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Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
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Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 00:39
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Hallo, Sie verkaufen viele alte Flaschen, deshalb wollte ich Sie mal um Ihre Meinung bitten. Ich habe eine alte Glasflasche mit Prägung gefunden und wollte diese verkaufen. Dann habe ich folgende Antwort erhalten: ... diese Flasche ist unser Eigentum. Leergut mit Namensprägung ist immer ein unveräußerliches Eigentum dessen, dessen Prägung es enthält. Da wir die legitimen Rechtsnachfolger der Karl Dünisch Limonadenfabrik, Münnerstadt sind, werden wir unser Eigentum nicht zurückkaufen. Mehrwegleergut wird einem Konsumenten immer nur zur zweckbestimmten Nutzung überlassen, eventuell geleistete Pfandzahlungen sind nur Sicherheitsleistungen, kein Kaufpreis. Für diese Flaschen wurde von der Karl Dünisch Limonadenfabrik kein Pfand erhoben, was letztlich häufig zu einer mißbräuchlichen Verwendung geführt hat. Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich diese Flaschen mit unserer Namensprägung an andere zu veräußern. Sollten Sie es doch tun und wir erlangen davon Kenntnis werden wir gegen Sie und den Erwerber Strafanzeige erstatten. ... Wie ist Ihre Meinung dazu ? Wie würden Sie mit einer solchen freundlichen Antwort umgehen ? Wissen Sie was von der Rechtslage von solchen alten Flaschen, die jahrelang Müll waren und nun einen gewissen ideellen Wert haben. Über eine zeitnahe Rückantwort würde ich mich freuen. Gruß
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 00:39
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weiß da jemand mehr drüber?
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 00:57
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Meine rein private Meinung:
Bei der Firma Dünisch handelt es um eine Firma um über 100-jähriger Tradition. So können einige alte Flaschen natürlich zu Sammlerstücken mutieren und einen gewissen Sammlerwert erreichen. Deshalb glaube ich, dass eine Rückgabepflicht an den Erzeuger nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen kann.
Apropos Strafanzeige wegen was????? Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein...
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 01:01
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1taxfree wrote:
Meine rein private Meinung:
Bei der Firma Dünisch handelt es um eine Firma um über 100-jähriger Tradition. So können einige alte Flaschen natürlich zu Sammlerstücken mutieren und einen gewissen Sammlerwert erreichen. Deshalb glaube ich, dass eine Rückgabepflicht an den Erzeuger nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen kann.
Apropos Strafanzeige wegen was?????

denke mal wegen Hehlerei....
ich habe schon einen alte Cola Träger Sets für 150 Eus verkauft-auf den Gedanken wäre ich aber nie gekommen....
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 01:09
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Möglicherweise hebt der Hersteller hierauf ab:
(b) BGH Rdnr. 11: Anders verhält es sich hingegen, wenn die verwendeten Mehrwegflaschen dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind. Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (mit Nachw.).
Quelle:
http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/NJW_2007_2912.htm Es gibt keine Wahrheiten, nur Wahrscheinlichkeiten.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 01:19
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cashiva wrote:
Möglicherweise hebt der Hersteller hierauf ab:
(b) BGH Rdnr. 11: Anders verhält es sich hingegen, wenn die verwendeten Mehrwegflaschen dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind. Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (mit Nachw.).
Quelle:
http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/NJW_2007_2912.htm

Wobei es sich im Fall der Anfrage um nicht mehr zu nutzende Sammlerstücke handelt und die Firma unter diesem Namen nicht mehr existiert.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 01:21
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cle.grosse-segerath wrote:
cashiva wrote:
Möglicherweise hebt der Hersteller hierauf ab:
(b) BGH Rdnr. 11: Anders verhält es sich hingegen, wenn die verwendeten Mehrwegflaschen dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind. Bei derartigen Individualflaschen verbleibt das Eigentum an den Flaschen beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen (mit Nachw.).
Quelle:
http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/NJW_2007_2912.htm

Wobei es sich im Fall der Anfrage um nicht mehr zu nutzende Sammlerstücke handelt und die Firma unter diesem Namen nicht mehr existiert.

Nach dieser Rechtsauffassung wäre dann jeder Flaschensammler(Vk.) ein Hehler.......
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(7 von 97)
Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 10:01
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Bzw.-wenn die Sammelobjekte mit einer Füllung versehen sind-keine Hehlerei(könnte ja die Originalfüllung sei ) ...
wenn die Flaschen leer sind-Hehlerei ???
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 10:14
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Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 10:41
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*circe* wrote:
Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.

du meinst also, dass es eine Rolle spielt ob die Firma noch auf dem Markt präsent ist.......was mache ich dann z.B. mit einer Tegernseeer Brauhausflasche ,welche ich mir im Urlaub gekauft habe?
Kein hiesiger Getränkemarkt wird mir die Flasche abnehmen....muß ich die zurück nach Bayern bringen um kein Hehler/Unterschlager zu sein?
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:16
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Mich verwirrt das auch.
Wenn ich als Touristin solche Flaschen mit Inhalt erwerbe, für mich nach Genuss des Getränks aber keinen Sammlerwert oder sonstigen Nutzen erkenne, darf ich sie dann nicht in den Altglascontainer werfen?
Darf ich sie auch nicht mit Olivenöl befüllt einer Freundin schenken, weil mir die Flasche ja gar nicht gehört?
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:17
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Ist schon bemerkenswert!
.
Weißt Du wie alt die Flasche ist?
.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass es seitens der damaligen Firma keine Pfanderhebung gab!
Frage: wurde dann die Flasche mit Inhalt an den Endverbraucher verkauft oder nur der Inhalt?
Nur weil die Nachfolgefirma es als Leergut deklariert, muss es bitte nicht so sein. Zumal mich interessieren würde, ob diese Flasche überhaupt noch in deren Abfüller passt.
Damit wäre die Leergutthese m.M. nach schon nichtig!
.
Es sind die Zweifel, die die Menschen vereinen. Ihre Überzeugungen trennen sie.
Sir Peter Ustinov aus „Der alte Mann und Mister Smith“
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:24
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cle.grosse-segerath wrote:
*circe* wrote:
Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.

du meinst also, dass es eine Rolle spielt ob die Firma noch auf dem Markt präsent ist.......was mache ich dann z.B. mit einer Tegernseeer Brauhausflasche ,welche ich mir im Urlaub gekauft habe?
Kein hiesiger Getränkemarkt wird mir die Flasche abnehmen....muß ich die zurück nach Bayern bringen um kein Hehler/Unterschlager zu sein?

Leergut-Flaschen sind heute standardisiert mit NRW-Fl. (z.B. Warsteiner), Long-Neck (z.B. Becks) und Euro-Fl. (z.B. Tegernsser Brauhaus) und Du kannst Sie irgendwo abgeben und sie wird zum nächstliegenden "Wiederverwerter", der diesen Flaschentyp einsetzt, gebracht bzw. so ähnlich.
.
Was man allerdings mit einer nicht standardisierten Flasche an einem automatischen Abfüller noch will????
K.A. Damit ist es m.M. nach aber auch kein "Leergut" mehr!
Es sind die Zweifel, die die Menschen vereinen. Ihre Überzeugungen trennen sie.
Sir Peter Ustinov aus „Der alte Mann und Mister Smith“
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:24
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damascenon wrote:
Ist schon bemerkenswert!
.
Weißt Du wie alt die Flasche ist?
.
In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass es seitens der damaligen Firma keine Pfanderhebung gab!
Frage: wurde dann die Flasche mit Inhalt an den Endverbraucher verkauft oder nur der Inhalt?
Nur weil die Nachfolgefirma es als Leergut deklariert, muss es bitte nicht so sein. Zumal mich interessieren würde, ob diese Flasche überhaupt noch in deren Abfüller passt.
Damit wäre die Leergutthese m.M. nach schon nichtig!
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Ev. meldet sich der ursprüngliche Fragesteller noch mal bei mir....
ich hatte das so verstanden:
F.räumt seinen Speicher auf und findet besagte Flaschen
F.bietet diese dem ehemaligen Hersteller an(Werksmuseum o.Ä.)
F. bekommt obige, patzige Antwort(Ep.).
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:26
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damascenon wrote:
cle.grosse-segerath wrote:
*circe* wrote:
Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.

du meinst also, dass es eine Rolle spielt ob die Firma noch auf dem Markt präsent ist.......was mache ich dann z.B. mit einer Tegernseeer Brauhausflasche ,welche ich mir im Urlaub gekauft habe?
Kein hiesiger Getränkemarkt wird mir die Flasche abnehmen....muß ich die zurück nach Bayern bringen um kein Hehler/Unterschlager zu sein?

Leergut-Flaschen sind heute standardisiert mit NRW-Fl. (z.B. Warsteiner), Long-Neck (z.B. Becks) und Euro-Fl. (z.B. Tegernsser Brauhaus) und Du kannst Sie irgendwo abgeben und sie wird zum nächstliegenden "Wiederverwerter", der diesen Flaschentyp einsetzt, gebracht bzw. so ähnlich.
.
Was man allerdings mit einer nicht standardisierten Flasche an einem automatischen Abfüller noch will????
K.A. Damit ist es m.M. nach aber auch kein "Leergut" mehr!

meinte die Tegernseeer Brauhaus Abfüllung-2 Liter-nicht standarisiert.....
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:30
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Ahh, sorry - hatte nicht verstanden, dass es eine Kundenanfrage war!
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Müsste man mehr Infos haben und letztlich ist das hier ja auch keine Rechtsberatung. Was Du ja auch weißt!
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Aber mal ehrlich, wenn der Kunde das auf seinem Speicher findet und möglicherweise ein kleines Museum etc aufgetan hat, dass sich dafür interesseren könnte...
... man kann sicherlich versuchen alles zu Geld zu machen!
Aber ich persönlich würde ein Foto schicken und Fragen, ob sie gegen Versandkostenbezahlung oder Abholung interessiert sind und vielleicht als Gag noch freien Eintritt für ein Jahr dranhängen oder so!
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Das kannst Du aber schlecht Deinem Kunden reindrücken 
Es sind die Zweifel, die die Menschen vereinen. Ihre Überzeugungen trennen sie.
Sir Peter Ustinov aus „Der alte Mann und Mister Smith“
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:33
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cle.grosse-segerath wrote:
damascenon wrote:
cle.grosse-segerath wrote:
*circe* wrote:
Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.

du meinst also, dass es eine Rolle spielt ob die Firma noch auf dem Markt präsent ist.......was mache ich dann z.B. mit einer Tegernseeer Brauhausflasche ,welche ich mir im Urlaub gekauft habe?
Kein hiesiger Getränkemarkt wird mir die Flasche abnehmen....muß ich die zurück nach Bayern bringen um kein Hehler/Unterschlager zu sein?

Leergut-Flaschen sind heute standardisiert mit NRW-Fl. (z.B. Warsteiner), Long-Neck (z.B. Becks) und Euro-Fl. (z.B. Tegernsser Brauhaus) und Du kannst Sie irgendwo abgeben und sie wird zum nächstliegenden "Wiederverwerter", der diesen Flaschentyp einsetzt, gebracht bzw. so ähnlich.
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Was man allerdings mit einer nicht standardisierten Flasche an einem automatischen Abfüller noch will????
K.A. Damit ist es m.M. nach aber auch kein "Leergut" mehr!

meinte die Tegernseeer Brauhaus Abfüllung-2 Liter-nicht standarisiert.....

Ich bezweifle, dass der zu zahlende Preis der 2l-Abfüllung nicht die Kosten der Flasche enthält
Es sind die Zweifel, die die Menschen vereinen. Ihre Überzeugungen trennen sie.
Sir Peter Ustinov aus „Der alte Mann und Mister Smith“
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:36
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damascenon wrote:
cle.grosse-segerath wrote:
damascenon wrote:
cle.grosse-segerath wrote:
*circe* wrote:
Wenn die Firma nicht mehr besteht, verstehe ich es nicht.
Der Hersteller möge doch bitte mal seine Rechte zum Nichtverkauf genauer definieren und belegen.

du meinst also, dass es eine Rolle spielt ob die Firma noch auf dem Markt präsent ist.......was mache ich dann z.B. mit einer Tegernseeer Brauhausflasche ,welche ich mir im Urlaub gekauft habe?
Kein hiesiger Getränkemarkt wird mir die Flasche abnehmen....muß ich die zurück nach Bayern bringen um kein Hehler/Unterschlager zu sein?

Leergut-Flaschen sind heute standardisiert mit NRW-Fl. (z.B. Warsteiner), Long-Neck (z.B. Becks) und Euro-Fl. (z.B. Tegernsser Brauhaus) und Du kannst Sie irgendwo abgeben und sie wird zum nächstliegenden "Wiederverwerter", der diesen Flaschentyp einsetzt, gebracht bzw. so ähnlich.
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Was man allerdings mit einer nicht standardisierten Flasche an einem automatischen Abfüller noch will????
K.A. Damit ist es m.M. nach aber auch kein "Leergut" mehr!

meinte die Tegernseeer Brauhaus Abfüllung-2 Liter-nicht standarisiert.....

Ich bezweifle, dass der zu zahlende Preis der 2l-Abfüllung nicht die Kosten der Flasche enthält 

bei uns(Borbecker Brauerei)wird der Pfandwert mit 10 Euro8glaube ich) angegeben.....hat wohl auch rechtliche Gründe,da Bier in Einwegflaschen nur begrenzt oder garnicht verkauft werden darf.....
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:38
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Kurz mal als Gedanke eingeworfen:
Wenn für die Flasche kein Pfand erhoben wurde, ist sie doch im Endeffekt nicht mehr, als die Umverpackung einer Ware.
Somit will der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Herstellers nun Eigentumsrechte an einer unentgeltlichen Dreingabe / Geschenk / Umverpackung geltend machen.
Das wäre also quasi, als würde Jim Beam den Weiterverkauf der Verpackung einer Sonderedition/Geschenkset untersagen wollen.
Sollte m.E. keine Hehlerei dartsellen und rechtlich nicht haltbar sein. (Meinung eines Laien) So viele die von Klagen sprachen und doch nur jammern meinten.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:42
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lebberworschtbutter wrote:
Kurz mal als Gedanke eingeworfen:
Wenn für die Flasche kein Pfand erhoben wurde, ist sie doch im Endeffekt nicht mehr, als die Umverpackung einer Ware.
Somit will der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Herstellers nun Eigentumsrechte an einer unentgeltlichen Dreingabe / Geschenk / Umverpackung geltend machen.
Das wäre also quasi, als würde Jim Beam den Weiterverkauf der Verpackung einer Sonderedition/Geschenkset untersagen wollen.
Sollte m.E. keine Hehlerei dartsellen und rechtlich nicht haltbar sein. (Meinung eines Laien)

Druckt Jim Beam einen Eigentumsvorbehalt auf die Flaschen?
Der Limonadenhersteller wohl schon. Klare Kundmachung des Willens, das Eigentum mit der Abgabe der Flasche nicht aufgeben zu wollen und damit Unmöglichwerden des gutgläubigen Erwerbs durch Dritte.
Radeberger, bspw., verwendet mittlerweile auch individualisierte Flaschen, an denen die Kunden selbstverständlich kein Eigentum erwerben. Ob Pfand erhoben wird oder nicht ist irrelevant, es kommt auf die "Kundmachung" an.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:46
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herr_aus_wuergen wrote:
Druckt Jim Beam einen Eigentumsvorbehalt auf die Flaschen?
Der Limonadenhersteller wohl schon. Klare Kundmachung des Willens, das Eigentum mit der Abgabe der Flasche nicht aufgeben zu wollen und damit Unmöglichwerden des gutgläubigen Erwerbs durch Dritte.
Radeberger, bspw., verwendet mittlerweile auch individualisierte Flaschen, an denen die Kunden selbstverständlich kein Eigentum erwerben. Ob Pfand erhoben wird oder nicht ist irrelevant, es kommt auf die "Kundmachung" an.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist lediglich der Name des Abfüllers bzw. Herstellers auf der Flasche. OK, Gestzestexte zum Eigentumsvorbehalt hätten dort wohl zu wenig Platz, aber auf ner Jimmi-Flasche steht auch der Name.
Markenprägung auf Umverpackungen würde ich jetzt nicht mit Eigentumsrecht an selbiger gleichsetzen. So viele die von Klagen sprachen und doch nur jammern meinten.
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:46
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lebberworschtbutter wrote:
Kurz mal als Gedanke eingeworfen:
Wenn für die Flasche kein Pfand erhoben wurde, ist sie doch im Endeffekt nicht mehr, als die Umverpackung einer Ware.
Somit will der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Herstellers nun Eigentumsrechte an einer unentgeltlichen Dreingabe / Geschenk / Umverpackung geltend machen.
Das wäre also quasi, als würde Jim Beam den Weiterverkauf der Verpackung einer Sonderedition/Geschenkset untersagen wollen.
Sollte m.E. keine Hehlerei dartsellen und rechtlich nicht haltbar sein. (Meinung eines Laien)

seh ich auch so-hatte mal eine Whisky Flasche mit Sterling Silber Ummantelung.....brachte-leer-ca. 150 Eus.....
aber....
wenn ich dann so an die eifohn Pappen denke wäre ein Verbot aber wiederum nicht schlecht....
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:47
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lebberworschtbutter wrote:
herr_aus_wuergen wrote:
Druckt Jim Beam einen Eigentumsvorbehalt auf die Flaschen?
Der Limonadenhersteller wohl schon. Klare Kundmachung des Willens, das Eigentum mit der Abgabe der Flasche nicht aufgeben zu wollen und damit Unmöglichwerden des gutgläubigen Erwerbs durch Dritte.
Radeberger, bspw., verwendet mittlerweile auch individualisierte Flaschen, an denen die Kunden selbstverständlich kein Eigentum erwerben. Ob Pfand erhoben wird oder nicht ist irrelevant, es kommt auf die "Kundmachung" an.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist lediglich der Name des Abfüllers bzw. Herstellers auf der Flasche. OK, Gestzestexte zum Eigentumsvorbehalt hätten dort wohl zu wenig Platz, aber auf ner Jimmi-Flasche steht auch der Name.
Markenprägung auf Umverpackungen würde ich jetzt nicht mit Eigentumsrecht an selbiger gleichsetzen.

Habe ich das getan??
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Re: Rechtsfrage-Anfrage eines Kunden
8 Feb 2012 11:48
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herr_aus_wuergen wrote:
lebberworschtbutter wrote:
Kurz mal als Gedanke eingeworfen:
Wenn für die Flasche kein Pfand erhoben wurde, ist sie doch im Endeffekt nicht mehr, als die Umverpackung einer Ware.
Somit will der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Herstellers nun Eigentumsrechte an einer unentgeltlichen Dreingabe / Geschenk / Umverpackung geltend machen.
Das wäre also quasi, als würde Jim Beam den Weiterverkauf der Verpackung einer Sonderedition/Geschenkset untersagen wollen.
Sollte m.E. keine Hehlerei dartsellen und rechtlich nicht haltbar sein. (Meinung eines Laien)

Druckt Jim Beam einen Eigentumsvorbehalt auf die Flaschen?
Der Limonadenhersteller wohl schon. Klare Kundmachung des Willens, das Eigentum mit der Abgabe der Flasche nicht aufgeben zu wollen und damit Unmöglichwerden des gutgläubigen Erwerbs durch Dritte.
Radeberger, bspw., verwendet mittlerweile auch individualisierte Flaschen, an denen die Kunden selbstverständlich kein Eigentum erwerben. Ob Pfand erhoben wird oder nicht ist irrelevant, es kommt auf die "Kundmachung" an.

Hieße im Umkehrschluß-wenn ich die Flasche zerstöre bin ich u.U. schadenersatzpflichtig???
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