27-04-2017 18:22 - bearbeitet 27-04-2017 18:23
Hallo zusammen,
wie im Betreff schon erwähnt wurde ein Fall auf ebay.com in Frankreich gegen mich eröffnet.
Ich habe anscheinend nur die Möglichkeit, die (ungerechtfertigte) Angelegenheit in franz. Sprache abzuwickeln, die ich aber nicht beherrsche?!
Ich wäre für einen Rat dankbar.
Salut.
th.
Man könnte ja auch mal einen automatischen Übersetzer nehmen.
a) Und für die Zukunft: nicht in Länder verkaufen, deren Sprache man nicht beherrscht
b) PP als Zahlungsoption weglassen. Das entspannt das Verkäuferleben ungemein.
| Betreff | Hilfreich |
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