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Was ist der Unterschied zwischen Ebay-Käuferschutz und PayPal Käuferschutz?

schliro
In den Startlöchern

Hallo,

bitte keine Antworten: vielleicht, habe gehört, vermute......

 

Bisher habe ich als einzigen Unterschied nämlich die Antragsfrist (30 Tage bei Ebay / 180 Tage bei PayPal) in den AGB herausgefunden.

 z.Zt. habe ich einen Schadenfall und deshalb bei Ebay eine Fristverlängerung beantragt , diese wurde abgelehnt.

Ein Anruf bei PayPal ergab --> innerhalb 180 Tage möglich!?? Ebay und PayPal gehören doch zusammen, keine von beiden Seiten konnte mir aber den Unterschied erklären und ob ich Nachteile bei Wahl von Einem hätte?!

Mir wäre eine Antwort wichtig, da ich auf das Ergebnis der Transportversicherung warten möchte.....und die arbeiten sehr langsam

Gruß

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Nachtrag : Wenn ein Schadensfall bei PayPal gemeldet wird, und er ist ehrlich und berechtigt, wird auch PayPal hier den

Betrag, inkl. Versandkosten erstatten. Evtl. verlangt PayPal vorab einen Schadensbericht und Bilder dazu.

Wie schon in der vorigen mail erwähnt, wird die "Kontrolllücke"  hin und wieder von fiesen Käufern ausgenutzt, denn PayPal macht sich nicht groß die Mühe der Sache groß nach zu gehen und zu überprüfen, denn die sind ja nur ein Finanzdienstleister.

Es ist nicht jeder ein fieser Käufer und nicht jeder ist ein windiger Verkäufer hier auf ebay, doch ich habe leider den Eindruck, dass die große Anonymität des Internets die Halunken gerade zu anzieht.

Der Kauf und Verkauf hier auf der Pattform ist in einem hohen Maß eine Vertrauenssache, dies wird aber leider, leider durch diese widrigen und negativen Begleiterscheinungen spürbar geschmälert. Trotz aller Umstände geht es noch auf ebay, in betone noch !

Wenn die Bedingungen hier allgemein schlechter werden, tendenziell ist es so, kommt einmal der Punkt, wo man dem Laden hier besser den Rücken kehrt, und alles in die Tonne haut, leider, viele handhaben es schon so !

Auch ein großes Problem ist der rüde Umgang mit den Päckchen und Paketen bei allen Versanddienst-Leistern. Denn dessen

Fahrer stehen unter einem zu hohen Zeitdruck (siehe Kurzfilme bei You-tube). Auch ich hatte schon Ärger wegen beschädigter

Ware, trotz gewissenhafter, guter Verpackung. Als Verkäufer am besten Bilder vom Verpacken machen, und noch mit Zeugen.

PayPal biete ich als Verkäufer auch an, aber nur wenn es passt, also versicherter Versand und bei höherwertiger Ware.

 

Ich erlaube mir ein klasse Spruch von einem ebayer wieder zugeben, der auch viel hier in den Diskussions-Foren unterwegs ist:

 

Früher musste man seine Sachen(Gerümpel) im Garten vergraben, heute gibt`s zum Glück  "ebay".

Früher musste man sein Geld selbst verbrennen, heute gibt`s zum Glück  "PayPal" !    

Den Käuferschutz bei ebay kannst Du (fast) vergessen.

Bei Überweisungen bist Du immer der D....mme, falls der Verkäufer ein Windhund ist, besonders bei ebay.

Er bekommt einen Negativen Vermerk in seinem Verkäuferkonto, das ist alles. Wenn er Käufer öfters prellt, kann es schon sein,

dass er als Verkäufer von ebay gesperrt wird, muss aber nicht. Denn ebay entscheidet, nicht wir.

Paypal ist in dieser Sache konsequenter. Da kannst Du viel länger eine nicht erhaltene Ware melden, nämlich bis zu

180 Tage nach dem Kauf, indem Du einen "Konflikt" meldest. Dies geht aber nur, wenn Du auch über PayPal gezahlt hast.

Und wenn Du schon vorab bei ebay einen "Nichtliefer-Fall" gemeldest hast, geht es dann bei PayPal nicht mehr.

Also lass da dann am besten ebay außen vor. PayPal holt dann dein Geld zuverlässig zurück, wenn der Verkäufer keine

Sendungs-Nummer vorweisen kann. Ebay wäre dies egal, denn die wollen ja verkaufen und Gebühren einstreichen!

PayPal wiederum ist für Verkäufer ein gewisses Risiko, denn fiese Käufer melden eine angekommene, aber nicht funkionierende oder schadhafte Ware bei Paypal an (obwohl alles ok war und mit Sendungs-Nummer verschickt wurde)), und Paypal erlaubt

sich die Frechheit, ungeprüft den vollen Betrag an den Käufer zu erstatten. Und als Verkäufer muss man da machtlos zusehen !

 

 


@schliro schrieb:

Hallo,

bitte keine Antworten: vielleicht, habe gehört, vermute......

 

Bisher habe ich als einzigen Unterschied nämlich die Antragsfrist (30 Tage bei Ebay / 180 Tage bei PayPal) in den AGB herausgefunden.

 z.Zt. habe ich einen Schadenfall und deshalb bei Ebay eine Fristverlängerung beantragt , diese wurde abgelehnt.

Ein Anruf bei PayPal ergab --> innerhalb 180 Tage möglich!?? Ebay und PayPal gehören doch zusammen, keine von beiden Seiten konnte mir aber den Unterschied erklären und ob ich Nachteile bei Wahl von Einem hätte?!

Mir wäre eine Antwort wichtig, da ich auf das Ergebnis der Transportversicherung warten möchte.....und die arbeiten sehr langsam

Gruß


Hallo und guten Tag

Ebay und PP gehören nicht mehr zusammen

Die Fristen die du dir notiert hast sind korrekt ,

Ebay und PayPal gehören schon seit geraumer Zeit nicht mehr zusammen, bei eBay hast du 60 Tage Zeit einen Fall zu eröfnen, genau so lange hast du auch Zeit zu bewerten, bei PayPal hast du 180 Tage Zeit dafür.

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