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AN EBAY vorbei verkaufen

hallo , wie ist die Rechtslage hinsichtlich der Ebaygebühren,

 

" wenn ein Verkäufer, mit dem man über den EbayAccount etwas kauft, und der dann das Angebot einstellt. Nach Kauf aber vor dem 1. Gebot. Der Kauf kam ja trotzdem über Ebay zustande.Zumal alle Verhandlungen über die Ebay Email Seite getätigt wurden

 

Der Verkäufer hatte nur ein Teil seiner gesamten Ware angeboten

 

gruß salehregloh

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