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und wieder mal der Käuferschutz...

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eBay-Moderatoren-Team

und wieder mal der Käuferschutz...

(2 Antworten / 214 Seitenaufrufe)
und wieder mal der Käuferschutz...
22 Feb 2012 18:38

Hallo,

 

ich kaufte bei einem Händler einen gebrauchten IBM Laptop T41. Geliefert wurde ein T60!

 

An sich kein Problem - die Geräte sind ähnlich. Das Gerät wurde ohne Akku verkauft - an sich auch eine gute Idee, denn gebrauchte Akkus sind nunmal nie ganz kosher.

 

Daher kaufte ich gleichzeitig einen passenden Akku für den vermeindlich gekauften T41, der jedoch nicht in den T60 passt...:(

 

Jetzt habe ich den Akku da, der nicht passt. Ich schlug dem Verkäufer vor, meinen neuen OVP-Akku mit ihm gegen einen für den fälschlicherweise gelieferten T60 zu tauschen - würde einfach und schnell gehen.

 

Es kam eine sehr freundliche Mail zurück, die nur aus dem Wort NEIN bestand - keine Anrede, keine Unterschrift, nix... An sich schon 'ne Frechheit. Daraufhin verlangte ich Minderung des Kaufpreises um 20 EUR, was in etwa meinem Schaden entspricht.

 

Keine Antwort vom VK !

 

Daraufhin Antrag auf Käuferschutz gestellt - und was wollen die jetzt von mir wegen 20 EUR:

 

Um mit der Untersuchung fortfahren zu können, bitten wir Sie um eine
schriftliche Bestätigung eines unabhängigen Dritten, dass die Ware
beschädigt ist. Der Grund: Wir wissen nicht, was Sie sehen, wenn Sie Ihr
Paket geöffnet in den Händen halten. Deshalb sind wir auf die Aussage einer
unabhängigen dritten Partei angewiesen. Zum Beispiel die eines Händlers,
Sachverständigen oder einer anderen anerkannten Organisation.

Und so geht es jetzt auf Ihrer Seite weiter:

1. Bitte wenden Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder
eine andere unabhängige Organisation.

2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens oder die
erhebliche Abweichung von der Produktbeschreibung bestätigen. Eine
Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns
ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.

3. Die schriftliche Bestätigung sollte folgende Angaben enthalten: Den
Briefkopf mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir
bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und
Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.

Wichtig: Wir akzeptieren keine Bilder oder weitergeleiteten E-Mails als
Bestätigung.

Die Bestätigung können Sie einfach innerhalb der nächsten zehn Tage in
Ihrem PayPal-Konto hochladen oder - falls das nicht klappt - an 0180 500 66
46 faxen. Beim Faxen bitte an ein Deckblatt mit Ihrer bei uns registrierten
E-Mail-Adresse und der PP-Bearbeitungsnummer denken. So können wir Ihre
Informationen schneller bearbeiten.

Und das ist auch noch wichtig zu wissen: Wir übernehmen die Kosten für
dieses Dokument nicht. Bei Bedarf können wir das Schreiben dem Verkäufer
vorlegen.

Es ist außerdem wichtig, dass wir die schriftliche Bestätigung in den
nächsten 10 Tagen erhalten, weil wir anderenfalls Ihren Antrag auf
Käuferschutz zu Gunsten des Verkäufers schließen. Es gibt leider auch keine
Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern. Und: Nehmen Sie bitte keine
Reparaturen oder Veränderungen vor, da wir dann leider nicht in der Lage
sind, den Fall zu beurteilen.

Freundliche Grüße
XY
PayPal-Käuferschutz-Abteilung, ein eBay-Unternehmen

 

Das ist doch schon fast Realsatiere!

 

a) bestreitet der VK gar nicht, mir das falsche Gerät geliefert zu haben

 

b) soll ich wegen ZWANZIG EUR da von Pontius zu Pilatus rennen, um mir bestätigen zu lassen, dass der T60 ein T60 ist. Wenn ich den Käuferschutz besch.....

wollen würde, zeige ich da halt irgendeinen T60 vor - fertig !

 

Käuferschutz - forget it, und nun zwar endgültig !

Letzter Beitrag
von zitronante12 (privat) Angebote anschauen
(1 von 2)
Re: und wieder mal der Käuferschutz...
22 Feb 2012 18:41

Du kannst in einem Laden einen Verkäufer bitten, dir kurz formlos zu bestätigen, daß du da einen T60 hast.

 

Evtl. reicht das Paypal schon.


Dies ist eine Privatmeinung – Rücknahme und / oder Umtausch ist ausgeschlossen

(2 von 2)
Re: und wieder mal der Käuferschutz...
22 Feb 2012 23:15

Mach ein  Foto  oder  Scann,  vom  Aufkleber,

das  wird  reichen.

Die  Bestätigung  des  VK  hast  du  auch.

 

 


Ich verspreche nichts das halte ich aber auch.

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