11-10-2014 16:46
Kennt sich Jemand mit Urheberrechten aus? Konkret; Darf ein Verkäufer das zu verkaufende Teil mit dem Originalfoto eines Kataloges samt dem dargestellten Modell verwenden?
Ja, .....
ob dies nicht auch gegen ebay-Grundsätze verstößt : ? Als Privatverkäufer ausschließlich Neuartikel in goßem Umfang wird als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
bei diesem ebay Account fehlt die gerbliche Anbieterkennzeichnung:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=truckerrudi&ftab=AllFeedback
Ich glaube, das war das "Eigentor" des Tages.