheinen die Gerichte für sowas ja aufgeschlossen zu sein ;-))

Nachricht 8 von 23
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@rudolf-teddy schrieb:

. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.

 

Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .


Für diese Erkenntnis könnten wir ja eigentlich ein paar Kudos ans Gericht schicken... Smiley (zwinkernd)

 

 


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Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", wir sind hier bei "So isses"
Nachricht 9 von 23
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Naja .... Deine Probleme dürften sich sowieso bald erledigt haben.

 

 

Artikel wie beschriebenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen64
KommunikationSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen63
VersandzeitSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen63
Versand- und VerpackungskostenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen65

 

 

 



Schmailies Schmailies Schmailies
Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

Nachricht 12 von 23
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@torwartfehler_mja schrieb:

Schadenfreude ist immer noch die schönste.................

 


Ja, ist das so für Dich, Mja?

 

Das finde ich sehr traurig.

 

 



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Nachricht 14 von 23
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hast völlig Recht..manche K braucht man nicht zb die mit
Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 24   

"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."

Nachricht 22 von 23
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Na, sieh mal einer an!

 

Wieder mal einer, der sich über Käufer beschwert, aber selbst als Käufer untragbar ist!

 

 



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22 ANTWORTEN 22

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@vigo505 schrieb:

Diese Geschichte hab ich bereits gelesen, wurde in den Foren schon gepostet... 🙂


Und?

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das hätte der Vk sich vermutlich auch "schenken" können......

sollte diese BW ausschlaggebend gewesen sein, das der Vk sanktioniert wurde, so wäre es nu wohl zu spät ....

Rabattverlust, wird rückwirkend nicht verrechnet

weniger Verkäufe, lassen sich nicht aufarbeiten

Einstellbegrenzungen, minimieren den Umsatz

sollte sogar eine Sperre eingetreten sein, so würde auch diese nicht revidiert.....

 

was also hatte der Vk nun davon ?

die Durchsetzung, des Prinzips smilie_denk_45.gif

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. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.

 

Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .

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Naja... was soll ich dazu meinen...

Ob man auch wegen unfairer Mängeleinträge klagen kann??

 

Überlege gerade, ob ich den Betreiber wegen eines K verklagen sollte,

der nur eine normale Briefsendung zahlen wollte

und nach wenigen Tagen einen Fall wegen Nichterhalt aufgemacht hat,

ohne Kontakt aufzunehmen.

 

Hab alles freiwillig rücküberwiesen, damit er Ruhe gibt

und erst danach erfahren, dass ich trotzdem einen Mangel an der Backe habe.

 

Bei uns scheinen die Gerichte für sowas ja aufgeschlossen zu sein ;-))

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@rudolf-teddy schrieb:

. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt.

 

Nun das ist ja was wir immer schreiben , zu erst eine Einigung mit dem VK suchen und nur wenn dies nicht möglich ist , entweder einklagen oder nur bewerten .


Für diese Erkenntnis könnten wir ja eigentlich ein paar Kudos ans Gericht schicken... Smiley (zwinkernd)

 

 


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Kenn ich :

Es treten immer mehr Leute auf, die Waren ersteigern, dann kein gutes Haar daran lassen oder behaupten, sie nicht bekommen zu haben und keinen Kontakt aufnehmen und dann miese Bewertungen abgeben..mir passiert mit einer frau, die Pflanzen bei mir ersteigerte, unter anderem 2 der gleichen Sorte.

Ich habe daraufhin einen Grossen Ableger statt 2 kleinere abgestochen und es waren noch 3 Triebe mehr dran, weil sie viel bestellt hat...es wurde sofort ein Fall eröffnet  : es würde eine fehlen !

Daraufhin habe ich ihr persönlich geschrieben, warum sie mir denn nicht selber schreibt und ihr erklärt, das sie sogar mehr bekommen hat wie nur 2 Ableger...

plötzlich wurden alle Pflanzen reklamiert...angeblich hat sie gar keine Ware bekommen...

Ich habe bis heute keine Antwort darauf, warum erst Eine fehlt...und dann ein paar Tage später alle ???

Das Ende vom Lied: sie hat alles Geld zurückbekommen, mich beschimpft, Behauptet, ich hätte mit Anwalt gedroht, dabei hat sie mir mit der Gewerbeaufsicht gedroht ???...ich bin Privatverkäufer...und hab ihr lediglich mitgeteilt, das ich mich erkundigt habe, ob Sie mit den Vorwürfen recht hat...und ich habe echt ätzende Bewertungen drin, ohne das sie mit mir selber geredet hat...aber behauptet, ich sei unfreundlich....man ist der Willkür solcher Leute ungeschützt ausgesetzt....toller Schachzug..sie hat die Ware, behauptet, sie hat sie nicht ...und bekommt noch das Geld dafür zurück...obwohl ich ebay den Fall geschildert habe.

Einziger fataler Fehler von mir : Durch Umzug und Heirat hatte ich die Sendungsnummer nicht mehr parat...

also, Leute, passt auf und seid auf der Hut....

Die Bewertung wurde bis heute nicht entfernt....

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Du bietest immer noch PP an , ob wohl Du Deine Ware und das Geld verloren hast ?

 

Auch PP ist  spricht kein Recht , das Geld hättest Du einfordern können .

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Naja .... Deine Probleme dürften sich sowieso bald erledigt haben.

 

 

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KommunikationSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen63
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Schadenfreude ist immer noch die schönste.................

 



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"Wer die Dummheit vor seinen Wagen spannt, wird immer mehr Pferde haben, als er braucht." (Erich Limpach)
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@torwartfehler_mja schrieb:

Schadenfreude ist immer noch die schönste.................

 


Ja, ist das so für Dich, Mja?

 

Das finde ich sehr traurig.

 

 



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Der größte angebotene **bleep** bei eBay.

-Wer immer nur das tut, was er bereits kann - wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist -
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Wie meinen?

 

 



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Aufgrund meiner Einstellung zum Leben, sehe ich keinen notwendigen Grund, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten.

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Weist du doch nicht!!

 

-Wer immer nur das tut, was er bereits kann - wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist -
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holly886 schrieb:

Weist du doch nicht!!

 



! Du bekommst die besten BW in den höchsten Tönen. und nach diesen Verkäufen(10-12 als Bsp) haste noch 4,6 - 4,7. von 5. Und ich versende 100% Artikelgerecht und umgehend. Auch antworte ich SPÄTESTENS am darauffolgenden Tag. Beschreibung des Artikel mache ich so gut ich kann und unterstütze diese mit großen Bildern.

-Wer immer nur das tut, was er bereits kann - wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist -
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Aha!

 

Ich verstehe immer noch nicht, worauf Du hinaus willst.

 

 



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@**nff** schrieb:

Aha!

 

Ich verstehe immer noch nicht, worauf Du hinaus willst.

 

 


Habe hier ein Problem mit dem kopieren von einer Sternchentabelle, die du eingefügt hast. Diese Art der BW ist unter aller S....

Man bekommt die tollsten sichtbaren BW. Aber hinten rum Abzug!! UND: Wenn du als VK genau weist, das es eine bessere Verpackung nicht gibt(Beispiel) ärgert dich es bestimmt auch. Käufer lesen zum Beispiel: Bearbeitungszeit 3Tage... Nach erfolgtem Zuschlag habe ich am anderen Tag schon erlebt, das K sich melden und fragen wann und mit welchem Unternehmen der Artikel unterwegs ist. BEI solchen VK kann man auch keine objektive BW erwartewn. ((Zumal der Versandunternehmer angegeben ist.  Finde hier verderben die vielen Köche" den Brei erheblich....

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