Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich kann mir durchaus vorstellen, dass Sie über meine Nachricht nicht glücklich sind.
Sicher haben Sie sich schon auf den Monitor gefreut.
Dennoch gibt es keinen Grund für Ihre Reaktion. Wie Sie sicher wissen bleibt
ein Gegenstand solange Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Als Verkäufer kann ich außerdem jederzeit das Angebot zurückziehen, solange der Kauf nicht vollständig abgeschlossen ist.
Da Sie ein gebrauchtes Gerät ersteigert haben steht mir natürlich auch die Nutzung dieses Gerätes weiterhin zu,
da es ja noch mein Eigentum ist. Das Gerät wurde nicht vorsätzlich in Gefahr gebracht sondern auf ganz normale Art und Weise benutzt.
Überspannungsschäden sind dabei als "höhere Gewalt" anzusehen, mit denen man nicht rechnen kann.