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wie gehe ich vor bei Preismanipulation?

wie gehe ich vor bei Preismanipulation?

(5 Antworten / 248 Seitenaufrufe)
wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 20:48

Hallo liebe Com,

wie gehe ich am besten vor bei Preismanipulationenen?

Fall wurde an e bay weitergemeldet, jedoch bin ich nun verpflichtet nach gebotsrückname des überbiters, der bereits 3 mal ein fehlerhaftes gebot inerhalb von 24 stunden abgab und nicht neu nachlegte, den artikel zu kaufen. obwohl ohne manipulation dieser ca. 60 euro billiger hätet weggehen können???ß

 

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von hase-richard (privat) Angebote anschauen
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Re: wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 20:51

Guten Abend, Rudi.

Meiner Meinung nach bist Du nicht verpflichtet den Artikel nach einer Gebotsrücknahme abzunehmen.

Von Vorteil wäre es, wenn Du mal die Artikelnummer bekannt gibst.

(2 von 5)
Re: wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 20:53

Du bekommst den Artikel zu deinem Höchstgebot, d.h. zu dem Betrag den du bereit bist zu zahlen. Wo ist das Problem?

 

Natürlich ist die Preistreiberei alle andere als die feine Art, aber dann würde ich einfach woanders kaufen. Sich darüber aufzuregen bringt einfach nichts, denn natürlich ist auch ebay an höheren Preisen interessiert.


Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein...

(3 von 5)
Re: wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 20:54

ebay schreibt dazu:

 

Ein Gebot darf ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

 

Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

 

sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, erheblich geändert hat.

 

 

(4 von 5)
Re: wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 21:03

ebay schreibt in seinen AGB:

 

Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

 

Du bist also nicht automatisch der Käufer, auch wenn die Mail von ebay das behauptet. Erst wenn Käufer und Verkäufer übereinstimmend erklären das Gebot anzunehmen gibt es auch einen rechtskräftigen Kaufvertrag.

 

Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?ssPageName=f:f:DE

§10 Abs. 1

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Re: wie gehe ich vor bei Preismanipulation?
22 Feb 2012 21:09

Wenn du während der Auktion überboten worden bist  und dadurch nicht mehr der Höchstbietende warst , bist du nicht verpflichtet den Artikel zu kaufen .

 

Es sei denn du hast nach der Gebotsrücknahme nochmals ein Gebot abgegeben wodurch du zum Höchstbietenden geworden bist .


Was du nicht weißt , kannst du nicht vergessen .

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