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Widerrufsrecht ohne Zahlung?

Widerrufsrecht ohne Zahlung?

(6 Antworten / 423 Seitenaufrufe)
Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 20:19

Hallo,

 

ein Kunde hat einen Artikel ersteigert und nicht bezahlt. Heute schreibt er:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gerne von unserem widerrufsrecht gebrauch machen und den
Artikel nicht in Anspruch nehmen bzw ihn zurück geben.
Wir bitten um Ihr Verständniss und bitten um Bestätigung
Mit freundlichen Grüßen...

 

Geht das überhaupt? Der hat ja nicht mal gezahlt. Das könnte ja jeder machen dann. Was ist mit den Gebühren und der Provision die ich gezahlt habe?

 

MfG

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von siebenraben (privat) Angebote anschauen
(1 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 20:27

Natürlich geht das und das kann jeder machen. Du bist gewerblicher VK und deine Kunden haben ein Widerrufsrecht. Warum sollte erst Geld hin und her geschickt werden?

Du schickst dem K die Bitte um Transaktionsabbruch und erklärst ihm das Procedere, damit er nichts falsches anklickt und bekommst die Gebühren dann von Ebay zurück.


(2 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 21:08

dumme Frage zu den Angeboten: warum sollte sich jemand imaginäre Freunde kaufen?

 

... gibt's echt Leute, die Ihr Selbstwertgefühl damit aufpolieren müssen oder sind das gewerbliche / "Künstler" etc. jedweder Art, die meinen, so an Bekanntheit zuzulegen ?

 

 



(3 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 21:20

Selbstverständlich geht das! Wozu sollte auch erst der kostenverursachende unnötige Aufwand des Hin- und Herschickens von Geld und Ware erfolgen?

 

(4 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 21:21

Ich bin noch neu im Business und kenne das Procedere nicht :| kann mich jemand kurz mal aufklären.

(5 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 21:53

Als erstes schreibst Du Deinem (Nicht)Käufer eine freundliche Mail, daß das natürlich möglich ist. Im gleichen Schreiben weist Du ihn daraufhin, daß Du ihm als nächsten Schritt den Link zum Transaktionsabbruch schicken wirst. Er möchte dort bitte bestätigen, daß Ihr Euch auf Abbruch geeinigt habt.

 

Du kannst ihn auch noch daraufhinweisen, daß ganz egal, was dort als Grund angegeben ist, es keinerlei Nachteile für ihn hat, wenn er dort zustimmt.

 

Den Link, um eine Transaktion abzubrechen, findest Du, indem Du in "meinebay" Deine Verkäufe aufrufst und dort in der Zeile hinter der Artikelbezeichnung auf "Aktion" klickst. Dort gehst Du auf "Problem klären" und mußt Dich dann durch die Auswahlmenüs klicken und kannst auch eine weitere Nachricht für Deinen Käufer hinterlassen.

 

Ärgerlich ist sowas zwar, aber: Mir sind solche erheblich lieber, die sich melden und damit ihr Einverständnis zum Abbruch signalisieren, als die, die erst ersteigern und sich dann nie wieder melden, auch auf freundliche Nachfrage nicht.


(6 von 6)
Re: Widerrufsrecht ohne Zahlung?
22 Jan 2012 22:58

Der Transaktions"abbruch" hat so seine Tücken, wenn wieso auch immer der Käufer nicht "mitmacht";

 

ich würde über eine fiktive "Rückgabe" gehen im Rückgabeprozeß.

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