Wer hin und wieder mal etwas Neues verkauft, muss dafür sicherlich kein Gewerbe anmelden.
Mit "hin und wieder" meine ich den Verkauf von Fehlkäufen und unliebsamen Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenken.
Wie oft kommt das vor? Zweimal im Jahr, oder doch dreimal?
Okay, das ist privat.
Wenn Du vorhast, regelmäßig Neuware oder extra für den Wiederverkauf gekaufte gebrachte Ware zu verkaufen, würdest Du gewerblich handeln.
Eine Orientierung findest Du auch hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Eine Gewerbeanmeldung ist so schnell gemacht, wie Du es schaffst, zum Ordnungsamt zu gehen und kostet ca. 30 Euro.
Weniger schnell ist es zu bewältigen, sich mit den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers vertraut zu machen und seine Angebote abmahnsicher zu gestalten.
Das kann durchaus ein paar Monate dauern.
Einen Einstieg findest Du hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Auch ein Existenzgründerkurs, z.B. bei der IHK, ist empfehlenswert.
Eigenes Informieren ist vor einer Gewerbeanmeldung unabdingbar - eine Rechtsberatung durch einen Fach-Rechtsanwalt zusätzlich ebenfalls zu empfehlen.
Der kostet dann natürlich auch etwas.
An laufenden Kosten für einen Gewerbetreibenden kommt dann einiges hinzu wie z.B. die eBay-Gebühren, die Steuern, der IHK-Beitrag, die Rundfunkgebühren usw. usf..