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namso
Auf Erkundungstour
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@royal-lights schrieb:

Hallo,

 

wir haben eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln erhalten. In einem Verkaufsartikel war "ein Fehler" enthalten lt. deren Auskunft. Was kann man hiergegen unternehmen?

 

 


 

Du musst gar nichts "dagegen" unternehmern, im Gegenteil... reagier nicht auf das Schreiben.

 

Lass die vor Gericht ziehen und dann wird ein Richter feststellen, ob alles rechtens ist.

 

Wie ich sehe, hast du wohl alle Angebote gelöscht.

 

Du musst nämlich wissen, daß  nach UWG abmahnberechtigte Institutionen, gewerbliche Anbieter, die gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen (sprich gegen geltende Gesetze verstoßen)  abmahnen dürfen, damit dieser es in Zukunft unterlässt, diese Gesetzesverstöße weiterhin zu begehen.

 

Insofern hoffe ich, daß du zwischenzeitlich zu der Erkenntnis gekommen bist, daß deine Frage eigentlich der falsche Ansatz ist.

Das ist so, als wenn du, zu recht, ein Knöllchen bekommst und dann fragst, was kann ich gegen die Dame vom Ordnungsamt unternehmen.

 

 

 

 

 

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