Ob in D jemand gewerblich ist, obliegt erstmal der Selbsteinschätzung des Handelnden und der daraus resultierenden Außenwirkung seines Verhaltens. Sollte diese Selbsteinschätzung jedoch nach der Meinung Anderer falsch sein, so ist es gutes Recht der Anderen, ihn auf diese fehlerhafte Selbsteinschätzung aufmerksam zu machen. Wobei dieses "Aufmerksammachen" innerhalb eines Forums noch kostenlos (daher auch leider meist umsonst) ist, während es in schriftlich fixierter Form häufig von einer anwaltlichen Kostennote begleitet wird.
Nach Erhalt der Kostennote obläge es wiederum ausschließlich dem Handelnden, seine Selbsteinschätzung richterlich überprüfen zu lassen. Dieses allerdings wird meistens nicht etwa wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten gescheut, sondern weil dem Handelnden in den häufigsten Fällen bewusst sein dürfte, dass sein Verhalten einer richterlichen Überprüfung nicht standhielte.
Sollten Deine Angebote im direkten Mitbewerb zu Gewerbetreibenden stehen, hieltest Du Deinen Kunden die ihnen zustehenden Rechte vor und verschafftest Dir somit gegenüber anderen Gewerblichen einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil. - Und genau daraus resultierte(n) dann auch die Abmahnung(en).
Man sollte sich mal vor Augen führen, dass der redliche Gewerbetreibende von seinen Verkaufserlösen nicht nur die ebay-Gebühren zu zahlen hat, sondern nach sämtlichen Abzügen (Steuern, Sozialabgaben, Betriebsausgaben, ....) vom verbleibenden Rest auch noch zum Lebensunterhalt seiner Familie beiträgt. Pseudoprivate Verkäufer nehmen ihm nicht nur die Kunden, was im Einzelfall u.U. sogar noch zu verkraften wäre, viel schlimmer: Dadurch, dass diese Pseudoprivaten aufgrund geringerer Kosten günstiger anbieten können, verderben sie den redlichen Gewerbetreibenden die (meist sowieso schon knapp kalkulierten) Preise.
Der "durchschnittliche ebay-Normalverbraucher" schaut nämlich m.E. nicht auf seine Rechte, die ihm bei einem Gewerblichen gesetzlich zustünden, sondern orientiert sich leider bloß am (,,Geiz ist geil"-) Preis.
Da es für die Unternehmereigenschaft nicht auf den inneren Willen des Verkäufers ankommt, sondern auf das objektive Auftreten nach außen, kann auch der vermeintlich "privat" Verkaufende als Unternehmer eingestuft werden.
Es kommt auch nicht darauf an, ob Du Gewinne erzieltest. Bei der Gewinnerzielungsabsicht liegt die Betonung nicht etwa auf "Gewinnerzielung" sondern auf "Absicht". - Es kommt ergo nicht auf einen tatsächlich erzielten Gewinn, sondern letztlich auf die "Gewinnerzielungsabsicht" an. Wie sich aus dem Wortbestandteil "Absicht" ergibt, muss dieses Ziel des Handelnden nicht zwangsläufig erreicht werden. Die Gewinnerzielungsabsicht entfällt nicht dadurch, dass der Handelnde in Wirklichkeit Verluste macht. Oder möchte jemand bestreiten, dass Arcandor - Karstadt-Quelle zu ihren defizitären Zeiten gewerblich handelte?
Alle sagten, das geht nicht!
Da kam einer, der dies nicht wusste und tat es einfach!