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hat jemand erfahrung mit dem neuen datenschutzgesetz DSGVO? was müssen gewerbliche verkäufer nun definitiv unternehmen? braucht man einen auftragsdatenverarbeitungsvertrag? dieser soll sehr umfangreich sein, wie bringt man das in den bestehenden AGB ...
soll der satz, daß wir nicht an der streitbeilegung teinlnehmen auch unter die artikelbeschreibung? nochmals vorab danke.
kann ich diese rechtlich in ordnung in meine artikelbeschreibung einfügen? danke für antwort.