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Gebühren falsch erstattet.

Gebühren falsch erstattet.

(15 Antworten / 765 Seitenaufrufe)
Gebühren falsch erstattet.
14 Dez 2011 20:31

Hallo,

 

nach dem Verkauf eines Artikel wurden mir 1,42€ Gebühren berechnet. Was soweit auch in Ordnung ist. Leider ist der Käufer dann vom Vertag zurück getreten und hat auch der Gebühren Erstattung zugestimmt. Daraufhin wurden mit 1,41€ zurück erstattet. Somit 0,01€ zu wenig. Im Grunde nicht viel, aber die Masse wird es wohl machen.

 

Nun habe ich mich deswegen an den Kundenservice gewendet. Von da kommen nur Standard Antworten zurück. Hat jemand einen Tipp für mich wie man jemand via EMail erreichen kann ??

 

Viele Grüße

Ralf.s

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(1 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
14 Dez 2011 20:34

Hallo ,

diese Differenz kommt wegen der Mehrwertsteuer zustande .

Irgendsowas war schon mal hier zu lesen .

Na ja ,und wegen dem einen Cent wirst dir sicher nicht ins Hemd machen . ;)


Gib deinen nick bei "Suchen" ein, dann findest du dich wieder...

(2 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
14 Dez 2011 20:42

Hallo,

sagen wir mal so, es ist schlicht weg Betrug und bei 1.000 Usern kommt da auch was zusammen. :|

Gruß

Ralf.s

 

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(3 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
14 Dez 2011 20:48

Ähm ,sagen wir mal so : Jetzt wurde bei dir abgerundet , ein anders Mal wird aufgerundet .

Das ist mathematisch nun mal so und nicht anders möglich .


Gib deinen nick bei "Suchen" ein, dann findest du dich wieder...

(4 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 21:10

Bei mir sit bisher immer abgerundet worden beim erstatte und beim bezhalten aufgerundet.

 

Somit sezte ich einen "Betrug" an dieser Stelle vorraus. Ich warte nun ab bis der Betrag von meinem Konto eingezogen wurde und stelle danach Stranfantrag wegen Betrugs Verdacht.

 

Der Kundenservice meldet sich ja nach wie vor nicht. Habe es 3 mal versucht......

 

Gruß

Ralf.S

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(5 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 21:12

Leider keine Edit Funktion :(

 

Bei mir ist bisher immer abgerundet worden beim erstatte und beim bezahlen aufgerundet.

 

Somit setze ich einen "Betrug" an dieser Stelle voraus. Ich warte nun ab bis der Betrag von meinem Konto eingezogen wurde und stelle danach Strafantrag wegen Betrugs Verdacht.

 

Der Kundenservice meldet sich ja nach wie vor nicht. Habe es 3-mal versucht......

 

Gruß

Ralf.S

 

 

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(6 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 21:18

Betrug wegen einem Cent .

Ja klar , doch .....

Wenn du lose Ware irgendwo kaufst , passt du sicher immer genau auf , dass die Verpackung nicht mitgewogen wird .


Gib deinen nick bei "Suchen" ein, dann findest du dich wieder...

(7 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 21:30

Ich würde mal bei der Hotlline anrufen...da sitzen ziemlich kompetente Leute, nicht alle, aber wenn Du merkst das der eBay Mitarbeiter, mit dem Du es gerade zu tun hast Dein Anliegen nicht versteht, einfach auflegen und nochmal versuchen...ein paar von denen haben es echt drauf...versuch´s da mal...


. .

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(8 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 21:58

:^O  pöööse!


Zensur ist, wenn man trotzdem lacht
(unbekannter Spaßvogel)

(9 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 22:11

@ralf.s

 

http://www.ebay.de/itm/BenQ-FP783-/250954596421?pt=DE_Elektronik_Computer_Computer_Monitore_Flachbildschirme&hash=item3a6e0f4045

 

 

Ich werde morgen beim zuständigen Ordnungsamt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren beantgragen.

 

Kannste dir vorstellen warum ?  ]:)

 

 

Kleiner Tipp:

 

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040281.htm

 

 

 

 

(10 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 22:15

Na gut... damits nichts allzu schwer wird, hier noch ein kleiner Hinweis:

 

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

 

 

 

Smørrebrød, Smørrebrød røm, pøm, pøm, pøm....   B-)

(11 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
19 Dez 2011 22:20
(12 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
26 Dez 2011 02:34

Laut Ebay sind es 16 Millonen Mitglieder, das mal 1 Cent....... Könnte ich auch mit Leben!!

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(13 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
26 Dez 2011 05:58

 

Darfst bei deiner Berechnung aber nicht vergessen,

dass hier täglich 30-40 Mitglieder mit Forenaccounts

unterwegs sind, diemit dem Account weder kaufen,

noch verkaufen.

Da mindert deine Berechnungsgrundlage gewaltig.

 

 

 


Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung

(14 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
26 Dez 2011 10:35

Leider keine Edit Funktion :(

 

Bei mir ist bisher immer abgerundet worden beim erstatte und beim bezahlen aufgerundet.

 

Somit setze ich einen "Betrug" an dieser Stelle voraus. Ich warte nun ab bis der Betrag von meinem Konto eingezogen wurde und stelle danach Strafantrag wegen Betrugs Verdacht.

 

Der Kundenservice meldet sich ja nach wie vor nicht. Habe es 3-mal versucht......

 

 

Mann o mann.

Man liest ja öfters Ansichten, denen man nicht zustimmt, das ist ja o.k.

Man liest öfters auch Unsinn, selbst das ist o.k., denn so mancher weise Mann hat schon zugegeben, früher mal Unsinn geredet zu haben, und abgesehen davon: es kann einfach nicht jeder weise sein.

Aber so etwas habe ich noch nicht gelesen!

 

 

Manche sind sich nicht zuwider, wegen eines Cent (und seien solche Auf- oder Abrundungen meinetwegen schon 5x passiert, dann wegen der horrenden Gesamtsumme von 5 Cent) 3x das Kundenservice anzurufen.

Und manche wittern offensichtlich sogar hinter einem Furz, der nicht stinkt, betrügerische Absicht.


Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut. Ihr dürft jetzt weitermachen! Smilie by GreenSmilies.com

(15 von 15)
Re: Gebühren falsch erstattet.
26 Dez 2011 11:04

Laut Ebay sind es 16 Millonen Mitglieder, das mal 1 Cent....... Könnte ich auch mit Leben!!

 

Würd ich jede rechtswidrige Belehrung in den ABs abmahnen... könnt ich auch von leben.   ;)

 

Ich gehe mal davon aus, das du meine vorherigen Andeutungen nicht verstanden hast ?

 

Hier mal im Klartext:

 

Das hast (hattest) in deinen Angeboten stehen:

 

"Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht."

 

Wie du dem Link oben entnehmen kannst, ist das eine nachweislich FALSCHE Aussage !!!

 

Erstens wurde dieses "Fernabsatzgesetz" zum 1.1.2002 durch andere Gesetze ersetzt und zweitens hat 2 1/2  Jahre später der BGH entschieden, das Ebay NICHT unter die Widerrufsausnahme fällt.

 

Was soll also der Blödsinn ? 

 

Wenn 1000 Leute rufen:  "Alle Ausländer raus...", würdest du dann auch mitrufen ?   ;)

 


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