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Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
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Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 10:41
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Liebe Forengemeinde,
ich bitte um Eure Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor ca. 3 Wochen eine CHANEL-Handtasche bei Ebay gekauft. Der Preis war 950,- Euro (Sofortkauf) und ich hatte vorher auch regen und sehr netten Email-Kontakt mit der Verkäuferin, die mir versicherte, dass es sich um ein Original handelt. Ich habe der Verkäuferin auch im Vorfeld per Email mitgeteilt, dass ich alle gekauften Designertaschen immer von einer Authentifizierungs-Plattform überprüfen lasse, und sie meinte, ich soll unbesorgt sein und könne das ruhig machen, weil die Tasche 100% echt ist.
Aus diesem Grund habe ich die Tasche per Sofortkauf erworben. Nach Sofortkauf habe ich auch umgehend mit PayPal bezahlt.
Einige Tage nach Zahlung bekam ich eine Email mit dem Betreff "MC015 Wichtige Mitteilung der eBay-Abteilung für Schadensprävention", in der ua stand: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkäufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkäufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht."
Ich habe daraufhin natürlich sofort Email-Kontakt zur Verkäuferin aufgenommen, die mir aber versicherte, das sei alles nur wegen eines Missverständnisses mit einem anderen Käufer, und ich solle mir keine Sorgen machen, ich werde die Tasche auf jeden Fall bekommen und es ist ganz sicher ein Original.
Soweit so gut.
Doch vor 2 Tagen kam die Tasche an und ich hatte irgendwie kein gutes Gefühl. Ich habe eine Freundin, die selbst schon mindestens 30 Chanel-Taschen besessen hat und sich daher sehr gut damit auskennt. Also habe ich ganz viele Detailfotos von der Tasche und allen wesentlichen Echtheits-Merkmalen gemacht, und sie an meine Freundin geschickt, mit der Bitte, sich die Tasche anzusehen.
Meine Freundin hat die Tasche aufgrund mehrere Merkmale sofort als (wenn auch recht gute) Fälschung erkannt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich natürlich auch noch ein Expertenurteil eingeholt, denn ich will niemandem Unrecht tun.
Auf der Online-Platform http://www.etincelerauthentications.com/ kann man gegen Gebühr Handtaschen überprüfen lassen. Deshalb habe ich gestern auch dort die Fotos hingeschickt und postwendend die Antwort bekommen:
"Hello Verena,
Thank you for choosing Étinceler Authentications. Unfortunately, the bag you purchased from eBay Seller ***, auction number *** is a counterfeit.
The main reasons include:
1) The hologram sticker (as well as the positioning of the sticker) is not correct.
2) The Chanel Made In France stamping is shoddy.
3) The CC engraved on the zipper pull is not quite correct.
If you have any questions please do not hesitate to ask.
Sincerely, Michele
Authenticator
Étinceler Authentications Étinceler Authentications
- We provide Chanel authentication services for sellers and buyers, and written statements of authenticity (non-authenticity) for use in eBay, PayPal, and credit card disputes."
Sprich: Ich habe schwarz auf weiß, und von einem Experten bestätigt, dass die Tasche eine Fälschung ist.
Mit dieser Tatsache habe ich gestern die Verkäuferin konfrontiert. Heute kam die Antwort von ihr:
Es täte ihr sehr leid, und ich bekomme natürlich mein Geld zurück. Da ihr PayPal-Account aber limitiert sei, könne mir sie nicht einen so großen Betrag transferieren. Sie bat mich deshalb, einen Käuferschutzantrag bei PayPal zu stellen, weil sie hätte das Geld von PayPal ohnehin noch nicht auf ihr Konto überweisen lassen.
Meine Frage nun:
(und sorry für das lange Drumherum, aber ich wollte den Sachverhalt ganz genau schildern!! )
Wenn ich einen Streitfall bei PayPal eröffne, hat dann die Verkäuferin überhaupt die Möglichkeit, dem zuzustimmen, sodass ich bei PayPal mein Geld wieder bekomme?
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass das nicht so einfach geht. Ich dachte immer, PayPal bestimmt, ob Käuferschutz gewährt wird, und nicht der Verkäufer (=Empfänger der Zahlung)?! Ich lasse mich aber auch gern eines besseren belehren. 
Natürlich hab ich mir schon sämtliche PayPal Hilfeseiten durchgelesen, aber dort bin ich leider auch nicht schlauer geworden. 
Ganz herzlichen Dank für das geduldige Lesen dieser Zeilen und schon mal vielen lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
GLG aus Österreich,
Verena.
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Bearbeitet von ask-laura@ebay.com um 28 Mar 2011 13:16 CEST
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(1 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:14
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Hallo Verena,
eröffne unbedingt sofort via ebay bei Paypal einen Konflikt. Je schneller desto besser.
Ich bin nicht ganz sicher, ob deine VK das irgendwie beschleunigen kann.
Aber im Normalfall wird Paypal verlangen dass die Tasche zurückgeschickt wird und dass du ein Gutachten vorlegst.
Poste doch bitte mal den VK-Account.
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(2 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:27
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Hallo Lotte,
vielen Dank für Deine Antwort!!
Darf man denn hier Verkäufernamen posten? Ich möchte ungern jemanden anschwärzen, da die Verkäuferin mir versichert hat, sie wusste nicht, dass die Tasche eine Fälschung sei, und es sei ihr sehr peinlich. Außerdem ist sie ja kooperativ und möchte, dass ich das Geld zurück bekomme.
Die Tasche hat sie vom Account ihres Bruders aus verkauft.
Selbstverständlich werde ich den Artikel zurückschicken, ich möchte nur sichergehen, dass ich mein Geld vorher erstattet bekomme. Mein Vertrauen ist jetzt nämlich dahin... 
Also Du meinst, am besten sofort einen Streitfall eröffnen?
Wie kann der Verkäufer auf so einen Streitfall eigentlich reagieren?
Sorry für diese blöden Fragen, ich bin seit Jahren bei Ebay und mir ist sowas gottseidank noch nie passiert... 
Entweder man findet in der PayPal Hilfe nix dazu, oder ich bin zu dumm, die richtige(n) Seite(n) zu finden...
DANKE jedenfalls ganz herzlich für die Bemühungen und die Hilfe!! 
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(3 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:31
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P.S.: Muss ich die Tasche zurück senden, bevor PayPal den Fall schließt und dem Antrag auf Käuferschutz zustimmt (oder auch nicht zustimmt)?
Irgendwie habe ich dabei ein ungutes Gefühl, denn die Tasche ist immerhin ein Beweisstück, und das aus der Hand zu geben könnte für mich nachteilig sein!
Am Ende bin ich mein Geld los und habe auch keinen Beweis mehr in der Hand (außer Fotos und das Gutachten). 
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(5 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:48
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Wenn ich mich recht erinnere, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden, das Gutachten sollte ausreichen.
Hab das zur Sicherheit aber mal an Laura (PayPal-Mitarbeiterin) weitergegeben.
Du solltst demnächst von ihr hören!
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(6 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:52
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Hallo gruene-linde1,
vielen Dank für Deine Hilfe!
Ist es unpassend, wenn man den gleichen Thread noch einmal in einem anderen Unterforum eröffnet? 
Ich 'warte' auch gern, bis jemand kommt - bin für jeden Tipp und jede Hilfe dankbar!
Ich will nicht durch Spammen gegen die Netiquette verstoßen...
Dankeschön!!
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(7 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:54
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bags,
bleib besser hier, die Unterforen sind leider nicht sonderlich lebendig.
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(8 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:56
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Du darfst den Verkäuferaccount hier problemlos posten.
Nur Realdaten (wie Namen, Adressen) ist nicht erlaubt.
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(9 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:57
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(10 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 11:58
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Hallo geiz_ist_ungeil0,
cooler Name übrigens - das denk ich mir auch immer, und ich wundere mich oft über Leute, die glauben, dass sie für 100 Euro bei Ebay eine echte Designertasche bekommen, die im Laden 1.000 oder noch mehr Euro kostet, aber für 950,- hatte ich eigentlich kein Fake erwartet! 
Vielen herzlichen Dank für's Weiterleiten, genau, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel muss ich melden, gemäß 4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab. der Käuferschutzrichtlinie.
In der demonstrativen Aufzählung findet sich ua folgender Passus:
"Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie."
Jetzt bleibt für mich nur noch eine Frage offen:
Was geschieht danach? Kann der Verkäufer einfach sagen, ja, der Streitfall ist berechtigt, ich nehme die Schuld auf mich, und der Käufer soll sein Geld wieder bekommen?
Oder geht das gar nicht und PayPal entscheidet...
Die Verkäuferin ist ja wie gesagt kooperativ und wäre einverstanden, dass ich mein Geld zurück bekomme.
Was aber, wenn sie das gar nicht entscheiden kann, sondern nur PayPal?
DANKE jedenfalls für Eure sehr geschätzte Hilfe!! 
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(11 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:05
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Ich meine, in einem Streitfall kann die Verkäuferin sagen, dass sie mit der Rückerstattung einverstanden ist.
Ich bin aber nicht ganz sicher.
Auch wenn die Verkäuferin bisher kooperativ ist, verlass dich nicht drauf dass das auch so bleibt.
Solltest du den Fall an Chanel melden, steht da noch größerer Ärger ins Haus.
Hast du mal gefragt aus welcher Quelle die Tasche stammt?
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(12 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:07
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Soweit ich weiß, macht das PayPal, zumindest sofern das Geld noch auf dem PayPal-Konto ist!
Aber warte, es kommen hier sicher noch einige vorbei, die tiefer in der Materie "stecken".
Ansonsten wird dir Laura bestimmt weiterhelfen können!
Ach nochwas:
Die Verkäuferin tut gut daran kooperativ zu sein, du hast nämlich auch rechtliche Möglichkeiten!
... und vergesse nicht, dir das Gutachten auch noch bezahlen zu lassen ...
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(13 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:07
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P.S.
Sofern die Vk einen ausreichenden Betrag auf ihrem paypal Konto zur Verfügugn hat, müsste sie m.E. nach auch selbst einen Rückgabeprozess einleiten können.
Aber sicher beantworten kann das vermutlich nur Paypa-Laura.
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(14 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:19
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Danke Euch beiden ganz herzlich,
das ist so lieb - ich bin ganz überwältigt, dass man hier auf so hilfsbereite Menschen stößt, die sich in ihrer Freizeit so für andere engagieren! 
Der Link war sehr hilfreich, dieser Ausschnitt hilft mir schon sehr weiter, hab ich auf der paypal.at Seite leider nicht gefunden gehabt:
http://yfrog.com/7219930337j
Also wenn ich das richtig verstehe, gibt es im Käuferschutz 2 Phasen: In der 1. kann der K einen Konflikt melden und dann mit dem VK an einer Lösung arbeiten; wenn dies scheitert, kann der K in Phase 2 einen Antrag auf Käuferschutz stellen, und darüber entscheidet dann Paypal. 
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(15 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:24
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Genau so läuft es ab!
Es wäre für dich natürlich einfacher, der VK könnte evtl. aktiv zustimmen. Dann könntest du das Verfahren bis zur Erstattung abkürzen und müsstest kein Gutachten einsenden.
Aber ob das funktioniert, weiss ich nunmal leider nicht.
Ich hatte so einen Fall (zum Glück) noch nie.
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(16 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:25
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Ich hab der Verkäuferin natürlich gesagt, dass ich ihr die Möglichkeit gebe, die Angelegenheit in Frieden zu lösen, und von weiteren Schritten absehe, wenn sie mir das Geld erstattet.
Wenn nicht, werde ich zum einen zur Polizei gehen und eine Betrugsanzeige machen, und zum anderen werde ich ihre Daten an Chanel weiterleiten.
Hab hier noch was Interessantes gefunden:
17. Getting your refund.It is standard procedure with sellers on eBay, that they simply will not refund until they have the item returned to them. Do not worry if a seller requires this... just ship it in a secure manner- with signature confirmation- so that you will know when they have it. If you've paid by PayPal, let your buyer know that if they click the REFUND link on the bottom of the transaction page for your payment, their PayPal fees will be refunded as well. You don't want them refunding your payment to you by a PayPal payment to you, as you will have to pay fees on that payment. If you get a PayPal refund, there are no fees. If you've paid by check or money order- expect a refund of the same.
Quelle: http://reviews.ebay.com/Bought-a-FAKE-bag-Getting-your-money-back-What-to-do_W0QQugidZ10000000000070681
Also es ist sehr wohl möglich, dass der VK das Geld mit einem Klick erstattet!
Dann bräuchte ich doch gar keinen Streitfall eröffnen, wenn die VK das macht - so wär es mir eigentlich am liebsten!

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(18 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:38
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Im Normalfall kann jeder VK mit einem Klick das Geld zurückerstatten. Allerdings weiss ich nicht, wie es sich mit einem limitierten Konto verhält.
Deine VK sollte es einfach mal testen.
Dazu muss sie im Paypal-Konto die Zahlung von dir aufrufen und dann den Button *Rückzhalung senden* drücken.
Da kann sie den Betrag auch noch verändern (z.B. deine Kosten für das Gutachten und den Rückversand dazurechnen)
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(19 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:52
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Das Gutachten must Du, genau so wie den Rückversand selber zahlen.
Achtung: Wenn der VK das Paket nicht annimmt hast Du Rückversandnachweis.
Steht alles in den PP AGB die Du sicher vor der Kontoeröffnung gelesen hast,oder?
Es kann Dir auch passieren das Du die Tasche zurückschickst und der VK sein PP KOnto leergeräumt hat.
Dann Bekommst Du kein Geld zurück. Denn aus eigener Tasche bezahlt PP nichts.
Warum sollten Sie auch. Das die Tasche falsch ist behauptest Du. Niemand weiß was Du für eine Tasche dem Gutachter vorgelegt hast.
Laut Deinen aussagen hast Du ja eine Menge davon.
Auch ich antworte nur in den Foren. PN zwecklos!
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(20 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 12:59
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@ irina
Hat jemand der TE geraten die Tasche vorab zurückzusenden?
Nein.
Und wo hat die TE behauptet, sie hätte eine Menge von diesen Taschen?
So ein Quatsch.
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(21 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 13:02
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Hallo Irina,
danke auch Dir für Deine Hilfe!
Ich habe jetzt der Verkäuferin geschrieben, dass sie die Möglichkeit hat, mir mit diesem Button das Geld zu erstatten, und dass dabei für sie und für mich keine Gebühren anfallen. Ich warte jetzt noch auf ihre Antwort! 
Selbstverständlich zahle ich Gutachten und Rückversand selbst, das ist für mich nie in Frage gestanden, ich will niemandem schaden und ich will auch aus dem Fall nix 'rausschlagen', ich möchte einfach nur mein Geld zurück und dann kann die Verkäuferin ihre Tasche wieder haben! 
Ich habe mir bei PayPal vieles durchgelesen, ich habe nur eben keine Antworten zu meinen speziellen Fragen gefunden, daher dieser Thread! 
Dass die Tasche falsch ist, ist keine Behauptung von mir, ich kenne mich mit Chanel zu wenig aus, ich bin an sich Louis Vuitton-Sammler, aber habe auch eine Handvoll anderer Marken. Ich würde niemals jemanden verunglipfen, bevor ich mir nicht ein seriöses Gutachten eingeholt habe. 
Selbstverständlich habe ich dem Gutachter genau die Tasche vorgelegt, die ich von der Verkäuferin bekommen habe - das wird von der Verkäuferin auch nicht angezweifelt, ich denke, sonst wäre sie nicht kooperativ! Wenn ich eine Tasche verkauft hätte, von der ich 100%ig wüsste, dass sie echt ist (etwa weil ich sie persönlich im Shop gekauft hätte), würde ich das nicht so einfach auf mir sitzen lassen, dass der Käufer sagt, die Tasche sei nicht echt, mich entschuldigen und einer Rückzahlung zustimmen!
Liebe Grüße und danke,
Verena.
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(22 von 124)
Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 13:05
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Liebe Lotte,
danke für Deine lieben Worte, es ist schon wahr, ich bin Handtaschenfan, wenn auch Taschen nicht wirklich alles für mich sind, wie es mein Name vermuten ließe! 
Es gibt schon noch ein bisschen mehr im Leben, und materielle Dinge sind allerhöchstens schmückendes Beiwerk. 
Wie gesagt besitze ich bislang ausschließlich Taschen anderer Marken, ich habe keine andere Chanel-Tasche. Dieses wäre meine erste gewesen, und ich bin eigentlich schon länger auf der Suche nach dem Modell, aber ich werde sie wohl doch besser im Laden kaufen... 
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Re: Detailfrage zu PayPal Käuferschutz
23 Okt 2010 13:06
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*lotte.04* wrote:
@ irina
Hat jemand der TE geraten die Tasche vorab zurückzusenden?
Nein.
Und wo hat die TE behauptet, sie hätte eine Menge von diesen Taschen?
So ein Quatsch.

Ja, das ist wirklich ausgemachter Quatsch!
Und es gibt auch ein Leben abseits von PainPal; selbstverständlich muß die Verkäuferin die Käuferin so stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden, das erschließt sich nämlich aus geltendem Recht!
Die Verkäuferin soll mal 3 Kreuze machen, daß sie an eine derart geduldige Käuferin geraten ist!
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