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Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
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Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 12:28
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Hallo zusammen,
im Falle einer Gebotsabschirmung ist man ja nicht verpflichtet, an den dadurch wieder an die 1. Stelle rückenden Bieter zu verkaufen. Ein VK, der solchen Machenschaften auf die Schliche kommt, wird dazu auch kaum bereit sein.
Aber wie geht Ebay das an? Soweit ich weiß, handhabt Ebay den Zweithöchstbieter als Käufer, und sie ziehen die entsprechenden Verkaufsgebühren ein. Wie bekommt man die in so einem Fall wieder zurück?
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 12:33
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nervus_opticus wrote:
Hallo zusammen,
im Falle einer Gebotsabschirmung ist man ja nicht verpflichtet, an den dadurch wieder an die 1. Stelle rückenden Bieter zu verkaufen. Ein VK, der solchen Machenschaften auf die Schliche kommt, wird dazu auch kaum bereit sein.
Aber wie geht Ebay das an? Soweit ich weiß, handhabt Ebay den Zweithöchstbieter als Käufer, und sie ziehen die entsprechenden Verkaufsgebühren ein. Wie bekommt man die in so einem Fall wieder zurück?

Fragst du das uns oder Ebay ?
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 12:37
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 12:41
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Ist deine Vermutung beweisbar , also liegen dir echte Verdachtsmomente vor ?
Dann lass ihn bezahlen und behalte die Ebay Gebühr ein...
Natürlich nach Bezahlung einen Abbruch der Transaktion fordern aus besagten Gründen.
Wenn er ZUSTIMMT, dann bekommste die Gebührten zurück und schickst ihm sein GANZES GELD. aine betriga
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 18:48
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*catdog64* wrote:
Sobald der Käufer NRM ist, einen Nicht bezahlten Artikel melden und sofort wieder schließen.

Kann man denn überhaupt einen geöffneten Fall gleich wieder schließen? Muss man da nicht 4 Tage warten oder so?
Jedenfalls sieht es wohl so aus, dass Ebay mitspielen muss. Wenn die also keinen Handlungsbedarf sehen, ist es Essig mit der Erstattung der VK-Gebühr. Blöde Situation für einen durch GA gelatzten VK - vor allem dann, wenn Ebay bei GA genauso "aktiv" wird wie beim Puschen.
@kleiner_hamster
Das Problem beim TA-Abbruch wird sein, dass der tricksende Bursche wohl kaum zustimmen wird, denn der will den Artikel ja haben für billiges Geld, warum sonst hätte er mit einem Kumpel GA betrieben?
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 18:58
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Wobei sich natürlich auch in einem "normalen" Fall von Gebotsrücknahme - wenn also der Zweitbieter wird wieder Höchstbieter wird - dieselbe Frage stellt, wenn also der VK nicht an den Zweitbieter verkaufen will, Ebay aber die Gebühren für einen Verkauf einzieht. In so einem Fall passt der von @catdog gepostete Link ja nicht wirklich. Wie geht man dann damit um?
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:15
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Ich wüsste nicht, dass Ebay Gebühren einzieht, wenn der VK den Angebotslink an den Zweitbietrenden nicht klickt. Zensur ist, wenn man trotzdem lacht
(unbekannter Spaßvogel)
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:22
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Der 2. Bieter wird dann aber wieder zum Höchstbietenden.
Bekommt der automatisch den Zuschlag?
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:27
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beim-naechsten-nick-wird-alles-anders wrote:
Ich wüsste nicht, dass Ebay Gebühren einzieht, wenn der VK den Angebotslink an den Zweitbietrenden nicht klickt.

Es geht nicht um ein Angebot an den Zweitbieter, sondern um einen Fall, wo der Zweithöchste durch Gebotsrücknahme des Ersten wieder zum Höchstbieter wird. Dass man nicht verpflichtet ist, an den einmal Überbotenen zu verkaufen, ist ja eine rein rechtliche Regelung, während es (sowit ich weiß) für Ebay wohl ein ganz normaler Auktionsauslauf mit einem ganz normalen Höchstbieter und ganz normal einzuziehenden VK-Gebühren ist.
Wenn ich damit falsch liege, dann wäre es schön, wenn mich jemand eines besseren belehrt. Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, deshalb frage ich ja nach.
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:29
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acforum wrote:
Der 2. Bieter wird dann aber wieder zum Höchstbietenden.
Bekommt der automatisch den Zuschlag?

Genau das ist die Frage, die mich bewegt.
Rein rechtlich: nein
Nach Ebay-Auktionssoftware: ???
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:45
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nervus_opticus wrote:
*catdog64* wrote:
Sobald der Käufer NRM ist, einen Nicht bezahlten Artikel melden und sofort wieder schließen.

Kann man denn überhaupt einen geöffneten Fall gleich wieder schließen? Muss man da nicht 4 Tage warten oder so?

Wenn der Käufer von Ebay gesperrt wurde kann man den Fall sofort wieder schließen.
Bei Gebotsabschirmungen versteht Ebay keinen Spaß, geht ihnen doch einiges an Provision durch die Lappen.
Und ja, der wieder Höchstbietende erhält systemtechnisch den Zuschlag, sh. aktueller Fall:
http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Bieter-Zioeht-Gebot/1900052596
Das dichteste Netz hat die meisten Löcher.
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 19:51
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nervus_opticus wrote:
acforum wrote:
Der 2. Bieter wird dann aber wieder zum Höchstbietenden.
Bekommt der automatisch den Zuschlag?

Genau das ist die Frage, die mich bewegt.
Rein rechtlich: nein
Nach Ebay-Auktionssoftware: ???

Ich meine, dass der automatisch den Zuschlage erhält.
der Verkäufer die Ware aber nicht mehr abgeben muss.
Das steht irgendwo in den AGB, aber ich finde es nicht.
Bei meinen Beiträgen handelt es sich ausschließlich um meine Meinung
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 20:13
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 21:19
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Genau dieser Thread im Hilfeforum hatte mich zu meinem Thread hier veranlasst.
So wirklich kann ich Ebay da aber auch nicht verstehen. Wenn sogar in ihren AGB drin steht, dass beim Überbotenwerden kein Vertrag zustande kommt, sollte die Ebay-Software den wieder an erste Stelle Rückenden nicht wieder zum Höchstbieter machen. Denn wenn in so einem Fall die Gebühren nur durch Transaktionsabbruch zurückholbar sind, einer der beiden, K oder VK, aber nicht will, der andere aber schon und deshalb dem TA nicht zustimmt - was dann? Dann steht der VK ziemlich blöd da. Bei 1-Euro-Auktionen wäre es ja kein Problem, auf den Gebühren sitzen zu bleiben, aber bei höherwertigen Artikeln schon.
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
9 Jan 2012 21:53
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Es gibt halt auch Fälle, in denen nach einer Gebotsrücknahme der Preis nicht ins Bodenlose fällt, weil es eben keine Gebotsabschirmung war.
Für diese Fälle gibt Ebay VK und K die Möglichkeit die Transaktion trotzdem abzuschließen, einvernehmlich.
Bei einer offensichtlichen, belegbaren Gebotsabschirmung führt der Weg zur Provisionserstattung über die Meldung böswilligen Bietens und ,nach Sperre ( und es WIRD gesperrt ) des K, nichtbezahlten Artikels.
Das dichteste Netz hat die meisten Löcher.
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
10 Jan 2012 01:59
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*catdog64* wrote:
Es gibt halt auch Fälle, in denen nach einer Gebotsrücknahme der Preis nicht ins Bodenlose fällt, weil es eben keine Gebotsabschirmung war.
Für diese Fälle gibt Ebay VK und K die Möglichkeit die Transaktion trotzdem abzuschließen, einvernehmlich.

Das ist ja im Prinzip auch gut, wäre aber auch anders umsetzbar als den ehemals Zweitbieter automatisch wieder zum Höchstbieter und Auktionsgewinner zu machen. Es wäre ja schon schön, wenn es irgendwo ein Häkchen gäbe, mit dem man markiert, ob ein Deal trotz des Nicht-müssens stattgefunden hat oder nicht. Denn im Prinzip weiß ich immer noch nicht, wie ich meine Gebühren wieder zurückbekäme, wenn ich an den überbotenen Wieder-Höchstbietenden nicht verkaufen wollte und es sich nicht um Gebotsabschirmung, also nicht um böswilliges Bieten handelt.
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Re: Gebührenerstattung bei Gebotsabschirmung
10 Jan 2012 02:47
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Da bleibt nur sich mit dem Käufer, mit Hinweis auf die Ebay-AGB, zu einigen und die Transaktion abzubrechen.
Wenn der Käufer uneinsichtig ist, wird es natürlich schwierig.
Das dichteste Netz hat die meisten Löcher.
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