Ich habe am 14.6.2016 eine gebrauchte Ware verkauft und per 4.8. öffnete
er eine Rückgabe der Ware weil angeblich der Verschluss deffekt sei. Wer
übernimmt dann die Rücksendekosten? Oder soll ich dem Käufer schreiben
daß er die Ware in den Müll werfe...