Keine Rückerstattung für nicht gelieferten Artikel-Weiteres Vorgehen
21 Feb 2012 21:50
Ich habe einen Artikel ersteigert. Mir wurde mitgeteilt, daß das Gerät defekt ist und ich das Geld zurück überwiesen bekomme. Darauf warte ich nun schon die 3. Woche und ich habe den Fall bei ebay gemeldet. So weit so gut: Nun muß ich aber überlegen, wie ich weiter vorgehe, wenn die Frist verstrichen ist (26.02.).
Um dem Verkäufer schriftlich eine Zahlungsfrist zu setzen, benötige ich dessen Anschrift. Aber wo bekomme ich die denn her? Ich habe nur die Bankverbindung und den Namen?
Es ist doch richtig, daß erst das von mir gemacht werden muß, bevor ich Anzeige erstatte. Oder nicht?
Vielleicht kann mir wer helfen, der schon in einer ähnliches Situation war.