@nana-styles:
Nebenbei bemerkt:
Mit deinen AGB in dem Mini-Fenster hast du dir aber technisch gesehen einen Bock geschossen.
Du schreibst:"Mittels der Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, die Website auszudrucken."
Nur wird dann dieser "AGB-Fenster" nicht mitgedruckt.
Rate mal, warum eBay so ein schönes AGB-Kästchen hat, wo zudem noch ein schöner Link steht: "Druckversion".... 
Diese "Druckversion" hat den ZWeck, daß sich ein Verbraucher VOR Vertragsabschluß die AGB (zumindest theoretich) in Textform sichern kann, indem er sie ausdruckt.
Denn das gehört zu den Imformationspflichten.
Dieses AGB-Feld hat auch noch einen 2. Zweck, guckst du hier:
http://www.wortfilter.de/wap-abmahngefahr.html
Ich weiß ja nicht, worin du den Sinn in deiner "Spielerei" siehst, aber wie du siehst, beraubst du dich selber, deine Angebote rechtssicher zu gestalten. Du wärst nicht die Erste, der ein Richter so ein Mini-Fenster um die Ohren haut.