ralf.s wrote:
Laut Ebay sind es 16 Millonen Mitglieder, das mal 1 Cent....... Könnte ich auch mit Leben!!

Würd ich jede rechtswidrige Belehrung in den ABs abmahnen... könnt ich auch von leben. 
Ich gehe mal davon aus, das du meine vorherigen Andeutungen nicht verstanden hast ?
Hier mal im Klartext:
Das hast (hattest) in deinen Angeboten stehen:
"Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht."
Wie du dem Link oben entnehmen kannst, ist das eine nachweislich FALSCHE Aussage !!!
Erstens wurde dieses "Fernabsatzgesetz" zum 1.1.2002 durch andere Gesetze ersetzt und zweitens hat 2 1/2 Jahre später der BGH entschieden, das Ebay NICHT unter die Widerrufsausnahme fällt.
Was soll also der Blödsinn ?
Wenn 1000 Leute rufen: "Alle Ausländer raus...", würdest du dann auch mitrufen ? 