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ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
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ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:32
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Hallo community,
heute habe ich mich wieder mal ganz besonders über ebay "gefreut", über eine anscheinend ganz übliche Verfahrensweise.
Zur Erläuterung:
Ich habe bei ebay ganz gewöhnlich einen Artikel erfolgreich per auktion verkauft. Der Höchstbieter zahlte NICHT, keine Rückmeldung, keine Reaktion, also "Fall" eröffnet, soweit normal. Dann noch kurzen Kontakt mit dem Käufer, diverse Entschuldigungen etc., schlussendlich jedoch wurde der Artikel nie bezahlt.
Nun sehe ich erschrocken, dass der Fall automatisch von ebay geschlossen wurde, ergänzend der erschreckende Kommentar:
"Sie erhalten KEINE Gutschrift der Verkaufsprovision"
Dies scheint übliche Praxis bei ebay, Zitat:
"Der Fall muss innerhalb von 60 Tagen nach der Transaktion geschlossen werden. Wenn Sie Ihren Fall nicht schließen, schließt eBay ihn automatisch am 61. Tag nach Transaktionsende. In diesem Fall erhalten Sie keine Gutschrift der Verkaufsprovision."
Vorraussetzung für die Rückerstattung der Gebühren ist also, dass ich den Fall selbst schliesse! Ich bin jedoch keineswegs bereit, einen nicht gelösten "Fall" zu schliessen.
Dies erledigt dann ebay schon mal automatisch, die Verkaufsprovision wird dann selbstverständlich trotzdem einbehalten.
Nach BGB ist der Kaufvertrag mit Auktionsende rechtskräftig, somit befindet sich die Ware zwar noch in meinem Besitz, aber nicht mehr in meinem Eigentum, auch wenn die Zahlung des Käufers noch nicht erfolgte. Der "Fall" ist rechtlich also keineswegs geschlossen, Antwort hierzu von ebay: "...es steht Ihnen frei, rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten..."
Klar, ist doch logisch, dass ich für knapp 300,-€ Warenwert ein zivilrechtliches Verfahren eröffne.
Die Gebühren sind trotzdem fällig!
Nach Rücksprache mit einer netten ebay-hotlinerin hat man mir dann "kulanterweise" einmalig diese Gebühren zurückerstattet, nur: Ich hatte in der Vergangenheit sicherlich mindestens schon 10-20 gleichartige Fälle, ich denen ich NICHT über das kleingedruckte gestolpert bin, also schon mit Sicherheit mehrere hundert Euro Gebühren gezahlt für nicht rechtzeitig von mir geschlossene Fälle.
Ist das nicht wirklich toll (für ebay), das nenne ich ein durchgestyltes Geschäftskonzept, leicht verdientes Geld! Und der "Moral-ebayer" echauffiert sich lautstark und ohnmächtig...
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(1 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:47
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inso24 wrote:
Hallo community,
heute habe ich mich wieder mal ganz besonders über ebay "gefreut", über eine anscheinend ganz übliche Verfahrensweise.
[...]

Was ist daran so kompliziert, sich über Fristen bzw. Abläufe zu informieren? 
http://pages.ebay.ch/help/sell/unpaid-items.html
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(2 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:48
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inso, 60 Tage, das sind 2 Monate, die du Zeit hast, den Fall zu schließen.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum du hier von Kleingedrucktem redest.
Ich kann das jetzt nicht ausprobieren, aber ich meine, wenn ich den Fall eröffne, wird mir angezeigt, unter welchen Voraussetzungen ich die Verkaufsprovision zurückerhalte.
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(3 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:51
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warum startest Du eigentlich einen Transaktionsabbruch und keinen Nichtzahlerfall ?
beim Nichtzahler erhält der Käufer eine Verwarnung (so Du denn den Fall entsprechend schließt), den Transaktionsabbruch kann er ablehnen (dann bekommst Du auch die Provision nicht erstattet)
... und daß Du die Frist zum Schließen nicht enhältst, ist ja nun nicht wirklich die Schuld von eBay

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(4 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:53
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Circe - 60 Tage ist die Bewertungsfrist.
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TE:
Warum ist Ebay schuld, wenn du dir die Bedingungen nicht durchliest, unter denen du hier handelst?
Aus der Ebay-Hilfe (sh. oben Kundenservice..... da findest du für fast alle Fragen Hilfe/Antworten).
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Wichtige Fristen:
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels frühestens 4 Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen. Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen. Sie sollten dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen, um die Verkaufsprovision zu erhalten (falls zutreffend).
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall (egal ob durch Sie oder von uns) kann nicht wieder geöffnet werden.
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Nachzulesen unter diesem Link:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Ich antworte nur in den Foren. Keine Mails oder PNs bitte.
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(5 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 11:58
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60 Tage ist auch die Frist beim Transaktionsabbruch (zu öffnen 45 Tage nach AE, zu schließen vom VK 60 Tage nach AE, danach schließt eBay automatisch)

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(6 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:19
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...hossa, das ging aber schnell mit den Antworten, und komischerweise bislang nur von ebayern mit 0 Bewertungen oder privatem Profil, und alle zeitnah....sollte ich das verdächtig finden? Gerne darf hier mit "Nein" gepostet werden.
Ich kann leider nicht auf jeden Kommentar eingehen, nur nochmals betont sei: Ich möchte den "Fall" nicht schliessen, da er rechtlich nicht abgeschlossen ist!
Ich würde den Fall umgehend schliessen, wenn die Kaufvertragsabwicklung vollzogen ist (kurz: der Käufer gezahlt hat und seine Ware bekommen hat)!
Dann sind aus meiner Sicht auch die entsprechenden Gebühren berechtigt!
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(7 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:29
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inso24 wrote:
Ich kann leider nicht auf jeden Kommentar eingehen, ...

Mußt Du auch nicht. Reicht ja schon, wenn Du Dich mit der Materie eingehend beschäftigst. 
Dann würdest Du auch feststellen, daß Du damit auf dem Holzweg bist:
inso24 wrote:
Dann sind aus meiner Sicht auch die entsprechenden Gebühren berechtigt!
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(8 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:30
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Die Leute schreiben hier mit Forenaccounts. Was das ist, kannst du dir raussuchen.
Wenn du dich nicht an vorgegebene Regularien halten willst, ist das deine Sache.
Aber 1. kannst du niemanden zwingen zu zahlen und
2. kann der Versuch Monate dauern.
Soll ebay jetzt extra für dich sein Regelwerk ändern?
Mach es künftig wie dir hier erklärt wurde und du kannst deine Provision zurückerhalten. Dies ist eine Privatmeinung – Rücknahme und / oder Umtausch ist ausgeschlossen
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(9 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:30
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Das heisst ebay soll jetzt die Systemseitig festgelegten Fristen ändern, damit in Einzelfällen nach Abschluss der Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht die Provision erstattet wird oder auch nicht?
Im Normalfall, schaffen es K und VK sich innerhalb der genannten Fristen zu einigen ob der Kauf stattfindet oder nicht.
Wenn da nun einer dabei ist, der unbedingt alles nach BGB geklärt wissen will, dann ist das Schwund.
Also bleibts dabei: Frist Versäumt - Provision weg. So viele die von Klagen sprachen und doch nur jammern meinten.
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(10 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:34
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inso24 wrote:
...hossa, das ging aber schnell mit den Antworten, und komischerweise bislang nur von ebayern mit 0 Bewertungen oder privatem Profil, und alle zeitnah....sollte ich das verdächtig finden? Gerne darf hier mit "Nein" gepostet werden.
Außerdem....soll ich jetzt verdächtig finden, daß Du bei 25 Bewertungen von diesen Erfahrungen schreibst:
Ich hatte in der Vergangenheit sicherlich mindestens schon 10-20 gleichartige Fälle, ich denen ich NICHT über das kleingedruckte gestolpert bin, also schon mit Sicherheit mehrere hundert Euro Gebühren gezahlt für nicht rechtzeitig von mir geschlossene Fälle.

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(11 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:38
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Ich möchte den "Fall" nicht schliessen, da er rechtlich nicht abgeschlossen ist!
Du verwechselst hier etwas.
Ebay ist keine Rechsstelle. Deine zivilrechtlichen Verfahren musst du alleine ausfechten.
Was bei Ebay geregelt ist, sind die Fristen, in denen du einen "Fall" eröffnen und schließen kannst/musst, um deine Provision zurückzuerhalten. Ich würde das schon fast (!) als Kulanzleistung von Ebay werten. Auch ich antworte nur ausschließlich in den Foren.
Bitte keine Mails. Danke.
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:53
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...klar, alles nur Forenaccounts!...
nochmals zum Kern der Sache, logisch und vertretbar wäre folgende Verfahrensweise:
ebay schliesst den Fall automatisch mit einer Abfrage zum Status der Vertragsabwicklung,
Vertrag erfolgreich abgewickelt?
-Ja- : alles super, Gebühren fällig!
-Nein-: Käufer erhält den entsprechenden Vermerk, keine Gebühren!
Zivilrechtliche Thematik bleibt logischerweise aussen vor.
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(13 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 12:58
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Was hat dein Fall mit Abzocke zu tun?
Du hattest alle Möglichkeiten und hast geschlafen.
Dein Tiefschlaf sonn nun die Schuld von eBay sein?
Hoffentlich bist du im sonstigen Leben fixer.
Mein Rat:
http://cgi1.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CloseAccount
Der hilft dir aber im RL auch nicht.
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:01
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"nochmals zum Kern der Sache, logisch und vertretbar wäre folgende Verfahrensweise:
ebay schliesst den Fall automatisch mit einer Abfrage zum Status der Vertragsabwicklung"
Schon mal mit dem Begriff "Rechtshilfe" befasst?
Wohl nicht.
Rechtshilfe ist eBay verboten!
Dafür gibt es einen eigenen Berufsstand.
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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(15 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:01
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Hast du dir eigentlich den Link, der im Posting 1 gesetzt wurde
http://pages.ebay.ch/help/sell/unpaid-items.html
durchgelesen?
Scheinbar nicht.
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:05
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inso24 wrote:
nochmals zum Kern der Sache, logisch und vertretbar wäre ...

... sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Bedingungen von ebay schlußendlich zu akzeptieren.
Es gibt ständig und überall Fristen die einzuhalten sind, ohne daß Du explizit nochmals mit der Nase drauf gestubst wirst. Reklamiere bei Deiner Bank eine Lastschrift - im Moment hast Du dafür 6 Wochen Zeit. Einen Tag zu spät reklamiert, kann Deine Bank nichts mehr für Dich tun - auch wenn Dein Einspruch berechtigt war/ist. So mußt Du dann anderweitig Deinen Anspruch geltend machen. So what.
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(17 von 27)
Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:05
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"Zivilrechtliche Thematik bleibt logischerweise aussen vor"
Das geht nicht, denn das ist der Kernpunkt!
"Ich hatte in der Vergangenheit sicherlich mindestens schon 10-20 gleichartige Fälle,"
Bei so viel Pech solltest du eBay meiden.
Ich verkaufe seit Jahren, habe ettliche tausen Artikel verkauft und habe in der ganzen Zeit keine 10 - 20 Fälle.
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:06
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Wenn Du trotz aller gegenteiligen Ratschläge weiterhin der Meinung bist, von eBay unrecht behandelt worden zu sein, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die eBay-AGB, denen Du, einschließlich "dem Kleingedruckten" zugestimmt hast, gerichtlich überprüfen zu lassen.
Ich möchte nicht ausschließen, dass manche Formulierungen in den AGB vielleicht einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.
Falls Du diesen Weg gehen möchtest, sei so gut, und berichte hier über das Ergebnis. Über Risiken und Nebenwirkungen meiner Beiträge befragen Sie bitte Ihren Advokaten oder die Rechtsschutzversicherung
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:20
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...oje, oje... so viele Widersacher!?...und so viel Verständnis für ebay...Ich dummer, dusseliger DAU...
Und fürwahr: ich bin wohl zu langsam, ebay ist mir immer mindestens einen Schritt voraus, zumindest was das kassieren betrifft!
okay, das war jetzt wohl unsachlich...
Aber vielleicht hat ja jemand noch was fruchtbares zum eigentlichen Thema beizutragen?
Hier nochmal:
Kaufvertrag nicht abgewickelt-Fall geschlossen- Gebühren eingezogen!
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:25
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:26
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inso24 wrote:
Kaufvertrag nicht abgewickelt-Fall geschlossen- Gebühren eingezogen!

Jepp - alles ganz korrekt.
Wie bereits geschrieben, sind die Fristen nicht eingehalten worden. Damit wird der Fall automatisch geschlossen.
inso24 wrote:
...oje, oje... so viele Widersacher!?...und so viel Verständnis für ebay...Ich dummer, dusseliger DAU...

Sorry, Das Zustimmungsforum ist 2 Türen weiter links.
So viele die von Klagen sprachen und doch nur jammern meinten.
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:33
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"Kaufvertrag nicht abgewickelt- Fall geschlossen- Gebühren eingezogen!"
Soweit die Tatsachen!
Fälschlicherweise nahm ich an, das es sich hier um ein Disskussionsforum handelt und diese Thema eventuell diskutiert wird!?
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Re: ebay-Verkaufsprovision auch bei nicht bezahlten Artikeln! Abzocke pur!
20 Jan 2012 13:39
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Was möchtest du denn diskutieren?
Die Sinnhaftigkeit gewisser Regeln kann man diskutieren - aber wenn man auf dieser Plattform handeln will, muß man deren Regeln eben akzeptieren. Da gibt es dann nichts zu diskutieren.
Aber wenn du möchtest, darfst du hier jederzeit kündigen.  Dies ist eine Privatmeinung – Rücknahme und / oder Umtausch ist ausgeschlossen
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