25-07-2015 18:58
Folgendes ist mir auf der suche nach Brillen untergekommen. http://www.ebai.de/sch/i.html?_sop=5&Marke=Eschenbach&_mPrRngCbx=1&_ipg=100&_dcat=179236&Farbe=Grau&... man sieht schon, ebai und nich ebay. Hoffe, derartige Aktivitäten ist ebay bereits bekannt.
@betrugs-killer:
ein Privatverkäufer kann nicht gegen das Markenrecht verstoßen, sondern bestenfalls gegen das Urheberrecht.
Wenn dem so ist, wie der Fragesteller hier erklärt, hat er strafrechtlich nichts zu befürchten und markenrechtlich sowieso nichts.