Moin
ich vermute mal, es geht um dieses iPhone?
>http://cgi.ebay.de/140625445327
Diesen hohen Betrag würde ich Dir auch nicht überweisen wollen,
wenngleich das der K natürlich VOR dem Bieten hätte sehen müssen,
dass Du kein Paypaly anbietest.
Deshalb würde ich, als seriöser VK, dem K folgenden Vorschlag machen,
um ihm die Angst zu nehmen, keine Ware zu bekommen
und damit keiner von Euch vertragsbrüchig wird.
ICH schickte ihm die Ware vorab
und ließe den Käufer DANACH überweisen.
Im Grunde dieselbe Situation, nur umgekehrt.
Du verschickst sendungsverfolgt,
damit Du online verfolgen kannst,
wann das Paket ankommt.
Vielleicht tauscht Ihr Tel. Nr. aus
und besprecht das Ganze persönlich,
das schafft auch Vertrauen.
Biete ihm an, dass DU DIch meldest . . .
Dein Käufer hat 210 Bewertungen,
schau Dir sein Käuferprofil genau an und entscheide,
ob Du so verfahren willst.
Ansonsten würde der K vertragsbrüchig
und es obliegt Dir,
ob Du das akzeptieren oder den Artikel einklagen möchtest.
Du könntest ausserdem einen nichtbez. Artikel melden
oder ihm einen Transaktionsabbruch schicken,
dem er dann aber bitte zustimmen müßte,
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
damit Du Deine Provision erstattet bekommst.
Wenn Du Dich dazu entschliesst,
hebe Dir die mail auf, in der der K vom Vertrag abläßt,
nicht, dass er irgendwann Ansprüche geltend macht,
weil Du ja sicher das iPhone erneut einstellen möchtest . . .
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß uns der Kragen platzt ( H. Bötticher / 1883-1934 )