abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fall gegen mich auf ebay.com eröffnet. Bin des Französischen nicht mächtig. Was tun?

Hallo zusammen,

 

wie im Betreff schon erwähnt wurde ein Fall auf ebay.com in Frankreich gegen mich eröffnet.

Ich habe anscheinend nur die Möglichkeit, die (ungerechtfertigte) Angelegenheit in franz. Sprache abzuwickeln, die ich aber nicht beherrsche?!

Ich wäre für einen Rat dankbar.

 

Salut.

 

th.

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)


@thomins schrieb:

Hallo zusammen,

 

wie im Betreff schon erwähnt wurde ein Fall auf ebay.com in Frankreich gegen mich eröffnet.

Ich habe anscheinend nur die Möglichkeit, die (ungerechtfertigte) Angelegenheit in franz. Sprache abzuwickeln, die ich aber nicht beherrsche?!

Ich wäre für einen Rat dankbar.

 

Salut.

 

th.

 

 


Nehme mal den Übersetzer bei Tante Google,das geht ziemlich einfach

Man könnte ja auch mal einen automatischen Übersetzer nehmen.

 

a) Und für die Zukunft: nicht in Länder verkaufen, deren Sprache man nicht beherrscht

b) PP als Zahlungsoption weglassen. Das entspannt das Verkäuferleben ungemein.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder
Beiträge mit den meisten Hilfreich-Markierungen