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Große Dreistigkeit

Große Dreistigkeit

(19 Antworten / 1.171 Seitenaufrufe)
Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 07:02

Hallo,

 

ich habe vor ein paar Monaten zum ersten Mal Dinge bei eBay verkauft.

Mit großer Enttäuschung musste ich feststellen, dass eBay den Verkäufer "schutzen" will, es aber mit dem "neuen" Be-/auszahlungssystem nur den Käufer schützt.

 

Zudem ist es, meiner Meinung nach, eine große Dreistigkeit das Geld solange einzubehalten, aber VORHER schon Provision zu verlangen, ebenso die Versandkosten zu behalten.

 

Nicht jeder hat permanent tausende von Euros auf dem Konto um die Provision und im Falle von Auslandsverkäufen die Portokosten zu zahlen (wie in

meinem Fall).

 

Daher fänd ich es wesentlich besser, wenn eBay wenigstens! einen Teil an die Verkäufer auszahlt,

zum einen als Pfand, zum anderen um die Kosten decken zu können.

 

Soviel von meiner Person

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von jokeli0 (36 ) Angebote anschauen
(1 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 08:09

Nicht jeder hat permanent tausende von Euros auf dem Konto um die Provision und im Falle von Auslandsverkäufen die Portokosten zu zahlen (wie in

meinem Fall).

 

 

Und genau diese "Personen" will Ebay aus Ebay raushaben.  ;)

 

Ebay will eigentlich nur noch ausgesuchte gewerbliche Großverkäufer mit tadellosem Leumund.

Denndann würde sich auch das Problem mit den vielen "Betrügern" erledigen.

 

Dazu muss man wissen, das 2008 die Geschäftsführung von Ebay gewechselt hat und der "Neue" gewissen Vorstellungen hat, die nicht mehr mit dem "Ebay" gemein haben, das alle von "früher" kennen.

 

Siehe dazu hier ein Bericht und Interview von 201:

 

http://www.take-me-to-auction.de/interview-mit-ebay-ceo-john-donahoe-uber-die-zukunft-paypal-ebay-deutschland

 

Zitat:

"eBay wird sich in den kommenden 2 Jahren weiter verändern...

 

Langfristig wird der Anteil der Auktionen weiter zurückgehen und in Zukunft einen Anteil von nur noch 30% ausmachen.
Früher war die Verteilung genau entgegengesetzt - 30 % Festpreis, 70 % Auktionen.
Dieser Verhältnis wird sich also zu 30 % Auktionen / 70 % Festpreis drehen."

 

Von daher mach dir nicht allzuviele Hoffnungen in Richtung Betreuung von "Kleinvieh".   Weil auch das macht ja bekanntlich Mist...und gerade den will der neue Chef ja "ausmisten".

 

 

(2 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 08:12

Du siehst... das ist keine "große Dreistigkeit", sondern eiskaltes Geschäftsdenken in Regionen, von denen du und ich keinen blassen Schimmer haben und auch nur davon träumen können.

 

(3 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 08:28

Jetzt brauchst Du nur noch die richtigen Schlüsse aus dem Verhalten Deines "Partners" zu ziehen:

 

ebay will keine privaten Verkäufer mehr, schon gar keine Neuen.

(4 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 08:29

Es gibt wahlweise für Dich noch einen weiteren Schluß:

 

wenn Du schon als Verkäufer unwillkommen bist, warum sollst Du noch hier kaufen? Deine Euros kannst Du auch anderswo im Internet ausgeben - oder nicht?

(5 von 19)
Hilfe
12 Dez 2011 09:33

Hallo!Ich habe auch das Problem.Ich bin ein neuer Verkäufer,für mich gilt auch das neue Auszahlungsverfahren.Bei mir gibt es zwei Fälle.Bei einem habe ich die Bestätigung der Zahlung des Käufers von Ebay bekommen,danach sofort Ware verschickt.Vier Tagen später zeigt aber an,dass der Kunde noch nicht an Ebay Geld geschickt hat,wenn ich auf das Auszahlungsdatum wähle.Laut Auszahlungsverfahren soll ich in 3 Tagen Geld bekomme,wenn ich richtig gerechnet habe,bin darauf gespannt,kann aber ehe nix machen,da ich schon lange die Ware geschickt habe.Artikel:170738169058


E-Mail-Referenznummer: [#318f9e4ef8ae4bf8b5ddc5d4b8889703#] die Nummer von Bestätigungsemail

Im zweiten Fall war es gestern,der Kunde hat bei mir gekauft und offensichtlich per Paypal bezahlt,das Eurosymbol ist markiert,der Kunde hat auch mir die Zahlung per Mail bestätigt.Aber das Komische dabei ist, ich habe keine Bestätigungsemail für die Zahlung von Ebay bekommen.Und wenn ich auf das Auszahlungsdatum wähle,zeigt an: In der Kürze wird es angezeigt,wann die Auszahlung ist. Und nach 24 Studen hat es sich immer  nicht geändert.Soll ich die Ware jetzt schicken oder nicht?Ist das ein Systemfehler????

 

Bitte hier um Hilfe!

(6 von 19)
Re: Hilfe
12 Dez 2011 09:35

asiastore: es macht keinen Sinn dasselbe Anliegen in verschiedenen Threads zu posten. Ich hab Dir schon geantwortet

(7 von 19)
Re: Hilfe
12 Dez 2011 09:41

Hallo!Ich habe auch das Problem.

 

Bitte hier um Hilfe!

 

Dein größtes Problem ist Deine fehlende Widerrufsbelehrung.

Hast Du zuviel Geld?:O


Auch ich antworte nur in den Foren. Bitte keine privaten Nachrichten.

(8 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 09:51

Meinst du die allgemine Geschäftsbedingungen?Ich habe doch.

 

(9 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 09:55

aha,okay,ich habe bemerkt,danke für Tipp!

(10 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 10:34

Dann bring sie bitte schnellstens auf den derzeit gültigen Stand, auch bei den schon laufenden Angeboten, könnte sonst teuer werden.

 

Hier steht, was Du beachten musst:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html


Auch ich antworte nur in den Foren. Bitte keine privaten Nachrichten.

(11 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 10:55

@asiastore...

 

Welcher Name und Adresse steht auf der Gewerbeanmeldung ?

 

Wer ist Geschäftsführer von was ?

 

Warum 2 verschiedene Namen und Adressen ?

 

Falls ihr es nicht wisst...

 

Auf  nicht richtige Angaben des Verkäufers steht eine Strafe von bis 50.000 Euro !!!  :O

 

 

(12 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 10:56

habe getan:) danke.

Der Käufer hat geantwortet,er hat auf Ebay SARL per paypal bezahlt.Nun warte ich auf die Bestätigung bzw. das Auszahlungsdatum endlich angezeigt wird...

(13 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 10:57

muss man Geschäft dafür haben?Oder kann ich einfach Lieferaddressen angeben?

(14 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 11:32

muss man Geschäft dafür haben?Oder kann ich einfach Lieferaddressen angeben?

 

Bitte genauer erklären.

 

Wer verkauft Ware und woher kommt Ware ?

 

Wer ein gewerbliches Konto bei Ebay macht, muss zum Amt gehen und das anmelden.

 

Wenn "Gu Ping" kein Gewerbeschein für gewerbliches Ebay-Konto (Bescheinigung von Gewerbeamt Rastatt)  hat, dann gibt das Ärger....

(15 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 11:39

muss man Geschäft dafür haben?Oder kann ich einfach Lieferaddressen angeben?

 

Bei "Rechtliche Informationen des Anbieters" muss stehen die richtige Adresse des Verkäufers,  die bei Gewerbeamt angemeldet ist.

 

http://www.rastatt.de/index.php?id=458

 

In der Widerrufsbelehrung muss eine richtige Adresse mit Vor- und Zuname stehen. Muss aber nicht der Verkäufer sein.

 


 

 

 

 

 

(16 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 11:56

die Addresse die ich angegeben habe,ist gewerblich angemeldet(sind selbstständig).Wenn man jetzt bei Ebay gewerblich verkaufe,muss man zusätzlich anmelden bei Gewerbeamt?

(17 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 14:37

ist jetzt ein bisschen abgeschweift das Thema, aber:

 

ja, es ist leider sehr traurig, das eBay damit wirbt,

dass sie die größte Tauschbörse ist, will aber die Privatverkäufer raushaben, absoluter Imageflop.

 

Dann kann man auch wieder auf den Trödel gehen und das Online-Selling vergessen =) Willkommen im 21.Jhd oder wie war das?

(18 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
12 Dez 2011 17:39

die Addresse die ich angegeben habe,ist gewerblich angemeldet(sind selbstständig).

 

 

Du bist dann der Gu Ping ?

 

 

Wenn man jetzt bei Ebay gewerblich verkaufe,muss man zusätzlich anmelden bei Gewerbeamt?

 

Kommt drauf an, was auf der Gewerbeanmeldung steht. Wenn man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldet, muss man ja angeben, was man tun will.

 

Wenn Ebay da schon mit reinpasst ist es gut.

Wenn da z.B. steht: "Auto reparieren", dann muss man das ändern lassen in "Auto reparieren und Internethandel".

 

 

 

Du bist der Gu Ping ?

 

 

 

(19 von 19)
Re: Große Dreistigkeit
21 Dez 2011 15:35

Genau !!! Ich bin als Rentner auf die Verkaufserlöse angewiesen!

Ich warte nunmehr trotz avisierter Email seit 29.11 auf mein vom Käufer bezahlten Betrag.

Die fälligen Gebühren sind natürlich schon abgebucht !!!

PAYPAL hat mich auf Rückfrabe an Ebay verwiesen !!!

KEINE REAKTION !!!!

Ich werde keine VERKÄUFE mehr mit Paypal tätigen !

Dies sollten ALLE EBAYER tun.

WER SCHÜTZT UNS VERKÄUFER VOR EBAY ?????:(

 

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