02-04-2015 13:18
Du würdest wahrscheinlich als Kleinunternehmer eingestuft. Wobei es da dann wieder eine Rolle spielt ob du deine Einkommenserklärung für 2012 schon abgegeben hast und wenn ja ob du deinen Ebay-Gewinn (errechnet sich aus Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen)mit angegeben hast.
Dies ist die steuerliche Seite dem Finanzamt gegenüber, denn bei einer Abmahnung wird dir wahrscheinlich auch damit gedroht.
Aber es gibt immer Wege und Mittel mit einem blauen Auge davon zukommen. Solltest du diesbezüglich eine Abmahnung erhalten, dann melde dich.