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Artikel ging beim Versand kaputt, Käufer beauftragte Dhl zur Abholung und Versand.

Ich ersteigerte einen Artikel und fragte vorab ob auch ein Versand möglich sei, da nur Selbstabholung angeboten wurde. Der VK bejahte es und wies darauf hin, dass ich den Versand organisieren solle.

Nach gewonnener Auktion, startete ich eine Abholung des Artikels. Als das Paket bei mir ankahm, ist der Artikel beim Transport beschädigt worden.

Ich meldete dies der Dhl, diese begutachteten den Schaden und sendeten mir das Paket zurück mit dem Hinweis sich beim ABSENDER für den weiteren Verlauf zu melden. Auch dieser bekähme im Auszahlungsfall die Versicherungssummen von 500€ ausgezahlt.

Nachdem sich VK nicht dazu geäußert hat, meldete ich den Fall dem Ebay-Verkauferschutz. Diese forderten mich auf, das Paket dem Absender zurück zu senden. Daraufhin bekahm ich mein Geld von Paypal zurück.

Nun droht mir der Rechtsanwalt der Käufers.

Was denkt ihr, wer im Gerichtsfall gewinnen würde?

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