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    <title>Frage Betr.: fallmeldung in Archiv Verkaufen bei eBay</title>
    <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaa-p/841231#M236160</link>
    <description>Du verwechselst da etwas - die Fallmeldung und - schließung berührt Euren Kaufvertrag in keinster Weise, sie sorgt nur dafür, dass Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschriben bekommst und dass der Käufer evtl. verwarnt wird.&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Bevor Du den Artikel neu einstellst, mußt Du den Kaufvertrag auflösen. Hierfür setzt Du dem Käufer eine angemessene Frist (in etwa 10 Werktage), klar datiert, bis zu der er gezahlt haben muß - andernfalls löst Du den Kaufvertrag auf. Und dann machst Du das auch so. Die Schreiben sollten je nach Artikel und -wert per Einschreiben übermittelt werden. Bei geringwertigen Massengütern würde ich persönlich die Fristen per Email oder Brief setzen.</description>
    <pubDate>Thu, 04 Oct 2012 10:30:16 GMT</pubDate>
    <dc:creator>tri-tra*</dc:creator>
    <dc:date>2012-10-04T10:30:16Z</dc:date>
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      <title>fallmeldung</title>
      <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaq-p/841229</link>
      <description>hallo an alle,&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;wie viel zeit ist es sinvoll ein käufer zu geben zum zahlen bei eine fallmeldung wegen nicht zalen bevor der fall wieder schliessen und die ware anderweitig verkauft werden kann?&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;danke für antworten</description>
      <pubDate>Thu, 04 Oct 2012 10:21:22 GMT</pubDate>
      <guid>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaq-p/841229</guid>
      <dc:creator>0176zaza</dc:creator>
      <dc:date>2012-10-04T10:21:22Z</dc:date>
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      <title>Betr.: fallmeldung</title>
      <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaa-p/841231#M236160</link>
      <description>Du verwechselst da etwas - die Fallmeldung und - schließung berührt Euren Kaufvertrag in keinster Weise, sie sorgt nur dafür, dass Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschriben bekommst und dass der Käufer evtl. verwarnt wird.&lt;BR /&gt;&lt;BR /&gt;Bevor Du den Artikel neu einstellst, mußt Du den Kaufvertrag auflösen. Hierfür setzt Du dem Käufer eine angemessene Frist (in etwa 10 Werktage), klar datiert, bis zu der er gezahlt haben muß - andernfalls löst Du den Kaufvertrag auf. Und dann machst Du das auch so. Die Schreiben sollten je nach Artikel und -wert per Einschreiben übermittelt werden. Bei geringwertigen Massengütern würde ich persönlich die Fristen per Email oder Brief setzen.</description>
      <pubDate>Thu, 04 Oct 2012 10:30:16 GMT</pubDate>
      <guid>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaa-p/841231#M236160</guid>
      <dc:creator>tri-tra*</dc:creator>
      <dc:date>2012-10-04T10:30:16Z</dc:date>
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      <title>Betr.: fallmeldung</title>
      <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaa-p/841233#M236161</link>
      <description>ich habe das per mail gemacht,es geht um 10,53.und zeit bis 14.10.20012 zu zahlen.&lt;BR /&gt;und vorsorglich habe ich der kaufvertrag jetzt schon gekündigt falls kein geld kommen sollte.&lt;BR /&gt;ist das ok so?</description>
      <pubDate>Thu, 04 Oct 2012 10:37:06 GMT</pubDate>
      <guid>https://community.ebay.de/t5/Archiv-Verkaufen-bei-eBay/fallmeldung/qaa-p/841233#M236161</guid>
      <dc:creator>0176zaza</dc:creator>
      <dc:date>2012-10-04T10:37:06Z</dc:date>
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