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Rücksendung
24 Jan 2012 10:25
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Kann wir jemeand auf folgende Frage antworten: ich habe hier im Forun schon öfters gelesen, dass der VK bei Rücksendung auch den Rückversand zu erstatten habe. Nun ist es mir aber schon zum zweiten Mal passiert, dass ich in den Rücknahmebedingungen lese, dass der Rückversand nur dann zu Lasten des VK geht, wenn der Verkaufspreis über 40.-€ liegt. Ansonsten muss der Käufer die Rücksendung selbst bezahlen.
Ich hatte in einem Fall einen kleinen Gartentisch ersteigert, der aber leider so miserabel verarbeitet war, (die Tischplatte hatte Dellen und war an einer Ecke überhaupt nicht mit dem umlaufenden Metallband verbunden. sodass dort ein richtiges Loch entstand), dass ich ihn gerne zurückgegeben hätte. Ich hatte aber nur 22,-€ plus 7,99€ versand dafür bezahlt. Also sollten die Rücksendekosten von mir getragen werden, und so erkundigte ich mich bei UPS (mit denen kam der Tisch) und erfuhr, dass die Rücksendekosten bei 56,52€ liegen würden.
Im zweiten Fall geht es um eine deutlich kleinere Summe, aber gerade dann fallen die Rücksendekosten von ebenfalls 7.-€ umso schwerer ins Gewicht.
In beiden Fällen habe ich mich entschlossen, die Ware zu behalten, (der Gartentisch geht zum Sperrmüll) und ich buche alles unter Lehrgeld ab.
Trotzdem meine Frage: In den meisten Rücknahme ASBs steht die Klausel mit den 40,-€. Das hieße aber, dass man kostenfrei nur Waren, die über 40,-€ kosteten, kostenfrei zurücksenden kann.
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(1 von 36)
Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:31
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Moin,
wenn du reklamierst ,dann bekommst du die Rücksendekosten vom VK .
Entweder als freigemachten Rücksendeschein oder auf dein Konto erstattet .
Du muss natürlich reklamieren , das heisst ,du erläuterst dem VK die Mängel,die der Artikel hat .
Nicht sagen ,der Artikel gefällt nicht ,das wäre dann ein Wideruf, bei dem du dann die VSK trägst .
Ebay ist schon komisch 
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(2 von 36)
Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:32
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Du musst zwischen Widerruf-/Rückgabe und Reklamation unterscheiden.
Bei einem Widerruf (Ware entspricht der Artikelbeschreibung, gefällt nur nicht oder passt nicht) gilt die 40,00 €-Klausel, wenn sie zusätzlich in der AGB vereinbart wird.
Bei einer Reklamation müssen immer die Rückversandkosten erstattet werden. Dabei hat der Verkäufer die Möglichkeit, selbst die Ware abholen zu lassen oder dir die Versandkosten zu erstatten.
Merke: Bei einer Reklamation (Ware entspricht nicht der Beschreibung, ist defekt oder anders, als beschrieben) muss der Käufer so gestellt werden, als wenn kein Vertrag zustande kommt. Es müssen vom Verkäufer sämtliche Kosten übernommen werden.
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(3 von 36)
Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:33
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Widerruf-über 40 Euro-Versand übernimmt der Vk.....
unter 40 Euro der K.
Bei berechtigten Reklamationen muß der Vk.immer bezahlen.
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(4 von 36)
Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:37
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Moin...
Die verschiedenen Rücknahmebedingungen resiltieren aus dem Verkäuferstatus und dem Rücksendegrund.
Gewerbliche Verkäufer müssen Artikel grundsätzlich zurücknehmen. Bei Widerruf (gefällt nicht, passt nicht, hab es mir anders überlegt) Gilt die 40€ Klausel. Bei berechtigten Reklamationen muss der Verkäufer auch die Rücksendung erstatten.
Deshalb ist es ganz wichtig, das man den Widerruf/Reklamation eindeutig formuliert und beharrlich bleibt. Verkäufer stricken sonst gerne mal aus einer Reklamation einen Widerruf, um sich vor den zusätzlichen Kosten zu drücken.
Bei einem Privatverkäufer hat man kein Rückgaberecht. Er muss allerdings für Sachmängel haften. Ist der Artikel nicht wie beschrieben, muss auch er zurücknehmen und natürlich alle Kosten erstatten, die mit der Transaktion angefallen sind.
Grundsätzlich gilt:
Hat ein Artikel Mängel, die im Angebot nicht beschrieben oder erwähnt wurden, ist der Käufer so zu stellen, als hätte die Transaktion nicht stattgefunden.
*lotte.04* for Präsident 
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:39
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Moin Ihr Schnellschreiber.  *lotte.04* for Präsident 
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:42
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moin grimmi 
Haste aber sehr gut erklärt.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:45
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Das hab ich ja auch von Euch gelernt.  *lotte.04* for Präsident 
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 10:48
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Hallo
ich kann nur von einem Kauf bei nnanib1990 Caaremn Heim dringends abraten. 19 Dezember überwiiesen. Mit der Frage ob dies inklusive Porto auch ginge.
Hat sich erst im neuen Jahr gerührt, das das Geld eingetroffen sein. Vorherige Schrieben keine Rreaktion.Mittlerweile wollte Sie ohne Grund der Angabe Abbruch der Transaktion. Zugestimmt. Sylvester längst vorbei. Kein Book mehr als Geschenk. Dann schrieb sie sie ist mit 13,50 einverstanden.
Warum ich 15 € sendete. Merkwürdig! Mehrfach verlangte ich die Rücküberweisung auf mein Konto. Nichts dergleichen.
Ob ich nun das Geld oder die Mundharmonika will So wwurde mit mir verfahren.. Das Gelld.
Dann sendete sie eigenmöchtig die Mundharmonika. Anahme verweigert. Die Portokosten abgezogen. 1,50 mit der Bergründung gesandt, das sie mir mit 13,50 entgegengekommen sei. 15 € habe ich überwiesen.wenn es passt mit Porto.
Da kann man sich nur ärgern und man bekommt keine Hilfe von Ebay.
Ich wollte kein Kauf tätigen außerhalb Ebay. Sie hat das trotzdem getan.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 11:58
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TE kauft einen Gartentisch für 22 EUR. Da kann ja nur Sperrmüll kommen für diesen Preis.
Je diedriger der Preis desto höher die Ansprüche. Sche*iß Geiz ist Geil Mentalität.
Ansprüche und Wirklichkeit sind hier m.E nicht deckungsgleich.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 12:19
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Geht's dir noch gut? Auch ein Gartentisch für 22,00 € darf nicht verbeult sein.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 12:26
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Das mit dem Gartentisch könnte auch ein Transportschaden sein.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 12:28
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Ich hab jetzt gerade auch sowas wegen Rücksendung/Reklamation. Habe bei seebaer1900 nen Staubsauger für 300,00 gekauft und der hat nach nicht mal 3 monaten den Ar... hochgerissen. Jetzt wollte ich den zurückschicken und mein Geld zurück... macht er aber nicht er will den reparieren ... und jetzt kommt er mir auch noch dämlich, weil er den Rückversand jetzt zahlen sollte. Was ist richtig? Rückversand er oder ich???
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 12:31
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Ja das Recht auf Nachbesserung hat der Verkäufer.
Ds ist ja in dem Sinne keine Reklamation ,sondern eine Gewährleistungssache. Mein IQ ist 136
Aber rückwärts einparken kann ich nicht
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 18:26
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fashionpalace2010 wrote:
TE kauft einen Gartentisch für 22 EUR. Da kann ja nur Sperrmüll kommen für diesen Preis.
Je diedriger der Preis desto höher die Ansprüche. Sche*iß Geiz ist Geil Mentalität.
Ansprüche und Wirklichkeit sind hier m.E nicht deckungsgleich.

Das ist unlogisch. Der Verkäufer könnte ja auch einen einwandfreien Tisch zu einem Startpreis von 1,00€ einstellen, bei dem dann eben bei 22,00€ niemand mehr mitbietet, weil vielleicht sonst keiner mitten im Winter einen Gartentisch braucht. Dann hätte der Käufer ein Schnäppchen gemacht. Aber das weiß er doch vorher nicht! Es hätte ja auch viel höher geboten werden können, dann wäre der Ärger wirklich groß gewesen.
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Re: Rücksendung
24 Jan 2012 19:39
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*circe* wrote:
Du musst zwischen Widerruf-/Rückgabe und Reklamation unterscheiden.
Bei einem Widerruf (Ware entspricht der Artikelbeschreibung, gefällt nur nicht oder passt nicht) gilt die 40,00 €-Klausel, wenn sie zusätzlich in der AGB vereinbart wird.
Bei einer Reklamation müssen immer die Rückversandkosten erstattet werden. Dabei hat der Verkäufer die Möglichkeit, selbst die Ware abholen zu lassen oder dir die Versandkosten zu erstatten.
Merke: Bei einer Reklamation (Ware entspricht nicht der Beschreibung, ist defekt oder anders, als beschrieben) muss der Käufer so gestellt werden, als wenn kein Vertrag zustande kommt. Es müssen vom Verkäufer sämtliche Kosten übernommen werden.

Danke, mal wieder die bestmögliche Erklärung!
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Re: Rücksendung
25 Jan 2012 14:19
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Schön und gut mit dem Recht der Rücksendegebühren, aber was macht ihr wenn der Verkäufer die Rücksendegebühren, nicht übernehmen will obwohl er weiss das er sie zahlen muss. Wie kommst du dann an dein Geld? z.B auch wenn du mit Paypal zahlst bekommst du von Paypal nur die Bezahlte Summe und die Rücksendekosten sind da noch nicht mit drin, und du musst ja auch noch zuerst zurückschicken bevor Paypal das Geld an dich zurücküberweisst.
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Re: Rücksendung
25 Jan 2012 14:24
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aydin: auch wenn andere Verkäufer das nicht gerne sehen:
Frist setzen, gleich ankündigen, bei fruchtlosem Ablauf einen Mahnbescheid zu beantragen. Das dann auch tun. Geht online, kostet Dich zunächst bei diesen Beträgen 23 Euro. Die darf der Händler dann auch noch berappen.
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Re: Rücksendung
25 Jan 2012 19:58
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Servus,
du machst ja keinen Wiederruf,sondern die Ware ist Defekt, damit muß der Verkäufer die Rücksendekosten zahlen,ganz einfach.
Was anderes wäre es Dir gefällt die Ware nicht,aber der Artikelzustand ist in Ordnung bzw. entspricht der Beschreibung,dann hast Du die Rücksendekosten selber zu zahlen.
mfg.
Hans
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Re: Rücksendung
26 Jan 2012 12:06
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Grundsätzlich gilt: Ist ein Artikel mit einem offensichtlichen Mangel behaftet, so m u s s der VK diesen Mangel abstellen - kostenfrei. Das darf er sogar gerne 2 x versuchen. Wenn auch der zweite Versuch scheitert, so hast Du Anspruch auf Wandlung, also Geld zurück.
Ansonsten bleibt es bei dieser Regelung: Kaufpreis der Ware < 40€ Rücksendekosten = Käufer. Kaufpreis der Ware > 40€ Rücksendekosten = Verkäufer.
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Re: Rücksendung
26 Jan 2012 14:34
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mir ist folgendes passiert:
ich ersteigere für 301,-- € eine Omega Uhr von polo50550, Privatverkäufer aus der Schweiz. Bei Ankunft stelle ich fest, dass der Sekundenzeiger ab ist. Nach vier Wochen hin und herschreiben endlich erklärt er sich bereit, die Uhr zurückzunehmen. Ich sende auf meine Kosten zurück und erwarte eine Rückerstattung aller Kosten. Es kommen aber nur 150,-- € !!!!!. ebay kann mir nicht helfen, da kein paypal.....
Was nun? Angeschi****e rechts raus!
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Re: Rücksendung
26 Jan 2012 14:44
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magnum06 wrote:
mir ist folgendes passiert:
ich ersteigere für 301,-- € eine Omega Uhr von polo50550, Privatverkäufer aus der Schweiz. Bei Ankunft stelle ich fest, dass der Sekundenzeiger ab ist. Nach vier Wochen hin und herschreiben endlich erklärt er sich bereit, die Uhr zurückzunehmen. Ich sende auf meine Kosten zurück und erwarte eine Rückerstattung aller Kosten. Es kommen aber nur 150,-- € !!!!!. ebay kann mir nicht helfen, da kein paypal.....
Was nun? Angeschi****e rechts raus!

selbst schuld, wer kauft denn schon so einen artikel bei privat? und dann noch aus der schweiz. sei froh dass das teil nicht beim zoll hängen blieb, sonst wärst du noch mehr geld los geworden.
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Re: Rücksendung
27 Jan 2012 07:51
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Viel schlimmer ist doch, dass VK auch bei Käufen weit über 40,-€ keine Rücksendekosten erstatten. Hat bei mir manchmal durch hartnäckiges Mahnen geklappt.
Ebay schließt den Rücksendefall aber schon ab wenn nur der Kaufpreis rückerstattet wurde. Dann hat man keinerlei handhabe mehr über ebay. Auch PayPal ist mit der Erstattung des Kaufpreises voll zufrieden und leistet keinerlei weitere Unterstützung.
Weder ebay noch PayPal unterstützen den Käufer bei der Geltendmachung der Rücksendekosten. "Rücksendefall abgeschlossen"
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