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Wie können solche Fälle gestoppt werden?
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Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 03:17
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Fall: Kauf Kaffeemaschine (220927094961) fast neu von privat zu privat mit Rechnung & Restgarantie via Überweisung.
VK wurde nach Zustand (Kratzer/Mängel/Dellen) befragt und antwortete: "Die Maschine hat keinerlei Kratzer - höchstens einige Fingerabdrücke vom neu Verpacken; diese lassen sich nach dem Auspacken wieder abwischen."
Nach Auspacken stellte sich heraus, dass die Taste zur Reinigungsanforderung leuchtet -> VK schreibt in Auktion, dass er ca. 20 Tassen herausgelassen hat, aber nach dieser geringen Anzahl ist eine Reinigungsanzeige unrealistitsch. Der Hersteller schrieb via Mail, erst nach ca. 100 Tassen erfolgt diese Anforderung.
-> Demnach 1. Lüge von VK
Weiterhin zeigte die Wasserauffangschale mehrere Kratzer & 2 Dellen.
-> Demnach 2. Lüge von VK
Hätten diese Tatsachen in der Auktion wahrheitsgemäß gestanden, wäre der Auktionsbetrag geringer ausgefallen. Demnach liegt hier bewusste arglistige Täuschung vor 2-fach.
VK wurde über Abweichung am Tag der Warenprüfung und in den Folgetagen umfassend informiert mit Fotos als Beweis und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen (nachträgliche Gutschrift angepasst an tatsächlichen Zustand oder Rücklieferung auf seine Kosten).
VK wälzt seine Schuld ab und unterstellt, dass die Kratzer/Dellen von mir verursacht wurden, nicht von ihm, lehnt jegliche Form zur Wiedergutmachung des Schadens ab.
Ebay ist eingeschaltet, gehe allerdings davon aus, dass hier nix passieren wird.
Hat man keinerlei Handhabe, diese versuchte Täuschung zu ahnden? Läuft das auch unter Bagatelle nach dem Gesetz?
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(1 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 03:56
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Was hast du erwartet?
Für 400 Teuronen eine fabrikneue Maschine, die im wahren Handel mehr als das Doppelte kostet?
Die AB ist doch klar.
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(3 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 08:22
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Die Artikelbeschreibung:
Die Maschine wurde ausgepackt und ausprobiert. Es wurden ca. 20 Tassen Espresso gezogen und einmal Milch aufgeschäumt. Ich habe die Maschine gründlich gereinigt. Sie sieht aus wie neu. Es können allerdings noch Wasserreste bzw. Kaffeemehlreste in der Maschine sein. Die Maschine wird mit Originalverpackung, Zubehör (Milchaufschäumkännchen, Messlöffel, Tamper, 4 Siebeinsätzen (2 in Doppelwandausführung) und Reinigungszubehör) und Rechnung vom 06.12.2011 verkauft. Die Gewährleistung/ Garantie beträgt 2 Jahre ab dem 06.12.2011.
Das fett geschriebene wurde von mir hervor gehoben.
Wenn dann noch auf Nachfrage bestätigt wird: "keine Kratzer",und die Renigungssache,dann versteh ich das TE sauer ist.
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marquis_de_pappemache wrote:
Was hast du erwartet?
Für 400 Teuronen eine fabrikneue Maschine, die im wahren Handel mehr als das Doppelte kostet?
Die AB ist doch klar.

Was hat der Auktionserlös damit zu tun,wie wahrheitsgemäss ein Verkäufer seine Ware beschreibt?
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Um die Frage vom TE zu beantworten,
solche Fälle können m.M.n. außer durch eine risikobehaftete Klage nur noch durch eine Paypal-Zahlung (und den davon abhängigen Käuferschutz)gestoppt werden.
KEINEM Verkäufer auf dieser Plattform würde ich dreistellige Summen überweisen.
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(4 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 12:58
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Was ich erwartet habe? Wahre Angaben, mehr nicht.
Das ist Pflicht und Basis jeder Auktionsbeschreibung.
Mit Lügen kann der Preis höher ausfallen und ist Betrug.
Im übrigen kostet diese Maschine im Handel nicht das Doppelte, sondern ist inkl. Versand ab 479 EUR erhältlich.
Wenn du antwortest, dann bitte vernünftig! Danke.
VG
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(5 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:00
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Warum nimmst du deine Rechte nicht in deine Hände,
gehst zum Anwalt und klagst deine Rechte auf dem
zivilrechtlichen Weg ein?
Der Verkäufer wird dann garantiert nicht mehr machen.
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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(6 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:01
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@marcis_de ...
Obige Antwort ist mein Feedback auf dein Statement.
Kommentieren ging leider nicht.
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(7 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:07
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@zitronante...
Wer lesen kann, hat Vorteile im Leben. In der Beschreibung steht eindeutig: "sieht aus wie neu" und bei
2 Monate Benutzung ist es tatsächlich auch eine neuwertige Maschine.
Dein Preisvergleich ist schön für Österreich. Ich bekomme die Maschine beim Händler vor Ort (MM) für 479 EUR.
Doch darum geht es nicht, sondern darum, dass es ebay-Grundsätze gibt, die wahrheitsgemäße Angaben zum Produkt in der Beschreibung erfordert und keine Lügen, um den Preis wie den Neukaufspreis hochzutreiben!
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(8 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:30
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@wieso_weshalb_warum...
Danke für deine sachlich richtige Antwort.
Ja, nur noch über PP zu bezahlen ist eine Variante, dennoch finde ich es nicht fair, wenn der VK unbeschadet davon kommt, zumal ich nachträglich herausgefunden habe, dass er eine Firma hat (ebay-Anschrift = Firmenanschrift / ebay-Namen = Name im Impressum) und ich nicht weiß, ob es eine Firmen-KM war, die nicht nur 20 Tassen, sondern vielleicht 400 Tassen herausgelassen hat, wenngleich es ein Einzelunter-nehmen zu sein scheint (qum...de).
Das Zynische daran ist, er führt ein Qualitätsmangement-UN und verweist auf seinen Seiten auf hohe Verluste bei Unfehlbarkeiten der Mitarbeiter und geht selbst mit
schlechtem Beispiel voran.
Wenn du die Antworten des K lesen würdest, ich bin sicher, dir würden ebenso die Haare zu Berge stehen.
Da muss man echt unverfroren und gewissenlos sein, so zu agieren, seine eigene Unfehlbarkeit noch auf den K abzuwälzen.
Ich finde, solange ebay nicht angemessen reagiert, unterstützt es indirekt die zum Betrug veranlagte VK und das sollte auch für eine Zahlung via Überweisung Gültigkeit haben.
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(9 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:33
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@acforum
Ja, das wird parallel geklärt. Immerhin ist es auch vom Streitwert kein Peanuts.
Dennoch meine ich, darf sich ebay nicht heraushalten, sondern sollte angemessen auf versuchte Täuschung/Betrug reagieren und diesen VK ahnden.
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(10 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:42
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Ebay hält sich immer raus. Sie stehen auf dem Standpunkt, daß sie nur die Plattform stellen und alle Abläufe zwischen Verkäufer und Käufer von diesen allein geregelt werden müssen. Daran wird sich auch sicher nichts ändern.
Ich verstehe deinen Ärger und hoffe, daß dein Anwalt da mehr für dich herausholen kann.
Ein probates Mittel künftige Interessenten auf die Geschäftspraktiken dieses Verkäufers hinzuweisen ist eine sachliche Bewertung, in welcher Farbe auch immer.  Dies ist eine Privatmeinung – Rücknahme und / oder Umtausch ist ausgeschlossen
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(11 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 13:44
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mo-lustigergeselle wrote:
@acforum
Ja, das wird parallel geklärt. Immerhin ist es auch vom Streitwert kein Peanuts.
Dennoch meine ich, darf sich ebay nicht heraushalten, sondern sollte angemessen auf versuchte Täuschung/Betrug reagieren und diesen VK ahnden.

Hallo,
also unabhängig von der ganzen Sache, den von mir fett markierten Teil Deines Postings sehe ich ganz anders.
Ebay darf sich auf gar keinen Fall einmischen.
Das geht die nichts an, das liegt nicht in deren Entscheidungsbereich.
Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und dabei haben sowohl Ebay als auch Paypal ganz ganz schlechte Karten was die dazu gehörende Kompetenz anbelangt.
Das ist nicht deren Sache und wenn sie sich dies anmaßen, stehen sie rechtlich mit einem Fuß im Abgrund.
Ganz sicher bin ich da.
LG Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt und nicht das Produkt!
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(12 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 23:20
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@kp_observer
An anderer Stelle greift Ebay unmittelbar ein, wenn z. B. gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird. Oder wenn unerlaubte Artikel (z. B. bestimmte Videos oder rezeptfreie Medikamente) eingestellt werden.
In den ebay-Grundsätzen wird beim Punkt "Beschreibung des Artikels" dokumentiert, wahrheitsgemäße Angaben zum Artikel zu machen.
http://pages.ebay.de/help/policies/selling-practices.html. Genau dort betont Ebay auch sehr ausdrücklich die nötigen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Grundsätze.
Demnach wird sich ebay, um glaubwürdig zu bleiben, einschalten und nicht stillschweigend indirekt Betrüger schützen nur um ihre Verkaufsgebühren und Mitgliederzahl zu erhalten.
Demzufolge finde ich deine Aussage haltlos. Du nennst auch keinerlei sachliche Gründe die dafür sprechen bzw. was genau dich so sehr sicher macht, das ebay oder PP bei Einmischung mit einem Bein im Knast stehen sollen?
Ich werde berichten, sobald mir seitens von Ebay eine Entscheidung vorliegt.
VG
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(13 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
23 Feb 2012 23:59
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mo-lustigergeselle wrote: (...) Demnach wird sich ebay, um glaubwürdig zu bleiben, einschalten und nicht stillschweigend indirekt Betrüger schützen nur um ihre Verkaufsgebühren und Mitgliederzahl zu erhalten.  Bevor Du das nächste mal so was schreibst, sei bitte so nett und warne mich vor, damit ich nicht gerade Kaffee trinke. Das sieht hier vielleicht aus... man sollte eben den Schreibtisch nicht mit Kaffee vollprusten. Ich werde vermutlich noch zwei bis drei Tage brauchen, bis ich nicht mehr dauernd kichere, aber ich versuche trotzdem mal was brauchbares zu antworten. mo-lustigergeselle wrote: Demzufolge finde ich deine Aussage haltlos. Du nennst auch keinerlei sachliche Gründe die dafür sprechen bzw. was genau dich so sehr sicher macht, das ebay oder PP bei Einmischung mit einem Bein im Knast stehen sollen?  Wo sollen die eingreifen? Hast Du einen Titel oder ein vollstreckbares Urteil gegen den Verkäufer? Du hast überwiesen oder bei Abholung bar gezahlt. Also geht das ebay gar nichts an. mo-lustigergeselle wrote: Ich werde berichten, sobald mir seitens von Ebay eine Entscheidung vorliegt.  Ja, mach das bitte. Ich kann den Textbaustein zwar schon auswendig, aber vielleicht hat ihn der eine oder andere noch nicht gelesen. Du wirst aber vermutlich dann auch erkennen, wie hundewutz auf diese Idee kommt: Ebay hält sich immer raus. Sie stehen auf dem Standpunkt, daß sie nur die Plattform stellen und alle Abläufe zwischen Verkäufer und Käufer von diesen allein geregelt werden müssen. Daran wird sich auch sicher nichts ändern.Der Punkt ist: wenn ebay tatsächlich anfängt sich da einzumischen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis entweder ein Käufer oder ein Verkäufer gegen ebay klagt und das Verfahren dann auch gewinnt. ebay meint zwar derzeit, ziemlich sicher dazustehen, aber ihre derzeitigen Einmischungspläne (Pilotprojekt Zahlungsverfahren) laufen auf genau das hinaus: ebay übernimmt die Verantwortlichkeit für die Beurteileung der Käufer- und Verkäuferleistungen. Das wars dann aber mit "Wir stellen nur die Plattform". Anders als hundewutz denke ich, dass ebay das aber nicht schon merken wird, wenn sie am Abgrund stehen sondern erst, wenn sie einen Schritt weiter sind. ac hat Dir die Antwort zwar als Frage gestellt, aber das ist die Antwort: Warum nimmst du deine Rechte nicht in deine Hände, gehst zum Anwalt und klagst deine Rechte auf dem zivilrechtlichen Weg ein? Mach Dir dazu bitte Screenshots vom Angebot. Du brauchst zwingend selber eine Sicherung davon, denn bis das zur Verhandlung kommt, wird das Angebot bei ebay nicht mehr aufrufbar sein. Auch ein Ausdruck der Druckversion kann hilfreich sein.
Erst wenn der letzte Artikel beendet,
der letzte Käuferschutzfall geschlossen,
der letzte Verkäufer gegangen ist,
werdet ihr merken,
dass man von den Gebühren der Käufer
nichts zu essen kaufen kann.
(Weissagung an eBay)
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(14 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 01:13
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Danke für den Hinweis, alles auszudrucken, habe ich bereits gemacht.
So wie du schreibst, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die ebay-Grundsätze wertlos sind und Ebay seine Mitglieder im Gegenzug ebenso täuscht? Warum hat da noch keiner dagegen geklagt?
Entweder ich habe als Unternehmen Grundsätze, deren Nichteinhaltung wie dokumentiert auch tatsächlich geahndet werden oder nicht.
Jeder kann diese nachlesen und wird bei objektivem Betrachten des eigenen Verhaltens erkennen, dass Ebay auf dessen Grundlage eben den VK oder K abstraft in allen eindeutigen Fällen (wie dem Meinigen). Demnach dürfte selbst eine Klage eines VK oder K gegen diese ebay-Strafe nicht wirklich erfolgversprechend sein.
Ich bleibe dabei. Wenn sich herausstellt, dass sich ebay selbst nicht an die Einhaltung ihrer eigenen Grundsätze hält und sich tatsächlich aus jedem Streitfall heraushält, dann belügt es ja die eigene Mitgliederschaft. Hmm ... ???
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(15 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 01:15
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@rashdah ...
Noch was vergessen:
Gilt das Ausdrucken zwingend auch für die Korrespondenz, der im ebay-Account unter Nachrichten für recht lange Zeit hinterlegt ist?
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(16 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 01:18
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hallo mo,
ich will nicht mit: "du tust mir sehr leid und ich kann deinen ärger verstehen" mist kommen. aber sag mir bitte ehrlich, was du von ebay erwartest. *Ich bin eBay-Mitarbeiter. Im Forum vertretende Meinungen und getätigte Aussagen sind persönliches Gedankengut und stellen keine Aussage von eBay dar.
http://pages.ebay.de/help/policies/everyone-employee.html
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(17 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 03:16
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@zellolita
Habe doch eindeutig geschrieben, was ich von Ebay erwarte. Verstehe die Frage nicht wirklich.
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(18 von 25)
Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 03:42
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mo-lustigergeselle wrote: Danke für den Hinweis, alles auszudrucken, habe ich bereits gemacht.  Auf jeden Fall solltest Du dir diese Nachrichten an dein normales Mailpostfach weiterleiten und auf deinem Rechner abspeichern, damit Du den Schriftwechsel noch hast. mo-lustigergeselle wrote: So wie du schreibst, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die ebay-Grundsätze wertlos sind und Ebay seine Mitglieder im Gegenzug ebenso täuscht? Warum hat da noch keiner dagegen geklagt?  Siehste, geht doch... noch keine 50 Transaktionen hier abgewickelt, aber schon das Geschäftsmodell von ebay verstanden. mo-lustigergeselle wrote: Entweder ich habe als Unternehmen Grundsätze, deren Nichteinhaltung wie dokumentiert auch tatsächlich geahndet werden oder nicht.  Yup. "oder nicht". mo-lustigergeselle wrote: Jeder kann diese nachlesen und wird bei objektivem Betrachten des eigenen Verhaltens erkennen, dass Ebay auf dessen Grundlage eben den VK oder K abstraft in allen eindeutigen Fällen (wie dem Meinigen). Demnach dürfte selbst eine Klage eines VK oder K gegen diese ebay-Strafe nicht wirklich erfolgversprechend sein.  Auf der eBay-Website veröffentlichte Angebote und Inhalte von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.Quelle: ebay-AGB §1 Nr 8 mo-lustigergeselle wrote: Ich bleibe dabei. Wenn sich herausstellt, dass sich ebay selbst nicht an die Einhaltung ihrer eigenen Grundsätze hält und sich tatsächlich aus jedem Streitfall heraushält, dann belügt es ja die eigene Mitgliederschaft. Hmm ... ???  ich übersetze Dir mal die "Grundsätze" kurz und prägnant. * Wir glauben grundsätzlich an das Gute im Menschen... ...und der Papst glaubt, es gibt Gott. Ob Gott glaubt, dass es Papst gibt ist dagegen nicht überliefert. * Wir sind überzeugt davon, dass jeder etwas Wertvolles beizutragen hat... ...und von diesem Wertvollen möchten wir 9% Provision. * Wir glauben, dass ein ehrliches, offenes Umfeld das Beste aus den Menschen herausholen kann... ...sobald wir unsere 9% haben. Dann ist uns egal wie offen und ehrlich Sie umfelden. * Wir behandeln und respektieren jeden als einzigartiges Individuum... ...daher steht auf jeder ebay-Rechnung auch der individuelle Name. Einzigartig. * Wir ermutigen Sie, andere so zu behandeln, wie Sie selbst behandelt werden möchten... ...und uns nicht so zu behandeln, wie wir Sie behandeln. Bei uns ist das Geschäftmodell, bei Ihnen Impertinenz. Nochmal: was erwartest Du von ebay? Dass das E-Team angedüst kommt, Deine Maschine in Augenschein nimmt, den Beweis erbringt dass das tatsächlich die Maschine ist, die Du bei diesem VK gekauft hast und sie den Typ dann nach Guantamo einweisen? Es wäre ja immerhin möglich, dass jemand, der eine Maschine in dem Zustand wie Du sie beschreibst, selber hat und dann bei einem VK eine in Top Zustand kauft um dann dem VK sein faules Ei unterzujubeln. Wie soll ebay das denn beurteilen? Solche Einmischungen nach Gutsherrenart machen sie nur, wenn für sie kein primäres Risiko besteht, dass ihnen der VK dann aufs Dach steigt. Nennt sich dann Käuferschutz und kann den Käufer in Teufels Küche bringen, wenn er damit an den falschen VK gerät - und dann lässt ebay den K auch wieder alleine. Geschäftsmodell...
Erst wenn der letzte Artikel beendet,
der letzte Käuferschutzfall geschlossen,
der letzte Verkäufer gegangen ist,
werdet ihr merken,
dass man von den Gebühren der Käufer
nichts zu essen kaufen kann.
(Weissagung an eBay)
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Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 06:22
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mo-lustigergeselle wrote:
VK wurde über Abweichung am Tag der Warenprüfung und in den Folgetagen umfassend informiert mit Fotos als Beweis und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen (nachträgliche Gutschrift angepasst an tatsächlichen Zustand oder Rücklieferung auf seine Kosten).
VK wälzt seine Schuld ab und unterstellt, dass die Kratzer/Dellen von mir verursacht wurden, nicht von ihm, lehnt jegliche Form zur Wiedergutmachung des Schadens ab.

Ehrlich gesagt hätte ich die entweder/oder "Vorschläge" auch abgelehnt, Preisnachlaß (nehme an das ist mit Gutschrift gemeint) nach Geräteszustand oder Rückabwicklung auf Kosten des VK.
Wieviel sollte der VK vom Kaufpreis den nachlassen, darf man das erfahren........tippe mal auf um die 100€. omg
Die negative Bewertung für Nichtzahler - 8 Vorschläge ZUR UMFRAGE !
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Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 06:42
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alle-lieben-markus wrote:
Ehrlich gesagt hätte ich die entweder/oder "Vorschläge" auch abgelehnt, Preisnachlaß (nehme an das ist mit Gutschrift gemeint) nach Geräteszustand oder Rückabwicklung auf Kosten des VK.
Wieviel sollte der VK vom Kaufpreis den nachlassen, darf man das erfahren........tippe mal auf um die 100€. omg

Mindestens € 100.- 
Ich tippe mal, TE hat zu spät gesehen, dass die Maschine, neu, nicht viel mehr kostet.
Vor Gericht mit der Kaffeemaschine unter´m Arm..............
mal was ganz anderes..............
Ich verspreche nichts das halte ich aber auch.
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Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 06:48
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zitronante12 wrote:
alle-lieben-markus wrote:
Ehrlich gesagt hätte ich die entweder/oder "Vorschläge" auch abgelehnt, Preisnachlaß (nehme an das ist mit Gutschrift gemeint) nach Geräteszustand oder Rückabwicklung auf Kosten des VK.
Wieviel sollte der VK vom Kaufpreis den nachlassen, darf man das erfahren........tippe mal auf um die 100€. omg

Mindestens € 100.- 
Ich tippe mal, TE hat zu spät gesehen, dass die Maschine, neu, nicht viel mehr kostet.
Vor Gericht mit der Kaffeemaschine unter´m Arm..............
mal was ganz anderes..............

So isses, nun machen sich die ersten Zweifel bemerkbar.....nachdenk......schei*** ich habe zuviel bezahlt......mal schnell alle Kratzer nachzählen und ein paar "Vorschläge" unterbreiten !  Die negative Bewertung für Nichtzahler - 8 Vorschläge ZUR UMFRAGE !
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Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 14:15
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@zitronante
@alle-lieben-markus
Ihr 2 seid echt die Härtesten!
100 EUR Rabatt, nee, dass ist eindeutig zu wenig!
Ich dachte eher an einen Rabatt von 410,44 EUR.
So wie ihr schreibt, möchte ich nicht wissen, wie wahrheitsgemäß eure Artikelbeschreibungen sind.
Ein Gerät von 2 Monaten ist durchaus mit einem Vorführgerät zu vergleichen, ich gehe sogar davon aus, dass es selbst eins ist, weil die Rechnung bereits mit Rabatt ausgestellt ist (399 EUR). Wurde in der Auktion jedoch nicht benannt. Das jedoch kreide ich
nicht an. Mich aber für dumm zu verkaufen sehr wohl.
Denn die Kratzer sind für ein Vorführmodell auch nicht ungewöhnlich. Schon mal dran gedacht, dass die tatsächlich schon dran waren und absichtlich verschwiegen worden sind, um den Kaufpreis wieder reinzuholen?
Im übrigen, waren es keine Entweder/Oder-Geschichten, sondern Vorschläge, aber du hast Recht, komplette Rücksendung auf seine Kosten wäre doch die unbequemere Variante wie ein angemessener Rabatt von 25 EUR oder mehr. Vom VK kamen ja leider keine Vorschläge, nur Schuldzurückweisungen, dass die Kratzer und Dellen von mir verursacht worden sind. Und die Taste mit der Reinigungsanforderung habe ich auch solange angeschaut, bis die von selbst angegangen ohne auch nur 1 Tasse zu entnehmen )
Haltet euch einfach zurück mit euren unbrauchbaren Äußerungen. Ich wette, ihr selbst würdet noch verständnisvoller reagieren, aber einfach mal hier draufgeschlagen, gelle?!
VG
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Re: Wie können solche Fälle gestoppt werden?
24 Feb 2012 14:38
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mo-lustigergeselle wrote:
@kp_observer
An anderer Stelle greift Ebay unmittelbar ein, wenn z. B. gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird. Oder wenn unerlaubte Artikel (z. B. bestimmte Videos oder rezeptfreie Medikamente) eingestellt werden.
In den ebay-Grundsätzen wird beim Punkt "Beschreibung des Artikels" dokumentiert, wahrheitsgemäße Angaben zum Artikel zu machen.
http://pages.ebay.de/help/policies/selling-practices.html. Genau dort betont Ebay auch sehr ausdrücklich die nötigen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Grundsätze.
Demnach wird sich ebay, um glaubwürdig zu bleiben, einschalten und nicht stillschweigend indirekt Betrüger schützen nur um ihre Verkaufsgebühren und Mitgliederzahl zu erhalten.
Demzufolge finde ich deine Aussage haltlos. Du nennst auch keinerlei sachliche Gründe die dafür sprechen bzw. was genau dich so sehr sicher macht, das ebay oder PP bei Einmischung mit einem Bein im Knast stehen sollen?
Ich werde berichten, sobald mir seitens von Ebay eine Entscheidung vorliegt.
VG

Hallo,
da gibt es aber einen gravierenden Unterschied.
Ebay darf als Plattformbetreiber vollkommen legal vorgeben, was hier verkauft werden darf und was nicht.
Wenn die in die AGB schreiben, "ab sofort dürfen Jeans mit mehr als 3 Gürtelschlaufen nicht mehr angeboten werden", halte ich das für vollkommen legitim.
Zwar unsinnig aber legitim.
Beim Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sind sogar vom befugten Gesetzgeber Auflagen vorgegeben, daher ein schlechtes Beispiel.
Alle derartigen AGB Bestandteile dürften mit großer Wahrscheinlichkeit auch in einem Zivilprozess bestehen.
Ich denke nicht, dass ein Richter einem Unternehmen vorschreiben wird, welche Produkte es verkaufen soll/muss. Immer im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Jetzt kommt aber aus meiner Sicht der Pferdefuß.
"rasdah..." hat es schon klar formuliert.
Ich denke nicht, dass ein Eingreifen in Verträge zweier Handelpartner, durch einen an der direkten Transaktion völlig unbeteiligten Dritten, rechtlich Bestand haben würde.
Sollte mal so ein "fragwürdiger" Käufer / Verkäuferschutzfall vor einem ordentlichen Gericht landen, dann könnte sich da für den eventuell unberechtig begüntigten Handelpartner Abgründe auftun.
Ich bin aber überzeugt, dass dem Verlierer in einem Zivilprozess kaum mehr weitere Hilfe und Unterstützung angeboten werden wird.
Also besser bist Du dran, wenn Du das selber in die Hand nimmst.
Alles andere ist Humbug und fadenscheinige Argumentation.
Meine Meinung.
LG Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt und nicht das Produkt!
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