10-08-2014 17:49
Moin
Ja, bei der Mich-Seite habe ich auch an ein gewerbliches Profil gedacht, aber andererseits ist dort ja schon seit geraumer Zeit nichts mehr "gelaufen" und auch ein Gewerbetreibender kann privat kaufen.
Wenn man sich die Kommentare des VK ansieht, muss man nicht zwingend in Begeisterung darüber verfallen.
Richtig schick sind sie auf ama!
Als VK kann man natürlich jem. zur Abnahme verdonnern wollen. Ist ja nun einmal im Kaufvertrag so vorgesehen, dass die Zahlung und Abnahme zu den Pflichten eines Käufers gehört.
Falls die Käuferin ihr Widerrufsrecht, was ich nach wie vor zugestehen würde, per eBay-Nachrichtensystem hatte ausüben wollen und ein VK kann das oder will das so nicht anerkennen und besteht auf eine diesbezügliche Nachricht an die Mail-Addy, kann er das ja machen (wenn es mich auch wundern würde!), aber das berechtigt ja nun noch nicht dazu, ein Inkassounternehmen auf Kosten des K einzuschalten.
Und wozu auch? Ne Mahnung ohne Gegenleistung?
Man kann ja auf Abnahme klagen, aber mahnen?