04-03-2015 14:28
Ich habe als privater Verkäufer ein gebrauchtes Objektiv verkauft. Den Zustand habe ich als gut und die Linse als " ohne Kratzer"
beschrieben. Die Beurteilung habe ich mit meinen Augen bei Tageslicht durchgeführt.
Der Käufer hat sich gemeltet und behauptet, dass die Linse zerkratzt sei und anderweitig fehlerhaft ist. Dabei hat er auf meine
Gewährleitungspflicht hingewiesen.
Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, die Transaktion rückgängig zu machen und das Objektiv zurückzunehmen.
Darauf reagiert er nicht und erwartet, dass ich ihm das Geld so zurücküberweise und ihm einen Adressaufkelber mit Abholung
zum Versand schicke. Dabei verweisst er immer wieder auf meine Gewährleistunspflicht, wenn ich auf seine Forderung nicht eingehe.
Wen interessierts, was und für wieviel Du verkauft hast? Ausser dem Finanzamt natürlich. Aber das braucht kein Bewertungsprofil. Die bekommen solche Infos auch anders:
http://www.n-tv.de/technik/ebay-Profis-im-Visier-article70874.html