06-02-2016 11:29
Guten Tag,
vorhin bin ich zufällig auf diese Nachricht gestossen
Da mir dies neu war, habe ich nachgeforscht und festgestellt, dass das Problem wohl schon viel älter ist, siehe hier
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/10/31/bgh-tell-a-friend-werbung-ist-unzulaessige-werbung/
Eine Nachfrage beim Kundenservice per Mail, so dass man zumindest eine schriftliche Stellungnahme hat, welche man später auch mal bei etwaigen Problem verwenden könnte, habe ich leider nicht hinbekommen.
Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies ein schwebendes Verfahren sei, mit welchem sich die Rechtsabteilung gerade beschäftige.
Dies jedoch hilft wohl im Falle einer Abmahnung erstmal keinem weiter.
Da ich denke, dass hier durchaus auch Angestellte von ebay aktiv sind nun die Frage ganz öffentlich.
Weshalb schützt ebay seine Verkäufer nicht vorsichtshalber, indem man jene Empfehlungsmöglichkeit zumindest vorübergehend deaktiviert?
Ich persönlich überleghe nun, meinen ebay-shop vorübergehend zu deaktivieren, so lange das nicht geklärt ist.
MfG.