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Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig

Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig

(22 Antworten / 843 Seitenaufrufe)
Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 10:08

http://www.jm.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_145_11urteil20120110.html

 

Wer also das Auktionsformat als gewerblicher Verkäufer nutzt, sollte die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat erweitern.

 

Wichtigste Passagen der Begründung:

 

 

 

 

 

Letzter Beitrag
von gehtgehtnicht (168 ) Angebote anschauen
(1 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 10:38

...-gut,dass wir damals auf den "Edelsteinjuristen"gehört haben und beim Monat geblieben sind...erspart Arbeit!

 

 

....den Verbraucher wird dieses Urteil allerdings nicht interessieren...:_|

(2 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 12:23

cle, das wird wieder eine Abmahnwelle auslösen, das macht mir am meisten Sorge.

 

Zur Zeit sind 32.194 abmahngefährdete Artikel mit Widerrufsbelehrung 14 Tage und Auktionsformat auf Ebay.

 

(3 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 12:31

 

Circe,

 

die Gelehrten streiten inzwischen aber schon wieder, ob

der Kaufvertrag tatsächlich mit dem Höchstgebot oder mit dem Zuschlag zustande kommt.

Das Zustandekommen mit dem Höchstgebot würde auch eine beiderseitige Erfüllung nach sich ziehen.

Die Erfüllung ist jedoch nicht möglich, das der Höchstbietende während der Laufzeit immer noch überboten werden kann.

 

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(4 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 12:39

ac, da es sich aber um ein Urteil 2. Instanz handelt, und somit um ein Urteil, welches andere Gerichte in ihre Entscheidungsfindung evtl. mit einfließen lassen, halte ich es für evtl. richtungsweisend.

 

Die meisten Widerrufe finden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt statt. Von daher ist man mit einem Monat Widerrufsrecht nicht wesentlich benachteiligt.

 

 

 

(5 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:33

*cice*,

 

du solltest das Urteil noch einmal genau lesen.

 

Das OLG Hamm hat die 14-Tagefrist bei Auktionen für zulässig erklärt.

 

Grüße

 

rolf

 

 


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(6 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:38

*circe*,

 

sollte der Urteilstext zu komplex sein, hier die leicht verständliche Presseerklärung des OLG Hamm.

 

http://www.olg-hamm.nrw.de/presse/01_aktuelle_mitteilungen/05_Widerrufsbelehrung_ebay/index.php

 

Grüße

 

rolf


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(7 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:40

Hmmm. Da war doch letztes Jahr auch schonmal was? *grübel*

 

Jedenfalls hab ich nach kurzer Zeit die Widerrufsfrist wieder auf einen Monat gesetzt, irgendeinen Grund muß das ja gehabt haben. *gedächtniswiesiebhab* ?:|


(8 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:44

Hmmm. Da war doch letztes Jahr auch schonmal was? *grübel*

 

Jedenfalls hab ich nach kurzer Zeit die Widerrufsfrist wieder auf einen Monat gesetzt, irgendeinen Grund muß das ja gehabt haben. *gedächtniswiesiebhab* ?:|

 

 

der ausschlaggebende Grund war die Unzuverlässigkeit des Ebay mail Systems-jedenfalls für mich!

(9 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:46

Das betraf ein Urteil des LG Dortmund.

 

Das LG Dortmund gehört zum OLG Bezirk Hamm.

 

Somit wird es auch in Dortmund kein solches Urteil mehr geben, da es andernfalls in Hamm in der Berufung korrigiert würde.

 

Grüße

 

rolf


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(10 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:50

Rolf, du musst aber zugegeben, dass da jeder Nicht-Jurist bei der Lektüre dieser Urteile einen Knoten in den Kopf bekommt oder?

(11 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:53

Ah, Danke, wahrscheinlich war es (für mich) dann sogar aus drei Gründen.

 

In der ersten Zeit habe ich die Widerrufsbelehrung nämlich am Tag nach Auktionsende händisch an die Käufer geschickt, der Aufwand war ziemlich groß.

 

Als dann die Mails seitens ebays verschickt wurden/werden sollten und in dem Wissen um die  bekannte Unzuverlässigkeit ebays und das o. g. Urteil, war es einfacher, alles wieder auf einen Monat zurück zu ändern.


(12 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:54

Musik, Circe ist wohl in die Klagebegründung anstelle der Urteilsbegründung gerutscht.

 

Und ja, beim Lesen juristischer Texte gibts tatsächlich unter Umständen manchmal nen Knoten im Kopf.


(13 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 14:57

kerstin... ,

 

 

wenn nicht rechtzeitig belehrt wird, reicht es aber auch nicht die Widerrufsfrist auf einen Monat zu erweitern.

 

Du musst dann zusätzlich auch auf Wertersatz verzichten.

 

Die richtige Belehrung sieht dann etwas anders aus als die allgemein verwendete Belehrung.

 

Grüße

 

rolf

 


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(14 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:05

Ähm, was ist los?

Ich habe als K dann eine längere Widerrufsfrist und habe zudem keine Wertersatzforderung zu fürchten?

Warum?

(15 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:30

Wenn zu spät belehrt wird, muss ich eine längere Frist ( einen Monat ) gewähren und darf die Wertersatzklausel nicht verwenden.

 

Grüsse

 

rolf

 

 


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(16 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:33

Siehe hier :

 

BGB §355 (2)

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

 

Grüße

 

rolf


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(17 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:37

... und siehe hier :

 

BGB §312e (1) 2.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html

 

Grüße

 

rolf


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(18 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:45

Ja, ist gut.

Sollte ich jemals bei Ebay einen gewerbl. Account eröffnen, dann mache ich das erst nachdem ich einen Juristen geheiratet habe.

(19 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:51

Ach du Schande, ich entschuldige mich, ich habe das völlig falsch gelesen.

 

Wie peinlich ....

(20 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 15:55

Nee circe, da muss nix peinlich sein

Ich habe es so ganz und vollständig immer noch nicht kapiert............

(21 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
11 Feb 2012 18:31

Ach du Schande, ich entschuldige mich, ich habe das völlig falsch gelesen.

 

 

 

Deswegen lese ich so Zeugs gar nicht mehr, warte lieber auf Post von der WBZ.

Die werden mir es schon zum Sonderpreis von ca. 200 Euro erklären.

 

 

 

Ach ja..........die Grundpreisangaben sollen ja auch wieder abmahngefährdet sein? Auch wenn sie im Angebotstitel angegeben sind.

Sie stehen angeblich nicht nahe genug beim Preis? :_|

 

 

Ich hoffe nur, daß ich nie so blöd werde wie das Abmahnerpack (inkl. der WBZ)!

 

Diese Hoffnung ist noch mein einziger Trost. :(

(22 von 22)
Re: Urteil OLG Hamm - 14 Tage Widerruf bei Auktionen abmahnfähig
1 Mrz 2012 01:35

14 Tage sind zulässig. Das Urteil 1 Monat ist hinfällig.

Gruß ggn


http://community.ebay.de/clubforum.jspa?forumID=2000000084

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