abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bewertungsrecht

Vor einigen Monaten hatte ich Probleme mit einem VK. Nachdem er auf mehrmalige Anfragen, wann er denn mal versenden möchte, nicht geantwortet hat, klickte ich auf"Ich habe den Artikel noch nicht erhalten" und habe dadurch wohl automatisch einen Fall eröffnet. Nun ja - es dauerte noch ein paar Tage, dann kam die Ware und ich konnte den Fall schließen.

 

Was mir aber aufgefallen ist: Der geöffnete Fall war NICHT mehr in meiner "Ich habe gekauft-Liste in "Mein eBay" zu sehen. Um ganz genau zu sein, habe ich diesen Kauf nirgendwo mehr gefunden. Was zur Folge hatte, dass ich auch nach meiner Schließung des Falles nicht bewerten konnte. Ich hätte positiv bewertet, da ja letztendlich die Ware noch kam.

 

Kennt sich da jemand mit aus: Wenn ICH als Käufer  einen Fall eröfffne bzw. schließe, weil ich einen Artikel nicht erhalten habe  - verliere ich dann mein Bewertungsrecht?

Gesamtes Thema betrachten

@bonavita31

 

Sog amal...

Du hast mit einem Anbieter Ärger g'habt

und wieso behauptest Du einfach,

die beiden hätten was mitanand zum doan ?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder