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Käufer beschwert sich nach Besichtigung und Barkauf bei Abholung über angeblich schwere Schäden.

pilzverkostung
Am Aufwärmen

Käufer hat ein Sesselrad ersteigert, es besichtigt, bar bezahlt  und es mit einem Kleinwagen abgeholt. Eine Probefahrt hat er nicht wirklich angetreten, da das Rad nicht auf seine Körpergröße eingestellt war. Hilfe bei der Einstellung und Werkzeug wurde angeboten, jedoch abgelehnt.

 

Nun gibt er schwerwiegende Schäden an, Tretlager, Naben-Schaltung, Kette, die er von einem "Fachhändler" beheben lassen müsse, war ihm 120€ Kosten würde. Nun möchte er sofort 80€ überwiesen haben, da er mich sonst schlecht bewerten wolle. Auch meint er, einen Anwalt anschalten zu wollen.

 

Ich habe Ebay das Problem schon gemeldet, eine Antwort steht noch aus.

Da mir so etwas bis jetzt noch nicht untergekommen ist, ich aber schon von ähnlichen Fällen in diversen Foren lesen musste, bin ich alamiert.

Kann ich wirklich so ruhig bleiben, wie oft angeraten wird.

Auf sein Verlangen habe ich dem Käufer nicht geantwortet und werde es nach Rückmeldung von Ebay tun.

 

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