14-08-2014 18:44 - bearbeitet 14-08-2014 18:45
Der E-bay-Käuferschutz greift hier nicht. Was kann ich tun?
Außer dem Namen des Verkäufers und seiner Bankverbindung bei der Volksbank Stuttgart habe ich keine Anhaltspunkte.
Wenn ich in sein Bewertungsprofil schaue, liegt der Verdacht nahe, dass er den Artikel bereits weiterverkauft hat.
Vielen Dank für eine Nachricht!
Für den Käuferschutz spielt es keine Rolle, ob der Fall auf Ebay oder PP eröffnet wurde.
Wenn du jetzt den Fall schließt, kannst du keinen neuen Fall auf PP aufmachen und hast keinen Anspruch mehr auf Käuferschutzt.
Pro Artikel kann man nur einen Fall eröffnen, egal ob Ebay oder PP.