ich habe Probleme mit einem Käufer, der eine ersteigerte Ware nun "nicht mehr benötigt". Er hat mich gebeten, ihn von seiner Käuferpflicht zu befreien. Eigentlich möchte ich ihm diesen Gefallen nicht tun, aber nützt mir das womöglich wenig wenn er dann nicht bezahlt.
Wenn ich nun einem Unterlegenen Bieter das Angebot mache und dieser schlägt es aus, ist dann der Ursprüngliche Auktionsgewinner wieder in der Pflicht oder ist er aus der Sache sofort und entgültig raus?