04-10-2017 21:30
Hallo, ich habe folgendes Problem: mir wurde eine nicht benutzbare Ware verkauft, die natürlich in der Beschreibung auch nicht wahrheitsgemäss beschrieben wurde. Da der Verkäufer lange Zeit in Urlaub war, erhielt ich diese so verspätet, dass ich nun keine Bewertung mehr hinterlassen kann. Eine Rücknahme heute lehnte der Verkäufer ab, und von ebay erhalte ich nun keine weitere Hilfsmöglichkeit, da immer darauf verwiesen wird, dass die Rückgabe nun "geschlossen" sei. So einfach macht es sich ebay!
Es gibt keine Hotline mehr, unter der man dort anrufen kann. Welche Möglichkeiten hätte ich eventuell noch, ausser einen Anwalt einzuschalten? Auf diese Weise vergeht es einem wirklich gründlich bei ebay..! Ganz herzlichen Dank für eine Info..!!! Viele Grüsse, fleurisse2012
@fleurisse2012 schrieb:Hallo, ich habe folgendes Problem: mir wurde eine nicht benutzbare Ware verkauft, die natürlich in der Beschreibung auch nicht wahrheitsgemäss beschrieben wurde. Da der Verkäufer lange Zeit in Urlaub war, erhielt ich diese so verspätet, dass ich nun keine Bewertung mehr hinterlassen kann. Eine Rücknahme heute lehnte der Verkäufer ab, und von ebay erhalte ich nun keine weitere Hilfsmöglichkeit, da immer darauf verwiesen wird, dass die Rückgabe nun "geschlossen" sei. So einfach macht es sich ebay!
Es gibt keine Hotline mehr, unter der man dort anrufen kann. Welche Möglichkeiten hätte ich eventuell noch, ausser einen Anwalt einzuschalten? Auf diese Weise vergeht es einem wirklich gründlich bei ebay..! Ganz herzlichen Dank für eine Info..!!! Viele Grüsse, fleurisse2012
Servus @fleurisse2012
Ich wundere mich manchmal,
was so mancher Nutzer sich unter Ebay vorstellt.
Die bieten eine Plattform,
gängeln in weiten Teilen Käufer und vor allem Verkäufer,
nehmen Provision
und das war es.
Solltest Du mit Paypal gezahlt haben,
kannst Du noch versuchen,
direkt bei Paypal einen Problemfall zu melden.
Hast Du überwiesen,
ist es bis auf die Bewertung sowieso egal,
ob Du eine Rückgabe startest oder einen abweichenden Artikel meldest.
Du bist hier bei Überweisung komplett und völlig auf Dich gestellt.
Defekte oder falsch beschriebene Ware reklamiert man nicht mit Rücknahme.
Rücknahme bedeutet immer: Ich habe Ware erhalten, die ist in Ordnung, aber die gefällt mir nicht, die passt nicht, die schicke ich im Rahmen des Widerrufsrechts bei gewerblchen Verkäufern wieder zurück.
Sondern mit dem Fall: "Meldung eines von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels"
Dann muss sich der Verkäufer erklären, darauf reagieren und er bekommt als erstes einen Negativeintrag in seinem Verkäuferprofil direkt von Ebay (Mangel).
Bei einem Privatverkäufer kann eine Rückgabeanfrage von diesem einfach abgelehnt werden. Ja, und das ist automatisiert.
Und das hat dein Verkäufer gemacht. Damit ist der Fall für Ebay abgeschlossen.
Dir bleibt nur noch der Rechtsweg.
Hat die Zusendung zu dir wirklich mehr als 60 Tage gedauert?
Magst du uns mal die Artikelnummer verraten?