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Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?

Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?

(50 Antworten / 1.850 Seitenaufrufe)
Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 18:59

Hallo, liebe Ebayer. Jetzt ist es so weit - ich habe meine erste Abmahnung im Briefkasten.

 

Ich hatte tatsächlich bis vor kurzem noch die "alten" Widerrufsbelehrungen drin, habe es zu meiner eigenen Schande erst vor ca. 2 Wochen geändert.

 

In sofern bin ich wohl auch selbst schuld, ich weiß.

 

Was mich natürlich wurmt, ist das unfaire Handeln des Konkurrenten (hätte eine kurze Mail nicht auch gereicht?) - aber gesetzlich ist es wohl im Grundsatz nicht angreifbar.

 

Was ich "witzig" finde, ist, dass die im Schreiben gesetzten Fristen schon bei Erhalt des Briefes um mindestens eine Woche verstrichen sind. Erhalten habe ich den Brief am 28.01.2012 - zahlen soll ich bis 23.01.2012.

 

Dubios und wie ich finde auch nicht seriös.

 

Weiß jemand, wie sich der Gegenstandswert berechnet? Dieser wird ohne Angaben von Gründen auf 5000,- € gesetzt - weshalb? Warum nicht 1000,- € oder 6000,- €?

Der "entstandene Schaden" ist jedenfalls nicht so hoch - schön wär's wenn ich soviel Gewinn gemacht hätte.

 

Hat jemand Erfahrung damit?

Seite: 1 von 3
 
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(1 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:35

 

Mein Rat:

 

Mache nichts selbst und gehe zu einem Fachanwalt.

 

Eventuell lässt sich die Abmahnung wegen der Termingestaltung abwenden.

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(2 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:38

 

Der soll dich dann auch in Sachen AGB beraten.

eBay ist kein WebShop.

Da gelten andere Voraussetzungen.

 

"<(1) Sämtliche Angebote in dem Webshop des Anbieters stellen lediglich eine unverbindliche
Einladung an den Kunden dar, dem Anbieter ein entsprechendes Kaufangebot zu
unterbreiten."

 

Die Angebote sind VERBINDLICH.

Weiter habe ich gar nicht mehr gelesen, denn meist

resultieren aus diesem Fehler Folgefehler.

 

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(3 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:39

"Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über
den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln."

 

Ich konnte es nicht lassen.

 

Wo hast du auf eBay einen Warenkorb?

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(4 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:43

Ja, den Anwalt werde ich direkt am Montag kontaktieren, das ist denke ich selbstverständlich.

 

Ist schon ein bißchen seltsam, wie gesagt, zahlen soll ich bis 23.01. - die Unterlassungserklärung soll ich sogar am 16.01.2012 bereits abgegeben haben - VOR 12 TAGEN !!

 

Ich hebe extra den Briefumschlag auf, der ist am 27.01.2012 gestempelt.

 

Unglaublich!

 

Aber noch was anderes: Ist denn meine Widerrufsbelehrung jetzt so in Ordnung? Kann da vielleicht jemand kurz drüberschauen?

 

Es gibt da nämlich noch einen anderen Konkurrenten - mit selber Adresse, nur ist das dann eine Frau - seine Freundin? Nicht, dass von der auch noch was kommt.

 

Der Kläger selbst hat überdies auch keine besonders guten Bewertungen, allein 24 schlechte im letzten Monat - was ist das nur für einer? Gibt es solche schwarzen Schafe oft auf Ebay?

(5 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:46

Oh, da hast du wohl recht.

 

Das sind die AGB meines Onlineshops, den ich außerhalb von Ebay betreibe. Muss ich wohl schnell ändern.

(6 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 19:47

 

Scheint die aktuelle Belehrung zu sein.

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(7 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:11

 

Weiß jemand, wie sich der Gegenstandswert berechnet? Dieser wird ohne Angaben von Gründen auf 5000,- € gesetzt - weshalb? Warum nicht 1000,- € oder 6000,- €?

 

Genau 5000 oder 5001 ?

 

 

Apropro "faires Handeln"...

 

Ist dir bewußt, daß dein Accountname gegen die Ebay-AGB verstößt ?

 

 

(8 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:16

Der Kläger selbst hat überdies auch keine besonders guten Bewertungen, allein 24 schlechte im letzten Monat - was ist das nur für einer? Gibt es solche schwarzen Schafe oft auf Ebay?

 

 

 

...meistens sind das welche die selbst eine abmahnung erhalten haben!


ACHTUNG: Lesen und Bilden schadet ihrer Dummheit...!!!!

(9 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:26

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=www_well-nest_de

 

... wir bringen Sie ins Schwitzen!

 

 

Nö, umgekehrt... mit der Seite bring ich EUCH ins schwitzen...

 

http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_019.gif

(10 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:32

Der "entstandene Schaden" ist jedenfalls nicht so hoch - schön wär's wenn ich soviel Gewinn gemacht hätte.

 

 

..es geht nicht um deinen gewinn sondern um seinen umsatzverlust!


ACHTUNG: Lesen und Bilden schadet ihrer Dummheit...!!!!

(11 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:37

Ja, den Anwalt werde ich direkt am Montag kontaktieren, das ist denke ich selbstverständlich.

 

 

 

Welchen Anwalt ?

 

 

(12 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:38

Ja, den Anwalt werde ich direkt am Montag kontaktieren, das ist denke ich selbstverständlich.

 

 

 

Welchen Anwalt ?

 

 

 

...stimmt,es liest sich so als wenn der gegnerische anwalt gemeint ist!


ACHTUNG: Lesen und Bilden schadet ihrer Dummheit...!!!!

(13 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:41

 

Mein Rat:

 

Mache nichts selbst und gehe zu einem Fachanwalt....

 

 

 

 

 

..und nicht zu einem Scheidungsanwalt oder einen für Mietrecht...   ;)

 

 

(14 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:44

Schau doch mal - mit Hilfe deines Anwaltes - in die AGB und WRB des dich abmahnenden Konkurrenten.

Vielleicht findet sich da auch ein Haar in der Suppe . . . ;) ]:)

 

 

 

Nennt mir den Accountnamen und ich zeige euch auf Anhieb 5 Fehler....  B-)

(15 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:45

..mal eine andere frage: du hast deine agb von einen anwalt erstellen lassen und diese einfach so jetzt auch bei ebay übernommen? ..und das so zusagen in seinen namen? ...weiss das dein anwalt?


ACHTUNG: Lesen und Bilden schadet ihrer Dummheit...!!!!

(16 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 20:50

Schau doch mal - mit Hilfe deines Anwaltes - in die AGB und WRB des dich abmahnenden Konkurrenten.

Vielleicht findet sich da auch ein Haar in der Suppe . . . ;) ]:)

 

 

 

Nennt mir den Accountnamen und ich zeige euch auf Anhieb 5 Fehler....  B-)

 

 

..aber nur welche die abmahnfähig sind,keine ebayverstösse! B-)


ACHTUNG: Lesen und Bilden schadet ihrer Dummheit...!!!!

(17 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 21:31

..mal eine andere frage: du hast deine agb von einen anwalt erstellen lassen und diese einfach so jetzt auch bei ebay übernommen? ..und das so zusagen in seinen namen? ...weiss das dein anwalt?

 

Nö... TE hat die AGB nur woanders kopiert:

 

Zitat:

"Wichtiger Hinweis für andere Anwender: Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Die kostenlose Nutzung ist nur unter
Nennung des Urhebers gestattet. Bei Einbindung der AGB in Ihren Webshop bitten wir Sie, einen Link auf
http://www.rechtsanwalt-metzler.de in unmittelbarer Nähe zu den AGB zu setzen.
Die AGB dürfen kostenlos vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein Verkauf oder die
kommerzielle Verwertung der AGB ist nicht gestattet. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für Bearbeitungen der
geschützten AGB. Bei Verbreitung sind diese Lizenzbedingungen den AGB immer anzufügen."

 

 

 

(18 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 21:42

 

Weiß jemand, wie sich der Gegenstandswert berechnet? Dieser wird ohne Angaben von Gründen auf 5000,- € gesetzt - weshalb? Warum nicht 1000,- € oder 6000,- €?

 

Genau 5000 oder 5001 ?

 

 

Apropro "faires Handeln"...

 

Ist dir bewußt, daß dein Accountname gegen die Ebay-AGB verstößt ?

 

 

 

Genau 5.000,- €. Wieso ist das wichtig?

 

5001,- € tauchen in der Unterlassungserklärung auf als Vertragsstrafe bei erneuter Zuwiderhandlung.

 

Zu meinem Accountnamen:

Meinst du, weil der Name auf meine eigene Homepage schließen lässt? Hm, der Name war zugelassen, und als ich im Dezember mit Ebay wegen meines Verkauflimits Kontakt hatte, hat keiner etwas gesagt...

(19 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 21:44

Ja, den Anwalt werde ich direkt am Montag kontaktieren, das ist denke ich selbstverständlich.

 

 

 

Welchen Anwalt ?

 

 

 

...stimmt,es liest sich so als wenn der gegnerische anwalt gemeint ist!

 

Nein, nein, ich meinte schon meinen eigenen Anwalt ;)

(20 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 21:58

 

Weiß jemand, wie sich der Gegenstandswert berechnet? Dieser wird ohne Angaben von Gründen auf 5000,- € gesetzt - weshalb? Warum nicht 1000,- € oder 6000,- €?

 

Genau 5000 oder 5001 ?

 

 

Apropro "faires Handeln"...

 

Ist dir bewußt, daß dein Accountname gegen die Ebay-AGB verstößt ?

 

 

 

Genau 5.000,- €. Wieso ist das wichtig?

 

5001,- € tauchen in der Unterlassungserklärung auf als Vertragsstrafe bei erneuter Zuwiderhandlung.

 

 

 

Ab 5001 Euro ist das Landgericht zuständig.

 

Zum Thema Accountnamen:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites:

 

"§2 Anmeldung und Mitgliedskonto"

 

6. Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen..."

 

 

Und warum steht deine Domain in der Widerrufsadresse... hat das einen besonderen Sinn ?

 

 

 

 

(21 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 22:03

So, hab jetzt meine AGB geändert und hoffe, das diese nun okay sind.

 

Jetzt ist aber auf einmal meine Adresse unter "Rechtliche Informationen des Anbieters" verschwunden, obwohl ich diese nicht gelöscht habe.

 

??? :O

(22 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 22:05

Ja, den Anwalt werde ich direkt am Montag kontaktieren, das ist denke ich selbstverständlich.

 

 

 

Welchen Anwalt ?

 

 

 

...stimmt,es liest sich so als wenn der gegnerische anwalt gemeint ist!

 

Nein, nein, ich meinte schon meinen eigenen Anwalt ;)

 

Was hat der für ein Fachgebiet ?

 

By the way... mal ne generelle Frage:

 

Wie kommt es, daß soviele rechtliche Fehler in deinen Angeboten sind ?

 

Warum hast du AGB, wenn du dich nicht selbst dran hältst ?

 

 

(23 von 50)
Re: Abmahnung wg. Widerrufsrecht - Berechnung des Gegenstandswertes?
28 Jan 2012 22:06

 

Und warum steht deine Domain in der Widerrufsadresse... hat das einen besonderen Sinn ?

 

 

 

 

Änder ich das eben auch noch... mann oh mann, wie gut, dass ich euch mal gefragt habe...

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