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    <title>Frage Betreff: Poststreik in Archiv eBay-Sicherheit</title>
    <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-eBay-Sicherheit/Poststreik/qaa-p/2704955#M7334</link>
    <description>&lt;P&gt;Hallo Community,&lt;/P&gt;&lt;P&gt;habe als "wartender Käufer" die hier statt findende Diskussion sehr interessiert verfolgt und habe sowohl&amp;nbsp;Verständnis für&amp;nbsp;Verkäufer, weil diese mit Fällen &amp;amp; Anfragen bombardiert&amp;nbsp;werden,&amp;nbsp;obwohl die Ware umgehend zum Versand gebracht wurde - aber auch für die Käufer, die vielleicht händeringend und ungeduldig auf Ware warten, weill ja nur wenige Tage bis zum eintreffen der Ware vergehen sollten.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Nun... ich habe mir mal die Mühe gemacht den "Gefahrenübergang"&amp;nbsp;bei Versandgeschäften zu beleuchten, denn um den dreht es sich hier. Dazu&amp;nbsp;findet sich eine&amp;nbsp;gute&amp;nbsp;Erläuterung&amp;nbsp;auf den Ebay Seiten: &lt;EM&gt;&lt;A href="http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html" target="_blank"&gt;http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html&lt;/A&gt;&lt;/EM&gt;. Andere Quellen&amp;nbsp;zitieren die selbe Rechstlage: &lt;EM&gt;&lt;A href="http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/" target="_blank"&gt;http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/&lt;/A&gt;&lt;/EM&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Nachfolgendes gilt beim Verkauf einer Ware eines Gewerbetreibenden (Händler) an eine Privatperson (das sogenannte "Business to Consumer - B2C" - davon gehe ich in den hier beschriebenen Fällen aus) folgendes:&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;U&gt;Bei Kauf eines Privaten von einem gewerblichen Verkäufer (Händler) geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer auch rechtlich wirksam vom Verkäufer auf den Käufer über; also wenn der Transporteur die Sache dem Empfänger (Käufer) übergibt. Hier trägt also der Gewerbetreibende, obwohl sich die Sache nicht mehr in seiner Obhut befindet, das Risko, bis die Übergabe der Sache an den Käufer (Empfänger) auch tatsächlich vollzogen worden ist.&lt;/U&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Mit simplen Worten: Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, dass die Ware in zumutbarer Zeit und in beschriebenem Zustand beim Käufer ankommt. Dabei ist es irrelevant ob die Ware per Büchersendung, Warensendung, Päckchen, Paket, Sperrgut oder was auch immer versendet wurde.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Die zumutbare Zeit ist, da ein Zeitfenster beim Kauf auf der Plattform angegeben wird, der späteste angegebe Termin. Steht dort: Zustellung zwischen 15.06. und 18.06.2015 läuft die zumutbare Zeit am 18.06.2015 ab. Da diese Angabe&amp;nbsp;in direkter Verbindung mit dem Angebot des Verkäufers steht,&amp;nbsp;kann der Käufer&amp;nbsp;erwarten, unabängig davon ob die "Post streikt", die Ware bis zu diesem Zeitpunkt zu erhalten. Der&amp;nbsp;Verkäufer befindet sich in der Pflicht zur Leistungserfüllung (Terminerfüllung), insbesondere dann, wenn die Ware bereits bezahlt wurde.&amp;nbsp;Basierend auf den Vereinbarungen zwischen Verkäufer und der Plattform&amp;nbsp;kann dem Verkäufer&amp;nbsp;unterstellt werden, sich dessen bewusst zu sein, da er den Bedingungen der Plattform zum "Zustelltermin" zugestimmt hat.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Ergo: Der Käufer ist fein raus. Der Verkäufer in der Pflicht, da er die Gefahr der Zustellung durch das von ihm beauftragte Unternehmen trägt. Es wäre weise gewesen, bei dem schon unterschwellig laufenden Poststreik, sich für einen anderen Transporteur zu entscheiden.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Nun sollte der Käufer auch Verständnis für die Situation der Verkäufer unter dem Apekt des Poststreiks haben und bevor er aktiv wird (Verkäufer kontaktieren oder Fall aufmachen) noch einige Tage vergehen lassen. Als Richtschnur kann hier gelten: Spätester Zustelltermin + 3 Werktage. Setzt der Käufer den Verkäufer danach unter Verzug (was mit der einfachen Frage "Wo bleibt die Ware" bereits geschieht), muss der Käufer&amp;nbsp;dem&amp;nbsp;Verkäufer eine angemessene Nachfrist (5-10 Werktage) zur Erfüllung der Lieferung setzen, erwähnt der Käufer keine ausdrückliche Nachfrist, wird ihm die Akzeptanz einer Nachfrist von 10 Werktagen unterstellt.. Das Recht des Käufers gänzlich vom Vertrag zurück zu treten bleibt unbenommen, da hier das Fernabsatzgesetz greift.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Im weiteren Verlauf bedeutet dies: Setzt der Käufer den Verkäufer unter Verzug, so ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet die Ware erneut und kostenlos an den Käufer zu senden. Dies&amp;nbsp;unabhängig davon&amp;nbsp;ob der Verkäufer diese selbst noch&amp;nbsp;am Lager hat.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Ist die Ware&amp;nbsp;nicht mehr am Lager des Verkäufers so hat dieser&amp;nbsp;zu seinen&amp;nbsp;Lasten die Ware&amp;nbsp;zu beschaffen. Ist die Beschaffung unmöglich, muss der Verkäufer dies gegenüber dem Käufer glaubhaft belegen und diesen bitten eine&amp;nbsp;vergleichbare Ware zu akzeptieren&amp;nbsp;oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages&amp;nbsp;zuzustimmen. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Schadenersatzansprüche hat der Verkäufer nur gegenüber dem von ihm beauftragten Transporteur.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;.... Hier sollte der Käufer der vergleichbaren Ware oder der Rückabwicklung zustimmen, ansonsten dreht sich die Spirale zwangsläufig in einen Rechtsstreit vor Gericht mit dem keiner so richtig glücklich wird... und das ist eine ander Geschichte.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Für den Verkäufer macht es Sinn, einen nicht streikenden Transporteur zu beauftragen. Ich befürchte, das viele Verkäufer der Aussage der Post vertraut haben "der Streik wird nicht so schlimm - Die Ware kommt mit 1 bis 2 Tagen Verspätung an" und daher jetzt in einem Dilemma stecken.&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Es ergibt sich allerdings auch eine Pflicht für den Käufer, wenn die Ware doppelt eintrifft (einmal bezahlt und einmal kostenlos):&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Der Käufer muss dem Verkäufer anzeigen, dass die Ware doppelt eingangen ist und die Ware zur Abholung durch den Verkäufer bereitstellen, jedoch nicht&amp;nbsp;auf seine Kosten zurück senden.&amp;nbsp;Ansonsten handelt es sich um Unterschlagung. Dies ist für den Verkäufer dann nachvollziehbar, wenn ihm Abliefernachweise für beide Warensendungen vorliegen. Je nach Aufwand, Warenwert und Kosten, kann der Verkäufer natürlich auf Rückgabe der Ware verzichten - dies sollte er aber deutlich kundtun.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;P.S.: Thema "versicherter Versand": Basierend auf vorstehendem ist eine Versandversicherung im Interesse des Verkäufers und muss daher von ihm zu abgeschlossen &amp;amp; bezahlt werden.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;P.P.S. Bei B2B (Handel&amp;nbsp;zwischen Gewerbetreibenden) und C2C (Handel zwischen Privatpersonen) ist die Rechtslage gänzlich anders&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Fazit: Der Poststreik bringt Verkäufer und Käufer in die Bredouille und mündet in vielfältige Pflichten und Rechte - Hoffen wir, dass sich die Lage bald normalisiert.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&amp;nbsp;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Schönen Abend noch&lt;/P&gt;</description>
    <pubDate>Mon, 22 Jun 2015 21:20:47 GMT</pubDate>
    <dc:creator>randolph.luecking2012</dc:creator>
    <dc:date>2015-06-22T21:20:47Z</dc:date>
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      <title>Poststreik</title>
      <link>https://community.ebay.de/t5/Archiv-eBay-Sicherheit/Poststreik/qaq-p/2698260</link>
      <description>&lt;P&gt;Ich habe am 30.05.15 einen Artikel gekauft und am selben Tag per Paypal bezahlt .Musste den Verkäufer 2 x anschreiben ob mein artikel verschickt ist dann kam am 9.06.15 eine Nachricht der Artikel ist verschickt aber die Post streikt.Aber nicht angegeben bei Ebay das verschickt wurde mich ärgerrt das total soll ich das Geld zurück fordern.Wer hat ähnliche Probleme ?&lt;/P&gt;</description>
      <pubDate>Sat, 13 Jun 2015 17:05:35 GMT</pubDate>
      <guid>https://community.ebay.de/t5/Archiv-eBay-Sicherheit/Poststreik/qaq-p/2698260</guid>
      <dc:creator>libelle1901</dc:creator>
      <dc:date>2015-06-13T17:05:35Z</dc:date>
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