abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Artikel ging beim Versand kaputt, Käufer beauftragte Dhl zur Abholung und Versand.

Ich ersteigerte einen Artikel und fragte vorab ob auch ein Versand möglich sei, da nur Selbstabholung angeboten wurde. Der VK bejahte es und wies darauf hin, dass ich den Versand organisieren solle.

Nach gewonnener Auktion, startete ich eine Abholung des Artikels. Als das Paket bei mir ankahm, ist der Artikel beim Transport beschädigt worden.

Ich meldete dies der Dhl, diese begutachteten den Schaden und sendeten mir das Paket zurück mit dem Hinweis sich beim ABSENDER für den weiteren Verlauf zu melden. Auch dieser bekähme im Auszahlungsfall die Versicherungssummen von 500€ ausgezahlt.

Nachdem sich VK nicht dazu geäußert hat, meldete ich den Fall dem Ebay-Verkauferschutz. Diese forderten mich auf, das Paket dem Absender zurück zu senden. Daraufhin bekahm ich mein Geld von Paypal zurück.

Nun droht mir der Rechtsanwalt der Käufers.

Was denkt ihr, wer im Gerichtsfall gewinnen würde?
Gesamtes Thema betrachten

Hallo,

 

deine Gründe in allen Ehren, aber leider geht es so nicht wie du dir es vorstellst.

 

Punkt 1: Es scheint für dich keine betrügerischen Käufer zu geben, denn diesen stellst du ja das Recht zu ihr Profil auf privat stellen zu dürfen.

 

Punkt 2: Ebay ist ein Unternehmen das Gewinnorentiert arbeitet sogar Gewinnorentiert arbeiten muss. Da muss dann den Aufwand und den Nutzen abgleichen und bei deiner Forderung:

 

Ebay sollte daher solche Bewertungskommentare den betreffenden Käufer melden!!!

 

Hier ist für ebay kein Nutzen vorhanden und der Aufwand wäre auch enorm.. Hier ist jedes Mitglied selber für die Kontrolle seines Bewertungsprofil zuständig.

 

Punkt 3: Deine Forderung:

 

Ein weitere Mögflichkeit dies zu unterbinden könnte darin bestehen, dass Ebay, nach zum Beispiel 3 ungelösten Falleröffnungen, die Verkäufer zwingt nur noch über Paypal zu verkaufen.

 

wird zum Teil bei gewerblichen Verkäufern schon praktiziert.

 

Fazit: Bei ebay kaufen und verkaufen "erwachsene Menschen" und diese können sich ihr Recht auch auf zivilen Wege erstreiten und sollten sich nicht nur auf die Hilfe oder darauf verlassen das Ebay was unternimmt..

Desweiteren sollte man sich den privaten Verkäufer vor dem Bieten genau ansehen oder gleich nur bei einem gewerblichen Verkäufer kaufen, da hat man mehr Rechte.

 

In Bezug auf deinen Käufer wird das Problem seiner schlechten Sternchenbewertung wahrscheinlich in kürzerer Zeit sowieso erledeigen, da ebay ihn sperren wird.

 

Du siehst ebay unternimmt doch etwas für einen sicheren Marktplatz. Sie schiessen sogar manchmal über das Ziel hinaus, um einen sicheren und erfreulichen Marktplatz zu gewährleisten.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder