11-07-2016 23:33
Ich habe einen Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass sein Angebot eines "Art Deco" Besteck, angeblich"100 Jahre alt" und deshalb 120€ teuer, vor 30 Jahren für 25 DM im Handel war.
Ich habe darum gebeten, dass er die Angaben korrigiert.
Seien Antwort war lediglich frech und unverschämt.
Darf ein Ebayer wirklich ungestraft bewusst falsche Angaben machen?
In den Grundsätzen habe ich leider nichts dazu gefunden. Und frage - auch Ebay - : Wo bleibt der Käuferschutz?
Nenn mal den Accountnamen