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Angebot an unterlegene Bieter nach Spaßgebot

Angebot an unterlegene Bieter nach Spaßgebot

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Angebot an unterlegene Bieter nach Spaßgebot
20 Feb 2012 19:12

Hallo,

ich habe Probleme mit einem Käufer, der eine ersteigerte Ware nun "nicht mehr benötigt". Er hat mich gebeten, ihn von seiner Käuferpflicht zu befreien. Eigentlich möchte ich ihm diesen Gefallen nicht tun, aber nützt mir das womöglich wenig wenn er dann nicht bezahlt.

Wenn ich nun einem Unterlegenen Bieter das Angebot mache und dieser schlägt es aus, ist dann der Ursprüngliche Auktionsgewinner wieder in der Pflicht oder ist er aus der Sache sofort und entgültig raus?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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von acforum (0) Angebote anschauen
(1 von 1)
Re: Angebot an unterlegene Bieter nach Spaßgebot
20 Feb 2012 19:16

 

Wenn du den ursprünglichen Käufer aus seiner Pficht

entlässt, dann ist er entlassen.

Leite einen Transaktionsabbruch ein, dann erhälst du

wenigstens deine Verkaufsprovision wieder.

 

Ein ANgebot an unterlegene Bieter ist meist sinnlos,

da sich die Interessenten bereits anderweilig orientiert

haben.

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

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