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Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung

Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung

(71 Antworten / 28.369 Seitenaufrufe)
Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
3 Sep 2010 17:08

von ex-paypal.markus:

 

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Hallo liebe Nutzer,

Wenn Ihr eine Zahlung per PayPal erhaltet und der Käufer die Ware abholen möchte - lasst Euch nur unter der Bedingung darauf ein, dass Ihr dem Käufer die PayPal-Zahlung zurück erstattet und der Käufer bar bei Abholung zahlt.

Ansonsten könnt Ihr PayPal im Zweifelsfall nicht belegen, dass Ihr dem Käufer die Ware ausgehändigt habt. Wenn es zu einem Antrag auf Käuferschutz oder zu einem Verkäuferschutzfall kommen sollte, wäret Ihr nicht abgesichert, denn da ist ein Nachweis über den Versand erforderlich!

Hier der entsprechende Auszug aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie:

4. Versandbeleg.

4.1. Allgemein.

Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer eines unabhängigen Versandunternehmens oder eines Einlieferungsbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens per Fax. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

4.2. Gültiger Versandbeleg*.*

PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

4.2.1 Name des Versandunternehmens

4.2.2 Versanddatum

4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

4.2.4 Name und Adresse des Versenders

Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

4.2.5 Nachverfolgungsnummer (optional)

Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

Deutsche Post AG / DHL

(alle Leistungen außer Päckchen und Briefe http://einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)

GLS
DPD
Hermes
UPS
FedEx
TNT

Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem
Versandbeleg enthalten sind:

Einlieferungsdatum

Name des Empfängers

Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

Gruß,

Markus

-----------------------------------------------------

zitat ende!

 

edit:

angetackt,

--

 

-- Bearbeitet von ask-laura@ebay.com um 4 Apr 2011 14:05 CEST



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Letzter Beitrag
von khiiniau (357 ) Angebote anschauen
(1 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
3 Sep 2010 18:10

Liebe Pinkies,

 

wenn ihr das lest: Bitte ganz oben festtackern.

Das war in der alten NC auch schon so und das aus gutem Grund.

 

Danke!


Crux (lat. Kreuz): Ding an das man Leute nagelt

"Gott gab uns die Nüsse, aber er knackt sie uns nicht" JWv Goethe
"Gott gab uns die Nüsse, aber er krault sie uns nicht" !c!r!u!x!

(2 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
7 Sep 2010 09:30

DANKE!


Crux (lat. Kreuz): Ding an das man Leute nagelt

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(3 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
7 Sep 2010 18:31

Theoretisch könnte man sich den Empfang quittieren lassen. Allerdings gehe ich davon aus, daß ein derartiger Beleg im Streitfalle von PP ignoriert werden würde, also leider doch nutzlos wäre.

 

Daher hab ich in diesen Fällen stets zurückgezahlt und Barzahlung bei Abholung vereinbart. Dabei sollte man sein Anliegen m.E. in der vorsichtigsten und elegantesten Weise vortragen, damit sich der Käufer nicht auf den Schlips getreten fühlt.

 

Allerdings gehe ich davon aus, daß das Problem eher bei höherwertigen Artikeln besteht.

(4 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
15 Sep 2010 00:35

Theoretisch könnte man sich den Empfang quittieren lassen.

 

Klar könnte man das machen .... aber wie will paypal denn überhaupt können ob die Unterschrift tatsächlich vom Käufer stammt ???

 

Aus diesem Grunde schreibt paypal vor das man bei JEDER Paypal Zahlung IMMER :

 

- an die bei paypal hinterlegte Adresse versenden muss

- der Versandweg online nachverfolgbar sein muss ( als Paket / Einschreiben )

-sich selber von der wahren identität seines Käufers überzeugen muss ( siehe Paypal AGB , Punkt 1.1 : paypal kann nicht garantieren das der Nutzer seine wahre Identität angegeben hat oder überhaupt volljährig ist )

-das paypal zahlung und persönliche Abholung nicht geht

 

Verstösst also ein Verkäufer gegen diese regeln verliert er in diesem Fall den Verkäuferschutz und paypal bucht dem Käufer der bereits auch schon die ware hat das volle geld zurück !

 

Allerdings gehe ich davon aus, daß ein derartiger Beleg im Streitfalle von PP ignoriert werden würde, also leider doch nutzlos wäre.

 

Völlig richtig .

 

Allerdings gehe ich davon aus, daß das Problem eher bei höherwertigen Artikeln besteht.

 

Falsch , ein grossteil der Leute welche direkt via paypal bezahlen und dann den artikel danach persönlich abholen wollen oder eigenständig den unversicherten versandweg ( Päckchen /Warensendung) in der ebay Kaufabwicklung auswählen , haben nur eins im Sinn : Den Verkäufer um Ware & Geld zu bringen ..... , denn Paypal machts auf die simpelste art & weise möglich völlig gratis an die Artikel zu kommen ! Und was meinste wieviele ebayer tag täglich unterwegs sind , die weder die paypal AGB´s gelesen / noch verstanden haben .

 

Und die bieten paypal an , weil die ebay werbung denen suggestiert das es angeblich mit paypal schneller geht und sicherererer ist ....., dann gibt es anderen ebayer mit weniger als 50 bewertungspunkten  die zu paypal genötigt werden und paypal als zahlungsmittel anbieten müssen .

 

Und viele von denen bieten aus gutmütigkeit / faulheit die persönliche Abholung an damit sie sich das verpacken & versenden & zeit einsparen können und damit sich der Käufer von dem Zustand des Artikel überzeugen kann. Andere wiederrum bieten dem Käufer den kostengünstigsten Versandweg , dazu zählen zB das unversicherte und nicht online Päckchen , die stink normale Warensendung usw. ....... und all diese ebayer haben weder die paypal AGb´s gelesen & auch verstanden !!!

 

 

(5 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
15 Sep 2010 00:45

Mal eben noch nen Video hinterherschiebe ....

 

http://www.youtube.com/watch?v=58Ck3G-XyN8&feature=related

 

und wer google benutzt und pay pal betrug in die Suche eingibt findet über 40.000 passende einträge !

(6 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
28 Sep 2010 14:19

Hallo

ich bin seit heute 18.

und wollte ein Angebot einstellen

und plötzlich gehts nichT!

Indendität prüfen geht nicht übers Handy ??!

ich hab keine Kreditkarte und Festanschluss!?

was soll ich da machen ?

 

mfg xfrenkie

(7 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
28 Sep 2010 16:52
(8 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
30 Sep 2010 14:24

*


"Bescheidenheit ist eine Zier doch weiter kommt man ohne ihr."

(9 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
6 Okt 2010 18:18

^



Neu im Forum? – Erste Hilfe

(10 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
8 Okt 2010 19:22

 

Oh je, ich glaub mich hat es auch erwischt!

Habe vor 29 Tagen ein Päckchen nach USA geschrickt, der Käufer wollte unbedingt den unversicherten Versand,

ist ja auch logisch:

 

Ein Päckchen in die USA kostet 13,90 Euro

und ein Paket in die USA kostet 34,- Euro!

 

Habe schon DHL geschrieben, ob es sein kann das es so lange dauert!

 

Hab es dem Käufer geschrieben und er schreibt zurück:

 

OK, thank you for doing that!
Since i still have time, i might do the buyer protection thing
before my 45 days are over for it.

 

Na super, ich könnte mich schlagen!!!!

 

Nie wieder Paypal Zahlung in Verbindung mit unversichertem Versand!

 

Ich bekomm gleich die Kriese, hoffe das Päckchen kommt noch an, bitte drückt mir die Daumen!!!

 

Grüßle Elke

(11 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
8 Okt 2010 20:18

nicegnom

 

eröffne doch bitte hier

 

http://community.ebay.de/forum/Artikel-Bezahlen/1900000478

 

 

einen thread und schreib gleich um welche artikelnummer es sich handelt.

 

 



Neu im Forum? – Erste Hilfe

(12 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
27 Okt 2010 20:08

@nicegnom: Und ist Dein Päckchen in Amerika angekommen?

(13 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
28 Okt 2010 10:15

@nicegnom: Und ist Dein Päckchen in Amerika angekommen?

 

ja!

 

lies hier: http://community.ebay.de/topic/Artikel-Bezahlen/K%C3%A4ufer-Zahlt-Mit/1900006329



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(14 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
13 Nov 2010 08:08

*plöpp*

(15 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
8 Dez 2010 10:27

Also nur, das ich das richtig verstehe:

Sollte ich einen Artikel ohne Versandnachweis verschicken (Brief, Päckchen, Warensendung) und gleichzeitig PayPal als Zahlungsart anbieten und der Käufer gibt an, dass er die Ware nicht erhalten hat, bekomme ich mein Geld zurückgebucht?

(16 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
8 Dez 2010 12:00

JA

(17 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
9 Dez 2010 13:43

Danke, für den Hinweis!

Habe das Problem, dass ich eine Anzeige hier in ebay einstellen will.

Nun soll ich aber immer Paypal anklicken.

Ich will aber kein PAYPAL !!!!!

Ich will nur meine Bankverbindung angeben!!!!+

Wenn das nicht ohne PAYPAL hier geht, werde ich mich von EBAY abmelden!!!!

Ich finde es eine Unverschämtheit, dass die mich zwigen wollen über PAYPAL meinen Verkauf abzuwickeln!!!!!

 

(18 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
9 Dez 2010 17:41

kessie

 

du hast ja schon eingestellt: http://cgi.ebay.de/MBT-Leder-Schuhe-/300502759198?pt=Fitness_Schuhe&hash=item45f75c371e

 

kauf noch 12 artikel. wenn du 50 bewertungspunkte hast, kannst du ohne PP einstellen.

 

und vergiss nicht, dein PP konto zu kündigen und vorher alle daten zu löschen.



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(19 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
13 Dez 2010 19:15

Lasst euch keine Angst einjagen


Die Handlungsempfehlungen von bug.juice beziehen sich nur auf Voraussetzungen, die PayPal umstandslos bearbeitet.PayPal bewegt sich aber nicht in einem eigenen Rechtssystem. Wenn ihr als Verkäufer per PayPal eine Zahlung empfangt und die Ware gegen Quittung (oder unter Zeugen) persönlich aushändigt, habt ihr absolute Rechtssicherheit.


Natürlich: Falls der Käufer den Empfang später leugnet, kann der Kampf, seine Rechte bei/gegen PayPal durchzusetzen, erheblich langwieriger und nervenzehrender ausfallen. Insofern sind die Ratschläge von bug.juice sinnvoll.


Aber fühlt euch nicht gleich verloren und verkauft, wenn es eben anders läuft als PayPal "gerne hätte". Nicht alle Punkte der PayPal- und Ebay-AGBs decken sich mit dem BGB und der gängigen Rechtsprechung - und sind im Zweifel völlig unwirksam. Aber das ist bei AGBs sehr oft der Fall, auch bei anderen Unternehmen.

(20 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
11 Jan 2011 20:00

Danke für den Hinweis hat bestimmt vielen geholfen.

 

naja mir ist das noch nicht passiert ist normal klar das das ich das geld bei der übergabe des pakets bekomme.

 

habe das aber erst einmal gemacht mit abholen.

(21 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
13 Feb 2011 11:34
(22 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
15 Feb 2011 20:20

Sehr guter Beitrag,


würde es nicht ausreichen, wenn man bei Abholung einen Lieferschein ( zweifach ) ausstellt und sich vom

Abholer unterschreiben läßt ?????


Auf dem Lieferschein sollten folgende Daten ersichtlich sein:


Vollständige Anschrift des Käufers

Ort und Datum der Abholung

eindeutige Artiklelbeschreibung mit Artikelnummer

aus der Versteigerung

Unterschrift des Abholers,wenn nicht mit dem Käufer identisch, dann soll er sich bitte ausweisen.


Mit so einem Teil sollte ich als Verkäufer doch beweisen können,daß der Käufer den Artikel abgeholt oder hat abholen lassen.


Rudolfo0_7



(23 von 71)
Re: Achtung Verkäufer: Niemals PayPal-Zahlung und Abholung
15 Feb 2011 20:28

Nein, das reicht PayPal eben nicht aus. Auch nicht, wenn du dir die Nummer des Personalausweises aufschreiben würdest. Es besteht kein Verkäuferschutz.

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